Kinderlernwochen der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
ich bin als Studierender an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben und als solches Mitglied der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen. Sie ziehen Gebühren für die Verfasste Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen auf Grundlage der Haushaltspläne ein - und müssen sicherstellen, dass diese für Pflichtbeitragszahler:innen wie mich zugänglich sind. Leider stellen Sie diese nicht in Ihren amtlichen Mitteilungen bereit, die Verfasste Studierendenschaft unter www.fernstudis.de lediglich rudimentär.
„Die Kinderlernwochen sind ein Angebot des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss der FernUniversität in Hagen) für Studierende mit Kindern im Alter von 6-12 Jahren (jüngere Geschwisterkinder auf Anfrage).“ (Siehe: https://www.fernstudis.de/kinderlernwochen-2023/)
Ich habe keine Kinder. Als Pflichtgebührenzahler interessiert mich, wie diese Kinderlernwochen finanziert werden und welchen Beitrag ich dazu durch meinen Studierendenschaftsbeitrag leiste.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen über die Kosten und Erträge der Kinderlernwochen, die in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 durchgeführt wurden und werden
2. Informationen darüber, wie viele Teilnehmer:innen bereits mehrfach an den Kinderlernwochen teilgenommen haben und wie oft
3. Informationen darüber, wie hoch der Betrag ist, den die Beitragszahler:innen je Kopf durch ihren Beitrag finanziert haben
4. Informationen darüber, wann, wie und wo die Kinderlernwochen, die in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 durchgeführt wurden und werden beworben wurden
5. Eine Vollkostenkalkulation zu den Kinderlernwochen, die in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 durchgeführt wurden und werden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum26. April 2023
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31. Mai 2023
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