Kienbaum Gutachten

Das komplette Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstalten, das zum 22. KEF Bericht erstellt wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. August 2022
  • Frist
    14. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das komplette …
An Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kienbaum Gutachten [#256928]
Datum
12. August 2022 12:16
An
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das komplette Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstalten, das zum 22. KEF Bericht erstellt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256928/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom heutigen Tag, mit der Sie einen Antrag na…
Von
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Betreff
AW: Kienbaum Gutachten [#256928]
Datum
12. August 2022 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom heutigen Tag, mit der Sie einen Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) stellen. Der Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes ist bei Anfragen an die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) jedoch nicht eröffnet. Die Mitglieder der KEF werden gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller 16 Länder berufen. Die KEF ist daher keine nach § 3 LTranspG transparenzpflichtige Stelle oder Teil einer solchen im Sinne des Landestransparenzgesetzes. Unabhängig davon dürfen wir Sie auf den 22. Bericht, abrufbar auf unserer Homepage www.kef-online.de, aufmerksam machen. Dort finden Sie auf den Seiten 121 ff. eine umfassende Darstellung der wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens zum Vergütungsniveau der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich denke, dass ein Gutachten, welches von allen Beitragszahlern finanziert wurde, …
An Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kienbaum Gutachten [#256928]
Datum
12. August 2022 12:48
An
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich denke, dass ein Gutachten, welches von allen Beitragszahlern finanziert wurde, diesen auch zusteht. Der ÖRR hat hier eine (u.a. aus der aktuellen Causa Schlesinger) Transparenzpflicht, welcher sich auch die KEF nicht entziehen sollte. Welche Argumente führen Sie an, dass Sie ein vom Beitragszahler finanziertes Gutachten nicht veröffentlichen möchten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256928/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ist hier von Ihnen mit einer Antwort zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen <<…
An Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kienbaum Gutachten [#256928]
Datum
30. August 2022 16:00
An
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ist hier von Ihnen mit einer Antwort zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256928/

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Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Sehr << Antragsteller:in >> die von der KEF beauftragten Gutachten dienen der kommissionsinternen Inf…
Von
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Betreff
AW: Kienbaum Gutachten [#256928]
Datum
30. August 2022 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die von der KEF beauftragten Gutachten dienen der kommissionsinternen Information und Meinungsbildung. Wie in der E-Mail vom 12. August 2022 bereits mitgeteilt, finden Sie auf den Seiten 121 ff. des 22. KEF-Berichts, abrufbar unter www.kef-online.de, eine umfassende Darstellung aller wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens zum Vergütungsniveau der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Bitte beachten Sie auch die beigefügten datenschutzrechtlichen Informationen. Mit freundlichen Grüßen