KFW Förderung Effizienzhäuser

Die Neubauförderung für Effizienzhäuser/ Effizienzgebäudes 40 (EH40) wurde ohne Ankündigung gestoppt. Angeblich sollte sie überarbeitet werden und nach wenigen Tagen max. wenige Wochen wieder möglich sein. Das ist inzwischen zwei Monate her. Viele Bauherren (junge Familien) brauchen Planungssicherheit. Welche Abstimmung (Zustimmen) steht noch von welchem Ministerium aus, damit die Förderung wieder eingeführt wird? Welche Parteien oder Ministerium haben in dem Abstimmungsprozess welchen Vorschlag unterbreitet?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    19. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • 17 Follower:innen
Hans Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Neubauförderu…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Hans Müller
Betreff
KFW Förderung Effizienzhäuser [#243846]
Datum
19. März 2022 12:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Neubauförderung für Effizienzhäuser/ Effizienzgebäudes 40 (EH40) wurde ohne Ankündigung gestoppt. Angeblich sollte sie überarbeitet werden und nach wenigen Tagen max. wenige Wochen wieder möglich sein. Das ist inzwischen zwei Monate her. Viele Bauherren (junge Familien) brauchen Planungssicherheit. Welche Abstimmung (Zustimmen) steht noch von welchem Ministerium aus, damit die Förderung wieder eingeführt wird? Welche Parteien oder Ministerium haben in dem Abstimmungsprozess welchen Vorschlag unterbreitet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Müller Anfragenr: 243846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243846/
Mit freundlichen Grüßen Hans Müller
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: KFW Förderung Effizienzhäuser [#243846]
Datum
6. April 2022 17:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Da gestern die Wiederaufnahme der Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verkündet wurde, gehen wir davon aus, dass wir Ihr Anliegen mit dem Verweis auf die entsprechende Pressemitteilung im Rahmen einer kostenfreien Bürgeranfrage, ohne förmlichen Bescheid beantworten können. Entsprechende Informationen zur Wiederaufnahme der Neubauförderung im Rahmen einer Neuausrichtung des Programms ab dem 20. April 2022 entnehmen Sie bitte folgender Pressemitteilung: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres... Weitergehende Informationen können Sie auch unserer Kampagnen-Seite „Deutschland macht´s effizient“ (https://www.deutschland-machts-effizi... https://www.deutschland-machts-effizi...) bzw. der Homepage der KfW entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Hans Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte Sie auf die Fragen einzugehen. Das haben Sie nicht gemacht. Mit freundli…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Hans Müller
Betreff
AW: KFW Förderung Effizienzhäuser [#243846]
Datum
6. April 2022 18:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte Sie auf die Fragen einzugehen. Das haben Sie nicht gemacht. Mit freundlichen Grüßen Hans Müller Anfragenr: 243846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243846/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Müller, in Ergänzung unserer Antwort vom 06. April 2022 teilen wir auf Ihre am selben Tage er…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: KFW Förderung Effizienzhäuser [#243846]
Datum
12. April 2022 16:24
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Müller, in Ergänzung unserer Antwort vom 06. April 2022 teilen wir auf Ihre am selben Tage erfolgte Nachfrage folgendes mit: Die zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben sich darauf verständigt, dass nach der Sanierungsförderung ab dem 20. April 2022 auch die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder starten wird. Im Rahmen dieses Abstimmungsprozesses hat sich Bundesregierung dabei für eine schrittweise Neuausrichtung hin zu mehr Nachhaltigkeit und Effizienz in der Neubauförderung entschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Hans Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind bei Ihrer Nachricht nicht auf meine Fragen eingegangen. Ich bitte diese…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Hans Müller
Betreff
AW: KFW Förderung Effizienzhäuser [#243846]
Datum
3. Mai 2022 12:58
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind bei Ihrer Nachricht nicht auf meine Fragen eingegangen. Ich bitte dieses nachzuholen Mit freundlichen Grüßen Hans Müller Anfragenr: 243846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243846/