Kinderhaus Wittum 1, In der Braik

Anfrage an: Stadt Reutlingen

vollständige Planungs - und Projektunterlagen, inkl. Ausschreibungsunterlagen und Baubeschluss, des Kinderhaus Wittum 1, In der Braik, Rommelsbach.

Gründe: Gemäss der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2023 des Bezirksgemeinderats Rommelsbach war die Inbetriebnahme Januar 2024 geplant. Bis heute steht dort kein Gebäude, nur eine Brachfläche.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: vollständige Planungs - und Projek…
An Stadt Reutlingen Details
Von
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Betreff
Kinderhaus Wittum 1, In der Braik [#298554]
Datum
28. Januar 2024 03:39
An
Stadt Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vollständige Planungs - und Projektunterlagen, inkl. Ausschreibungsunterlagen und Baubeschluss, des Kinderhaus Wittum 1, In der Braik, Rommelsbach. Gründe: Gemäss der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2023 des Bezirksgemeinderats Rommelsbach war die Inbetriebnahme Januar 2024 geplant. Bis heute steht dort kein Gebäude, nur eine Brachfläche.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298554/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kinderhaus Wittum 1, In der Braik“ vom 28.01.2024 (#298554) wurde …
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Betreff
AW: Kinderhaus Wittum 1, In der Braik [#298554]
Datum
11. März 2024 21:49
An
Stadt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kinderhaus Wittum 1, In der Braik“ vom 28.01.2024 (#298554) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kinderhaus Wittum 1, In der Braik“ vom 28.01.2024 (#298554) wurde …
An Stadt Reutlingen Details
Von
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Betreff
AW: Kinderhaus Wittum 1, In der Braik [#298554]
Datum
20. April 2024 09:10
An
Stadt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kinderhaus Wittum 1, In der Braik“ vom 28.01.2024 (#298554) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Im Parallelverfahren haben Sie mehrere Dokumente wo liegt, indem Sie sich auch auf diese Anfrage beziehen. Haben sie vor beide Verfahren zu verbinden? Rechtlich gesehen waren dies isolierte Anfragen. Auch hier weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich mit erhöhten Gebühren nicht einverstanden bin. Die Anfrage wird aber nicht zurückgezogen. Es wird darum gebeten initial die einfache Anfrage zu beantworten, damit dann geprüft werden kann, ob ein erweiterte Anfrage notwendig ist. Bitte legen Sie insofern erst einmal alle Unterlagen vor, welche vorliegen (Planungsunterlagen müssen vorliegen). Es sollen keine weiteren Unterlagen erstellt werden, nur die bereits vorhanden sind. Es kann auch eine normale Akteneinsicht gewährt werden, in welcher ich die Akten selber kopiere und dann hier veröffentliche. Ich bitte sich dazu äußern, was Ihnen lieber ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>