Kinder und Jugendliche in Notsituationen nicht vergessen: Bestandsaufnahme und Schlussfolgerungen für eine krisenfeste Kinder- und Jugendhilfe jetzt!
1. wie viele Kinder und Jugendliche in Meißen in den Jahren 2012 bis 2022 pro Jahr im Rahmen der teil-/stationären Hilfen zur Erziehung (insbesondere auf Grundlage von § 8a, § 19, § 32, § 34, § 35, § 42 SGB VIII) im Landkreis Meißen in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht wurden.
2. wie viele teil-/stationäre Kinder‐ und Jugendhilfeeinrichtungen im Landkreis Meißen generell zur Verfügung stehen und wie sich die Auslastungs- und Platzkapazitäten in den Jahren 2012 bis 2022 entwickelt haben,
3. wie sich die Zahl der Mitarbeitenden in den allgemeinen Sozialdiensten (ASD), die
Stellenbelegung und das durchschnittliche Fallaufkommen bei den ASDs pro Mitarbeiter
in den Jahren 2012 bis 2022 im Landkreis Meißen entwickelt hat.
4. von wirksamen Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen den veränderten Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und Eltern und dem veränderten Bedarf nach Plätzen im Bereich der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung entsprochen werden kann, und diese Maßnahmen zügig umzusetzen.
Vielen Dank
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. Juli 2022
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3. September 2022
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