Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger

Anfrage an: Stadt Paderborn

Laut Handreichung des LWL [1] haben Träger von Kindertageseinrichtungen die Aufgabe interne Meldeschwellen für ihre Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII festzulegen um jederzeit zuverlässig Ereignisse welche geeignet sind das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Der Träger sollte ein abgestuftes Verfahren festlegen, wann
Ereignisse oder Entwicklungen an das zuständige Landesjugendamt gemeldet werden müssen. Bitte schicken Sie mir die von Ihnen als Träger von Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Verfahren oder Leitlinien welche Sie den Kindertageseinrichtungen kommuniziert haben um die Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII sicherstellen zu können.

Quellen:
[1] https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/75/27/752716d0-3e9e-4f0a-be70-c2764a61441d/nr05_2020_anlage_kita_meldungen_gem__47_sgb_viii.pdf

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  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    9. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: La…
An Stadt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#289499]
Datum
3. Oktober 2023 21:52
An
Stadt Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Handreichung des LWL [1] haben Träger von Kindertageseinrichtungen die Aufgabe interne Meldeschwellen für ihre Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII festzulegen um jederzeit zuverlässig Ereignisse welche geeignet sind das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Der Träger sollte ein abgestuftes Verfahren festlegen, wann Ereignisse oder Entwicklungen an das zuständige Landesjugendamt gemeldet werden müssen. Bitte schicken Sie mir die von Ihnen als Träger von Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Verfahren oder Leitlinien welche Sie den Kindertageseinrichtungen kommuniziert haben um die Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII sicherstellen zu können. Quellen: [1] https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/75/27/752716d0-3e9e-4f0a-be70-c2764a61441d/nr05_2020_anlage_kita_meldungen_gem__47_sgb_viii.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289499/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Paderborn
Ihre E-Mail Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die bei der Stadtverwaltung Paderborn angekommen ist. Ihr An…
Von
Stadt Paderborn
Betreff
Ihre E-Mail
Datum
3. Oktober 2023 21:52
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die bei der Stadtverwaltung Paderborn angekommen ist. Ihr Anliegen wird an die zuständige Organisationeinheit weitergeleitet; von dort erhalten Sie die entsprechende Informationen bzw. Antworten. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> in Abstimmung mit unserer Amtsleiterin, Frau Teubert, und dem städtischen…
Von
Stadt Paderborn
Betreff
Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#289499]
Datum
6. November 2023 18:25
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> in Abstimmung mit unserer Amtsleiterin, Frau Teubert, und dem städtischen Rechtsamt, Frau Darmstädter-Plotz, übersende ich Ihnen angefügte Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> auf meine Anfrage nach den Meldeschwellen, welche nach der Handreichu…
An Stadt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#289499]
Datum
7. November 2023 09:53
An
Stadt Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> auf meine Anfrage nach den Meldeschwellen, welche nach der Handreichung des LWL die Träger für ihre Kindertageseinrichtungen zu definieren haben senden Sie mir einen Ausschnitt mit Beispielen aus eben dieser Handreichung ohne weiteren Kontext. Bitte schicken Sie mir doch die Richtlinien, Handlungsanweisungen oder Rundschreiben an die Leitungen Ihrer Kindertageseinrichtungen oder Arbeitsunterlagen eines Workshops in dem Sie den Kindertageseinrichtungen konkrete Vorgaben und Leitlinien zu Meldeschwellen bzw. der Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII an die Hand geben. Weiterhin verweisen Sie auf ein trägerinternes Schutzkonzept welches Sie im Dezember 2023 erstellen möchten. Meine Anfrage bezieht sich nicht auf das Schutzkonzept welches zuletzt im Juni 2021 wegen des geänderten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG angepasst werden musste und für für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen verpflichtend ist. Mein Interesse gilt wie die Träger von Kindertageseirichtungen verbindlich und nachvollziehbar festgelegt haben wann und von wem Meldungen in welcher Form gemacht werden müssen. Wenn Sie mit dem Verweis auf Dezember 2023 meinen, dass es zuvor keine verbindlichen Vorgaben gab, dann teilen Sie mir das bitte mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289499/