Kindergeld an nichtdeutsche, im Ausland lebende Kinder

Laut den Sat 1 Nachrichten vom 29.04.2014 wird Kindergeld an 665.000 türkische, 360.000 staatenlose, 146.000 polnische, 136.000 serbische Kinder, die in ihrem jeweiligen Heimatland leben, überwiesen.
Dem Beitrag zufolge kann nach mehrmonatiger Tätigkeit z.B. als Saisonarbeiter in Deutschland Kindergeld beantragt werden, auch wenn die Kinder nicht in Deutschland leben.

Wird das Geld zu den gleichen Bedingungen wie in Deutschland, d.h. ohne Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse (Lebenshaltungskosten) und bis zum Ende der Ausbildung des Kindes, gezahlt?
Ich bitte zudem um Informationen darüber, wieviel Kindergeld an Kinder, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben und im Ausland leben, gezahlt wird.
Ich bitte darum, die Zahlen nach Ländern aufzuschlüsseln.
Bitte nennen Sie mir zudem die Rechtsgrundlage für diese Praxis.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. April 2014
  • Frist
    3. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
Thomas Meyers
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut den Sat 1 N…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Thomas Meyers
Betreff
Kindergeld an nichtdeutsche, im Ausland lebende Kinder [#6334]
Datum
30. April 2014 08:57
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut den Sat 1 Nachrichten vom 29.04.2014 wird Kindergeld an 665.000 türkische, 360.000 staatenlose, 146.000 polnische, 136.000 serbische Kinder, die in ihrem jeweiligen Heimatland leben, überwiesen. Dem Beitrag zufolge kann nach mehrmonatiger Tätigkeit z.B. als Saisonarbeiter in Deutschland Kindergeld beantragt werden, auch wenn die Kinder nicht in Deutschland leben. Wird das Geld zu den gleichen Bedingungen wie in Deutschland, d.h. ohne Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse (Lebenshaltungskosten) und bis zum Ende der Ausbildung des Kindes, gezahlt? Ich bitte zudem um Informationen darüber, wieviel Kindergeld an Kinder, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben und im Ausland leben, gezahlt wird. Ich bitte darum, die Zahlen nach Ländern aufzuschlüsseln. Bitte nennen Sie mir zudem die Rechtsgrundlage für diese Praxis.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Meyers <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyers
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Anfrage vom 30. April 2014 Sehr geehrter Herr Meyers, für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage vom 30. April 2014
Datum
5. Mai 2014 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meyers, für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite "FragdenStaat.de" ist nicht möglich. "FragdenStaat.de" kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Meyers
AW: Ihre Anfrage vom 30. April 2014 [#6334] Sehr geehrte Damen und Herren, meine persönliche E-Mail-Adresse laut…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Thomas Meyers
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30. April 2014 [#6334]
Datum
5. Mai 2014 10:18
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine persönliche E-Mail-Adresse lautet t.meyers (ät) gmx.net. Meine Postanschrift wird an diese Nachricht angehängt. ... Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyers Anfragenr: 6334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Meyers << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Mai 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
923,5 KB