Kindernotbetreuung

Nach Pressemittelung vom 30.03.2020 (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/massnahmen-gegen-coronavirus-notbetreuung-auch-in-den-osterferien-flexibilisierung-fur-inanspruchnahme-186614.html) soll eine Notbetreuung all jenen zustehen, bei dennen ein Elternteil in einer kritischen Infrastruktur arbeitet. Der Landkreis Aurich schließt all jene aus, bei denen ein Elternteil im Home Office arbeitet oder arbeiten könnte. Entspricht dies der Verordnung der diese Pressemitteilung zugrunde liegt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Pressemittelung v…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindernotbetreuung [#184737]
Datum
16. April 2020 16:38
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Pressemittelung vom 30.03.2020 (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/massnahmen-gegen-coronavirus-notbetreuung-auch-in-den-osterferien-flexibilisierung-fur-inanspruchnahme-186614.html) soll eine Notbetreuung all jenen zustehen, bei dennen ein Elternteil in einer kritischen Infrastruktur arbeitet. Der Landkreis Aurich schließt all jene aus, bei denen ein Elternteil im Home Office arbeitet oder arbeiten könnte. Entspricht dies der Verordnung der diese Pressemitteilung zugrunde liegt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184737 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Beantwortung übermittelt wurde. Die Durchfü…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
WG: Kindernotbetreuung [#184737]
Datum
22. April 2020 06:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Beantwortung übermittelt wurde. Die Durchführung und Ausgestaltung der Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen betrifft den eigenen Wirkungskreis der örtlichen Träger bzw. unterliegt der Privatautonomie bei Trägern der freien Jugendhilfe. Da Sie in Ihrer Mail ausdrücklich einer Weitergabe an Dritte widersprechen, bin ich nicht berechtigt, Ihre Mail an den zuständigen Landkreis Aurich weiter zu leiten. Insofern bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Landkreis Aurich zu wenden. Mit freundlichen Grüßen