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Kfz-Kennzeichen

Anfrage an: Noch nicht bekannt

die Anweisung/Verordnung oder entsprechende schriftliche Festlegung, welche Zahlenkombinationen/Buchstabenkombinationen auf den Kfz-Kennzeichen nicht mehr verwendet werden sollen. Wer hat dies Entscheidung getroffen, wer hat Verantwortung dafür. Siehe diesen Link:
http://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWICKAU/HOHENSTEIN-ERNSTTHAL/Wenn-das-eigene-Kennzeichen-auf-einmal-verboten-wird-artikel9678361-1.php

Ich gehe davon aus, daß sie mir die Informationen in elektronischer Form zukommen lassen können.

Danke

Behörde benötigt

  • Datum
    10. November 2016
  • Frist
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anweisung/Veror…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kfz-Kennzeichen [#19020]
Datum
10. November 2016 12:47
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anweisung/Verordnung oder entsprechende schriftliche Festlegung, welche Zahlenkombinationen/Buchstabenkombinationen auf den Kfz-Kennzeichen nicht mehr verwendet werden sollen. Wer hat dies Entscheidung getroffen, wer hat Verantwortung dafür. Siehe diesen Link: http://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWICKAU/HOHENSTEIN-ERNSTTHAL/Wenn-das-eigene-Kennzeichen-auf-einmal-verboten-wird-artikel9678361-1.php Ich gehe davon aus, daß sie mir die Informationen in elektronischer Form zukommen lassen können. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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