Kindergeldzahlungen ins Ausland

Die Höhe der Kindergeldzahlungen ins Ausland (differenziert nach Ländern) für die Jahre 2012-2020.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Höhe der Kindergeldzah…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindergeldzahlungen ins Ausland [#223069]
Datum
10. Juni 2021 18:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Höhe der Kindergeldzahlungen ins Ausland (differenziert nach Ländern) für die Jahre 2012-2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223069/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis.
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG-Antrag zu Kindergeldzahlungen ins Ausland für die Jahre 2012 bis 2020
Datum
22. Juni 2021 09:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
919,6 KB
Anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich möchte die Ausführungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informations…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag zu Kindergeldzahlungen ins Ausland für die Jahre 2012 bis 2020 [#223069]
Datum
2. Juli 2021 06:02
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich möchte die Ausführungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu diesem Sachverhalt zitieren: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhan denen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Dass das Gesetz niedrige Anforderungen an die Form des Antrags stellt, kann man schon daran sehen, dass der Antrag auch mündlich gestellt werden kann, also kein Schriftformerfordernis vorgesehen ist. Gemäß § 5 Abs 1 Satz 3 IFG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Dieser Wortlaut des Gesetzes lässt bereits erkennen, dass sich das Bestimmtheitserfordernis allein auf die inhaltliche Bestimmtheit bezieht, also auf den Antragsgegenstand, nicht aber auf die Person des Antragstellers oder der Antragstellerin. Einer Authentifizierung des jeweiligen Antragstellers oder der jeweiligen Antragstellerin bedarf es nicht. Theoretisch wäre sogar eine anonyme Antragstellung möglich. Ferner anbei ein Rundschreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten zu demselben Thema. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 2019-zweites-rundschreiben-anonym-pseudonym-ifg.pdf Anfragenr: 223069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223069/
Bundesministerium der Finanzen
Anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis.
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG-Antrag zu Kindergeldzahlungen ins Ausland - Ihre Mail vom 2. Juli 2021
Datum
7. Juli 2021 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kindergeldzahlungen ins Ausland“ [#223069]
Datum
9. November 2021 05:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223069/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch anonym gestellte Anträge bearbeitet werden sollten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223069.pdf - 2021-06-22_1-2021_0719156.pdf - 2021-07-02_1-2019-zweites-rundschreiben-anonym-pseudonym-ifg.pdf - 2021-07-07_1-2021_0772539.pdf Anfragenr: 223069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223069/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. November 2021 14:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzerklrung_Stand_August_2020.pdf
102,6 KB
signature.asc
1,5 KB


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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Januar 2022 11:49
Status
Warte auf Antwort

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