Kindernotbetreuung
Nach Pressemittelung vom 30.03.2020 (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/massnahmen-gegen-coronavirus-notbetreuung-auch-in-den-osterferien-flexibilisierung-fur-inanspruchnahme-186614.html) soll eine Notbetreuung all jenen zustehen, bei dennen ein Elternteil in einer kritischen Infrastruktur arbeitet. Der Landkreis Aurich schließt all jene aus, bei denen ein Elternteil im Home Office arbeitet oder arbeiten könnte. Entspricht dies der Verordnung der diese Pressemitteilung zugrunde liegt?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum16. April 2020
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16. Mai 2020
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