Kindertageseinrichtungen - Betreuungszeiten - Einschränkungen

Eine tabellarische Aufstellung jeglicher Einschränkungen der Betreuungszeiten der kommunalen Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Ingelheim seit dem 01.09.2023.

Die tabellarische Übersicht sollte folgende Angaben enthalten: Nennung der jeweiligen Kindertageseinrichtung, jeweiliges Datum der eingeschränkten Betreuungszeiten, Grund für die eingeschränkten Betreuungszeiten

Die Gründe für die eingeschränkten Betreuungszeiten sollten
- die sogenannte Notbetreuung
- stundenweise Reduzierung der jeweils regulären Betreuungszeiten
- Aufrufe an die Elternschaft bzw. der Sorgeberechtigten ihre Kinder nicht in die jeweilige Kindertageseinrichtung zu bringen, sowie
- komplette Schließungen
beinhalten.

Mit dieser Anfrage werden keine personenbezogenen Daten begehrt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine tabellarische Aufstellung jeg…
An Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindertageseinrichtungen - Betreuungszeiten - Einschränkungen [#303066]
Datum
13. März 2024 20:58
An
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine tabellarische Aufstellung jeglicher Einschränkungen der Betreuungszeiten der kommunalen Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Ingelheim seit dem 01.09.2023. Die tabellarische Übersicht sollte folgende Angaben enthalten: Nennung der jeweiligen Kindertageseinrichtung, jeweiliges Datum der eingeschränkten Betreuungszeiten, Grund für die eingeschränkten Betreuungszeiten Die Gründe für die eingeschränkten Betreuungszeiten sollten - die sogenannte Notbetreuung - stundenweise Reduzierung der jeweils regulären Betreuungszeiten - Aufrufe an die Elternschaft bzw. der Sorgeberechtigten ihre Kinder nicht in die jeweilige Kindertageseinrichtung zu bringen, sowie - komplette Schließungen beinhalten. Mit dieser Anfrage werden keine personenbezogenen Daten begehrt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303066/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Beantwortung Ihrer Anfrage vom 13.04.2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vo…
Von
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Betreff
Beantwortung Ihrer Anfrage vom 13.04.2024
Datum
12. April 2024 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image003.png
111,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.03.2024. Wir bitten vielmals um Entschuldigung, dass es etwas länger gedauert hat. Wir sind derzeit in einer personell angespannten Lage, was die Bearbeitungsdauer von Anfragen insgesamt erhöht. Wir bitten hier um Verständnis. Leider können wir die von Ihnen beantragten Information und Daten nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) nicht durch uns übermittelt werden, da wir nicht zu deren Erhebung verpflichtet sind. Gemäß § 21 Absatz 4 des KitaG muss eine Tageseinrichtung über eine personelle Besetzung mit pädagogischen Fachkräften mit einem Gesamtbeschäftigungsumfang in Höhe der nach Absatz 3 ermittelten Vollzeitäquivalenten verfügen, mindestens jedoch über zwei Vollzeitäquivalente. Es muss sichergestellt sein, dass während der Betreuungszeit zwei pädagogische Fachkräfte gleichzeitig anwesend sind. Gemäß § 21 Absatz 6 des KitaG ist die für die Tageseinrichtung vorgesehene personelle Besetzung mit pädagogischen Fachkräften nach den Absätzen 3 und 4 und § 22<https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KTagStGRP2019pP22/format/xsl/part/S?oi=eP7X3d5Twz&sourceP=%7B%22source%22%3A%22Link%22%7D> grundsätzlich während des ganzen Jahres sicherzustellen. Eine Unterschreitung ist umgehend auszugleichen. Durch den Träger der Tageseinrichtung sind Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Diese werden nach Maßgabe der Betriebserlaubnis im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt. Dabei können auch Vertretungen durch Kräfte zugelassen werden, die nicht die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 2 erfüllen. Aus diesen beiden Rechtnormen ergibt sich der Handlungsplan, den jede Kindertageseinrichtung individuell und einrichtungsspezifisch erstellt in Abstimmung dem Träger, dem Landesjugendamt, dem Kreisjugendamt und dem jeweiligen Elternausschuss. Dazu sind wir als Träger verpflichtet. Nicht aber zur Erhebung der Daten, die Sie beantragen, oder zur Auswertung der uns vorliegenden Daten. Wir als Träger von 19 Einrichtungen melden dem Landesjugendamt regelmäßig Einschränkungen, welche sich aus dem oben erläuterten Handlungsplan ergeben. Dies beinhaltet die vorab getroffenen Maßnahmen aus dem Handlungsplan der jeweiligen Einrichtung wie z.B. Gruppenschließungen, die Verkürzung von Öffnungszeiten, die Schließung der gesamten Kita oder eine andere Form der Einschränkung um einen rechtsicheren Betrieb aufrecht zu erhalten. Eine einheitliche Darstellung und damit gesonderte Auswertung der Vielzahl an Einzelmeldungen erfolgt daher seitens der Stadtverwaltung Ingelheim nicht. Die Datenerhebung erfolgt in diesem Bereich vielmehr direkt beim Landesjugendamt. Wie und ob die Daten dort weiterverarbeitet und aufbereitet oder ausgewertet werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Nicht verpflichtet sind wir im Übrigen zur Weitergabe von Unterstützungsmöglichkeiten durch Eltern, die auf einer Freiwilligkeit beruhen, an das Landesjugendamt etwa die in einer Vielzahl von Fällen erfolgten Bitten, die Kinder, wenn möglich zu Hause zu betreuen oder früher abzuholen. Die Melde-und Dokumentationspflichten ergeben sich aus § 47 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) -Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und stehen für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung Ihrer Anfrage vom 13.04.2024 [#303066] Guten Tag << Antragsteller:in >> schade, dass …
An Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung Ihrer Anfrage vom 13.04.2024 [#303066]
Datum
29. April 2024 20:48
An
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> schade, dass Sie die Daten nicht erheben. Dies hätte man mit einer direkten Anfrage und einem vorgefertigten Excel-Formular bei den jeweiligen Einrichtungen erheben lassen können. Ansinnen meiner Anfrage war, der Stadtverwaltung und den Beteiligten eine bessere Übersicht über die Situation in den Einrichtungen unterhalb der Meldeschwelle zu verschaffen. Bei einer regelmäßigen Abfrage dieser Art kann man auch frühzeitig Tendenzen und Notsituationen abfangen. Wie Sie bereits ausgeführt haben, müssen wir jetzt überlegen, ob wir an das Landesjugendamt herantreten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303066/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. April 2024 20:48
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.