KGA vs. Investor XIV

Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die Bestrebungen der Berlin Immo Invest Gruppe und der BII Berlin Immo Invest GmbH betreffen, Wohnbebauung oder sonstige Bebauung vorzunehmen auf Gebieten, wo sich einst oder derzeit Kleingartenanlagen befinden oder befunden haben, bezogen auf den gesamten Stadtbezirk, getrennt nach einzelnen Projekten.

Insbesondere Bauvorbescheide, die entsprechenden Anträge, Genehmigungsverfahren, die entsprechenden Anträge, sämtliche Schreiben/Emails des Investors/der Investoren an die Bauverwaltung, den Bezirksbürgermeister und/oder an den Baustadtrat und die jeweiligen Antworten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KGA vs. Investor XIV [#244454]
Datum
23. März 2022 21:45
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die Bestrebungen der Berlin Immo Invest Gruppe und der BII Berlin Immo Invest GmbH betreffen, Wohnbebauung oder sonstige Bebauung vorzunehmen auf Gebieten, wo sich einst oder derzeit Kleingartenanlagen befinden oder befunden haben, bezogen auf den gesamten Stadtbezirk, getrennt nach einzelnen Projekten. Insbesondere Bauvorbescheide, die entsprechenden Anträge, Genehmigungsverfahren, die entsprechenden Anträge, sämtliche Schreiben/Emails des Investors/der Investoren an die Bauverwaltung, den Bezirksbürgermeister und/oder an den Baustadtrat und die jeweiligen Antworten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244454/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr Antragsteller/in das Bürgeramt ist für Ihr Anliegen nicht zuständig, daher können wir Ihnen keine weiteren I…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: KGA vs. Investor XIV [#244454]
Datum
24. März 2022 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Bürgeramt ist für Ihr Anliegen nicht zuständig, daher können wir Ihnen keine weiteren Informationen und Kontaktdaten erteilen. Bitte beachten: Der Zugang zu den Dienstgebäuden ist für Besucher*innen beziehungsweise Kund*innen nur unter der 3G-Bedingung möglich. Bitte legen Sie den Nachweis beim Betreten der jeweiligen Behörde unaufgefordert vor. Mit freundlichen Grüßen