Kindergrundsicherung

Unterlagen der Senatsverwaltung insbesondere Stellungnahme im Rahmen der Länderanhörung und der Bundesratsbefassung

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  • Datum
    24. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterl…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindergrundsicherung [#293269]
Datum
24. November 2023 11:32
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen der Senatsverwaltung insbesondere Stellungnahme im Rahmen der Länderanhörung und der Bundesratsbefassung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293269/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zur Akt…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
7. Dezember 2023 18:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zur Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat mich erreicht. Ich möchte Sie bitten, mir für einen ordnungsgemäßen Vollzug des IFG eine Postanschrift zu nennen. Sie bitten in Ihrer Anfrage darum, "Unterlagen der Senatsverwaltung insbesondere [die] Stellungnahme im Rahmen der Länderanhörung und der Bundesratsbefassung" zugesendet zu bekommen. Um Sie entsprechend Ihres Wunsches über die voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft zu informieren, möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage zu präzisieren. Die Befassung mit Konzepten für eine Kindergrundsicherung erstreckt sich bereits über mehrere Jahre. Daher wäre es hilfreich, wenn Sie definieren könnten, wie Sie die Begrifflichkeit "Unterlage" verstehen und welche Unterlage (n) von Interesse für Sie sind. Mit freundlichen Grüßen