Kinder und Jugendliche in Notsituationen nicht vergessen: Bestandsaufnahme und Schlussfolgerungen für eine krisenfeste Kinder- und Jugendhilfe jetzt!

Anfrage an: Landratsamt Meißen

1. wie viele Kinder und Jugendliche in Meißen in den Jahren 2012 bis 2022 pro Jahr im Rahmen der teil-/stationären Hilfen zur Erziehung (insbesondere auf Grundlage von § 8a, § 19, § 32, § 34, § 35, § 42 SGB VIII) im Landkreis Meißen in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht wurden.

2. wie viele teil-/stationäre Kinder‐ und Jugendhilfeeinrichtungen im Landkreis Meißen generell zur Verfügung stehen und wie sich die Auslastungs- und Platzkapazitäten in den Jahren 2012 bis 2022 entwickelt haben,

3. wie sich die Zahl der Mitarbeitenden in den allgemeinen Sozialdiensten (ASD), die
Stellenbelegung und das durchschnittliche Fallaufkommen bei den ASDs pro Mitarbeiter
in den Jahren 2012 bis 2022 im Landkreis Meißen entwickelt hat.

4. von wirksamen Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen den veränderten Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und Eltern und dem veränderten Bedarf nach Plätzen im Bereich der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung entsprochen werden kann, und diese Maßnahmen zügig umzusetzen.

Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2022
  • Frist
    3. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Landratsamt Meißen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kinder und Jugendliche in Notsituationen nicht vergessen: Bestandsaufnahme und Schlussfolgerungen für eine krisenfeste Kinder- und Jugendhilfe jetzt! [#255933]
Datum
29. Juli 2022 23:48
An
Landratsamt Meißen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. wie viele Kinder und Jugendliche in Meißen in den Jahren 2012 bis 2022 pro Jahr im Rahmen der teil-/stationären Hilfen zur Erziehung (insbesondere auf Grundlage von § 8a, § 19, § 32, § 34, § 35, § 42 SGB VIII) im Landkreis Meißen in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht wurden. 2. wie viele teil-/stationäre Kinder‐ und Jugendhilfeeinrichtungen im Landkreis Meißen generell zur Verfügung stehen und wie sich die Auslastungs- und Platzkapazitäten in den Jahren 2012 bis 2022 entwickelt haben, 3. wie sich die Zahl der Mitarbeitenden in den allgemeinen Sozialdiensten (ASD), die Stellenbelegung und das durchschnittliche Fallaufkommen bei den ASDs pro Mitarbeiter in den Jahren 2012 bis 2022 im Landkreis Meißen entwickelt hat. 4. von wirksamen Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen den veränderten Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und Eltern und dem veränderten Bedarf nach Plätzen im Bereich der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung entsprochen werden kann, und diese Maßnahmen zügig umzusetzen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255933/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Meißen
Sehr << Antragsteller:in >> am 01.08.2022 sandten Sie eine E-Mail an das allgemeine Postfach der Verw…
Von
Landratsamt Meißen
Betreff
WG: Kinder und Jugendliche in Notsituationen nicht vergessen: Bestandsaufnahme und Schlussfolgerungen für eine krisenfeste Kinder- und Jugendhilfe jetzt! [#255933]
Datum
5. August 2022 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> am 01.08.2022 sandten Sie eine E-Mail an das allgemeine Postfach der Verwaltung des Landkreises Meißen. Darin bitten Sie um Übermittlung von statistischen Daten zu Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, zu Platzkapazitäten sowie zur Personalausstattung in diesem Bereich. Die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten umfangreichen Auskünfte würde einen erheblichen Aufwand verursachen, der die damit betrauten Beschäftigten stark zeitlich beanspruchen würde. Es bedarf daher eines rechtfertigenden Grundes. In Ihrer E-Mail geben Sie jedoch nicht an, für welche Zwecke Sie diese Auskünfte benötigen. Sie verweisen lediglich auf Regelungen im Sächsischen Transparenzgesetzes, im Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) sowie im Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Die von Ihnen angeführten Regelungen sind jedoch in Hinblick auf die von Ihnen begehrten Auskünfte nicht einschlägig. Das Sächsische Transparenzgesetz tritt erst am 1. Januar 2023 in Kraft. Es gilt zudem nur für die Verwaltung und Regierung des Freistaates Sachsen, nicht jedoch für kommunale Verwaltungen. Die erbetenen Auskünfte betreffen offensichtlich keine Umweltinformationen und auch keine gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen, sodass das SächsUlG und das VIG ebenfalls nicht als Begründung angeführt werden können. Aus diesen Gründen können wir Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht übermitteln. Mit freundlichen Grüßen