Kindergeld an nichtdeutsche, im Ausland lebende Kinder
Laut den Sat 1 Nachrichten vom 29.04.2014 wird Kindergeld an 665.000 türkische, 360.000 staatenlose, 146.000 polnische, 136.000 serbische Kinder, die in ihrem jeweiligen Heimatland leben, überwiesen.
Dem Beitrag zufolge kann nach mehrmonatiger Tätigkeit z.B. als Saisonarbeiter in Deutschland Kindergeld beantragt werden, auch wenn die Kinder nicht in Deutschland leben.
Wird das Geld zu den gleichen Bedingungen wie in Deutschland, d.h. ohne Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse (Lebenshaltungskosten) und bis zum Ende der Ausbildung des Kindes, gezahlt?
Ich bitte zudem um Informationen darüber, wieviel Kindergeld an Kinder, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben und im Ausland leben, gezahlt wird.
Ich bitte darum, die Zahlen nach Ländern aufzuschlüsseln.
Bitte nennen Sie mir zudem die Rechtsgrundlage für diese Praxis.
Information nicht vorhanden
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Datum30. April 2014
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3. Juni 2014
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