Kinder die durch das Jugendamt Meißen derzeit in Obhut genommen sind

Anfrage an: Landratsamt Meißen

Ich bitte um Auskunft darüber, wie viele Kinder durch das Jugendamt Meißen derzeit in Obhut genommen sind, die Ihren Eltern bereits länger als zwei Jahre entzogen sind.

Ich bitte Sie auch um den prozentualen Anteil von Kindern, die zu den leiblichen Eltern zurückgeführt worden sind.

Vielen dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2022
  • Frist
    31. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Landratsamt Meißen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kinder die durch das Jugendamt Meißen derzeit in Obhut genommen sind [#255900]
Datum
29. Juli 2022 16:53
An
Landratsamt Meißen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft darüber, wie viele Kinder durch das Jugendamt Meißen derzeit in Obhut genommen sind, die Ihren Eltern bereits länger als zwei Jahre entzogen sind. Ich bitte Sie auch um den prozentualen Anteil von Kindern, die zu den leiblichen Eltern zurückgeführt worden sind. Vielen dank
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255900/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Meißen
Sehr << Antragsteller:in >> am 29.07.2022 haben Sie eine E-Mail an das allgemeine Postfach der Verwal…
Von
Landratsamt Meißen
Betreff
WG: Kinder die durch das Jugendamt Meißen derzeit in Obhut genommen sind [#255900]
Datum
5. August 2022 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> am 29.07.2022 haben Sie eine E-Mail an das allgemeine Postfach der Verwaltung des Landkreises Meißen gesandt. Darin bitten Sie um Auskunft darüber, wie viele Kinder durch das Jugendamt Meißen derzeit in Obhut genommen sind, die ihren Eltern bereits länger als zwei Jahre entzogen sind. Sie bitten zudem um Angabe des prozentualen Anteils von Kindern, die zu den leiblichen Eltern zurückgeführt worden sind. Die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten Auskünfte verursacht Aufwand. Es bedarf daher eines rechtfertigenden Grundes. In Ihrer E-Mail geben Sie jedoch nicht an, für welche Zwecke Sie diese Auskünfte benötigen. Sie verweisen lediglich auf Regelungen im Sächsischen Transparenzgesetzes, im Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) sowie im Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Die von Ihnen angeführten Regelungen sind jedoch in Hinblick auf die von Ihnen begehrten Auskünfte nicht einschlägig. Das Sächsische Transparenzgesetz tritt erst am 1. Januar 2023 in Kraft. Es gilt zudem nur für die Verwaltung und Regierung des Freistaates Sachsen, nicht jedoch für kommunale Verwaltungen. Die erbetenen Auskünfte betreffen offensichtlich keine Umweltinformationen und auch keine gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen, sodass das SächsUlG und das VIG ebenfalls nicht als Begründung angeführt werden können. Aus diesen Gründen können wir Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht übermitteln. Mit freundlichen Grüßen