KGA vs. Investor XIII

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die Bestrebungen der Berlin Immo Invest Gruppe und der BII Berlin Immo Invest GmbH betreffen, Wohnbebauung oder sonstige Bebauung vorzunehmen auf Gebieten, wo sich einst oder derzeit Kleingartenanlagen befinden oder befunden haben, bezogen auf den gesamten Stadtbezirk, getrennt nach einzelnen Projekten.

Insbesondere Bauvorbescheide, die entsprechenden Anträge, Genehmigungsverfahren, die entsprechenden Anträge, sämtliche Schreiben/Emails des Investors/der Investoren an die Bauverwaltung, den Bezirksbürgermeister und/oder an den Baustadtrat und die jeweiligen Antworten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KGA vs. Investor XIII [#244452]
Datum
23. März 2022 21:40
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die Bestrebungen der Berlin Immo Invest Gruppe und der BII Berlin Immo Invest GmbH betreffen, Wohnbebauung oder sonstige Bebauung vorzunehmen auf Gebieten, wo sich einst oder derzeit Kleingartenanlagen befinden oder befunden haben, bezogen auf den gesamten Stadtbezirk, getrennt nach einzelnen Projekten. Insbesondere Bauvorbescheide, die entsprechenden Anträge, Genehmigungsverfahren, die entsprechenden Anträge, sämtliche Schreiben/Emails des Investors/der Investoren an die Bauverwaltung, den Bezirksbürgermeister und/oder an den Baustadtrat und die jeweiligen Antworten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244452/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Neukölln
Sehr Antragsteller/in Ihre über die zentrale Mailadresse des Bezirksamtes Neukölln von Berlin eingegangene IFG-An…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Wtrlt: KGA vs. Investor XIII [#244452]
Datum
25. März 2022 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre über die zentrale Mailadresse des Bezirksamtes Neukölln von Berlin eingegangene IFG-Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige, ist zuständigkeitshalber an das Büro von Herrn Bezirksstadtrat Biedermann, Leiter des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, weitergegeben worden. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass im Bezirksamt Neukölln von Berlin keine Vorhaben oder Anfragen der von Ihnen angeführten Investoren aktenkundig oder bekannt sind, welche sich auf Flächen (ehemaliger) Kleingartenanlagen befinden. Im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage, welche mit dem Vorgenannten beantwortet wurde, fallen keine Kosten an. Bei Rückfragen können Sie sich gern direkt an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen