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KFZ Steuer Erstattung bedingt durch Infektion Schutzgesetz (Ausgangssperre 21-5.00Uhr )

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Guten Tag,
habe eine frage?
Bedingt durch das Infektionschutzgesetz ( Ausgangssperre des Nachts von 21.00-5.00 Uhr.
Wird mir das Auto Fahren in dieser Zeit. Durch den Staat selbst. Untersagt.
Da jeder Bürger seine KFZ Steuer für 365 Tage zu je 24 Sunden im voraus zahlt.
Gibt es für eine derartige Einschränkungen, sicherlich eine Art. der Verrechnung oder Gutschrift für den Bereich der Kfz Steuer oder ?
Habe diese Problematik einem Freund und Anwalt geschildert.
Bin auf seine und Ihre Antworten gespannt. Vielen Dank im voraus.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Eine Erstattung wurde vom Hauptzollamt abgelehnt.
Nachfrage beim ADAC Redaktion auch hier, ähnliche Antwort.
Anfrage beim Landtag Hannover Rechts& Verfassung läuft noch!
Sehe hier eventuell eine Verfassungsklage?
Wenn der Staat A sagt muss er auch B sagen. In Form eines Saison Kennzeichens.
Ausgangssperre 21.00-5.00 Uhr. (33 % weniger KFZ Steuer ) so meine Idee.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • 30 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, habe eine frage…
An Hauptzollamt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KFZ Steuer Erstattung bedingt durch Infektion Schutzgesetz (Ausgangssperre 21-5.00Uhr ) [#219266]
Datum
26. April 2021 14:46
An
Hauptzollamt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, habe eine frage? Bedingt durch das Infektionschutzgesetz ( Ausgangssperre des Nachts von 21.00-5.00 Uhr. Wird mir das Auto Fahren in dieser Zeit. Durch den Staat selbst. Untersagt. Da jeder Bürger seine KFZ Steuer für 365 Tage zu je 24 Sunden im voraus zahlt. Gibt es für eine derartige Einschränkungen, sicherlich eine Art. der Verrechnung oder Gutschrift für den Bereich der Kfz Steuer oder ? Habe diese Problematik einem Freund und Anwalt geschildert. Bin auf seine und Ihre Antworten gespannt. Vielen Dank im voraus. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219266/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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