"Kindergeldtransfer an Banden im Ausland"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15.9.2018 um 12:56 hat die Regierungspartei CSU folgenden Tweet versandt: ".@Markus_Soeder: Stoppen wir den Kindergeldtransfer an irgendwelche Banden im Ausland und zahlen wir lieber Kinder- und Familiengeld an unsere Familien".

Bezugnehmend auf den Tweet bitte ich Sie mir folgendes zusenden:

* Die Höhe an Kindergeld, die im ersten Halbjahr 2018 an irgendwelche Banden im Ausland transferiert wurde
* Die Anzahl an bekannten Banden, an dem Kindergeld im ersten Halbjahr 2018 transferiert wurde
* Die Anzahl an Strafanzeigen, die in Zusammenhang mit den Kindergeldtransfer an irgendwelche Banden im Ausland im ersten Halbjahr 2018 gestellt wurden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. September 2018
  • Frist
    19. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 15.9.2018 um 12:56 hat die Regierungspartei CSU f…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Kindergeldtransfer an Banden im Ausland" [#33519]
Datum
17. September 2018 08:07
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 15.9.2018 um 12:56 hat die Regierungspartei CSU folgenden Tweet versandt: <<E-Mail-Adresse>> Stoppen wir den Kindergeldtransfer an irgendwelche Banden im Ausland und zahlen wir lieber Kinder- und Familiengeld an unsere Familien". Bezugnehmend auf den Tweet bitte ich Sie mir folgendes zusenden: * Die Höhe an Kindergeld, die im ersten Halbjahr 2018 an irgendwelche Banden im Ausland transferiert wurde * Die Anzahl an bekannten Banden, an dem Kindergeld im ersten Halbjahr 2018 transferiert wurde * Die Anzahl an Strafanzeigen, die in Zusammenhang mit den Kindergeldtransfer an irgendwelche Banden im Ausland im ersten Halbjahr 2018 gestellt wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Kindergeldtransfer an Banden im Ausland&…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Kindergeldtransfer an Banden im Ausland" [#33519]
Datum
6. November 2018 21:36
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Kindergeldtransfer an Banden im Ausland"“ vom 17.09.2018 (#33519) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Antragsteller/in Antragsteller/in, Kindergeld <TICKET: 369170> Gz: V B 5 - O 1319/18/10001 :055 Dok: 201…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Antragsteller/in Antragsteller/in, Kindergeld <TICKET: 369170>
Datum
7. November 2018 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
InformationsfreiheitsgesetzdesBundesIFG.eml
84,8 KB
Gz: V B 5 - O 1319/18/10001 :055 Dok: 2018/0914439 (bei Antwort bitte Gz und Dok angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben vom 1. Oktober 2018 noch einmal. Die Antwortfrist wurde somit eingehalten. Ich rege an, Ihre E-Mail-Eingänge noch einmal zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen