Kiesbergstraße

Anfrage an: Stadt Lingen

Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020 und 2021 in der 30er-Zone der Kiesbergstraße in Lingen gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen 30 km/h zu gewährleisten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Lingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kiesbergstraße [#256494]
Datum
6. August 2022 08:15
An
Stadt Lingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020 und 2021 in der 30er-Zone der Kiesbergstraße in Lingen gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen 30 km/h zu gewährleisten?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Lingen (Ems) (Informationsfreiheitssatzung Lingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256494/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kiesbergstraße“ vom 06.08.2022 (#256494) wurde…
An Stadt Lingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kiesbergstraße [#256494]
Datum
21. September 2022 20:59
An
Stadt Lingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kiesbergstraße“ vom 06.08.2022 (#256494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Lingen
Sehr << Antragsteller:in >> seitens der Stadt Lingen (Ems) selbst bestehen keine Möglichkeiten, den f…
Von
Stadt Lingen
Betreff
AW: Kiesbergstraße [#256494] [Ticket#3437789]
Datum
26. September 2022 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> seitens der Stadt Lingen (Ems) selbst bestehen keine Möglichkeiten, den fließenden Verkehr zu überwachen und zu sanktionieren. Eine Zuständigkeit der Stadt Lingen (Ems) für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist gemäß der Richtlinie für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden nicht gegeben, Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet werden daher lediglich durch den Landkreis Emsland und die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim durchgeführt. Die Stadt Lingen (Ems) hat im Gegensatz zur Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim auch keine Anhaltebefugnis. Der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim obliegt auch die Auswertung der Unfallzahlen bzw. der Unfallstatistik. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim in Lingen (Ems) zu richten. Seitens der Stadt Lingen (Ems) sind derzeit keine weiteren Maßnahmen geplant. Als Teil des innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetzes wird die Kiesbergstraße innerhalb des Stadtgebietes von vielen Verkehrsteilnehmern genutzt. Die Funktion als verkehrswichtige Straße mit innerstädtischer Verkehrsfunktion ist im städtischen Verkehrsentwicklungsplan festgelegt und muss auch erhalten bleiben, um der Verkehrsentwicklung in der Stadt Lingen (Ems) in den kommenden Jahren gerecht zu werden sowie ein leistungsstarkes Straßenverkehrsnetz zur Verfügung zu stellen. Die Kiesbergstraße gehört insofern zu einem vermaschten Netz städtebaulich integrierter Hauptverkehrsstraßen. Durch die vorhandenen Querungshilfen, von denen eine erst vor kurzem errichtet wurde, wird eine optische Einengung der Fahrstreifen bewirkt, die eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung auf den motorisierten Individualverkehr ausübt. Die Möglichkeit, in dem bereits auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit reduzierten Bereich eine weitere bauliche Verkehrsberuhigung (bspw. Fahrbahnverengung oder Aufpflasterung) vorzunehmen, besteht angesichts der Bedeutung der Kiesbergstraße als verkehrs-wichtige Straße mit innerstädtischer Verkehrsfunktion nicht. Mit freundlichem Gruß