Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger

Laut Handreichung des LWL [1] haben Träger von Kindertageseinrichtungen die Aufgabe interne Meldeschwellen für ihre Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII festzulegen um jederzeit zuverlässig Ereignisse welche geeignet sind das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Der Träger sollte ein abgestuftes Verfahren festlegen, wann
Ereignisse oder Entwicklungen an das zuständige Landesjugendamt gemeldet werden müssen. Bitte schicken Sie mir die von Ihnen als Träger von Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Verfahren oder Leitlinien welche Sie den Kindertageseinrichtungen kommuniziert haben um die Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII sicherstellen zu können.

Quellen:
[1] https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/75/27/752716d0-3e9e-4f0a-be70-c2764a61441d/nr05_2020_anlage_kita_meldungen_gem__47_sgb_viii.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: La…
An Kommunalverwaltung Warstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#289500]
Datum
3. Oktober 2023 21:54
An
Kommunalverwaltung Warstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Handreichung des LWL [1] haben Träger von Kindertageseinrichtungen die Aufgabe interne Meldeschwellen für ihre Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII festzulegen um jederzeit zuverlässig Ereignisse welche geeignet sind das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Der Träger sollte ein abgestuftes Verfahren festlegen, wann Ereignisse oder Entwicklungen an das zuständige Landesjugendamt gemeldet werden müssen. Bitte schicken Sie mir die von Ihnen als Träger von Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Verfahren oder Leitlinien welche Sie den Kindertageseinrichtungen kommuniziert haben um die Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII sicherstellen zu können. Quellen: [1] https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/75/27/752716d0-3e9e-4f0a-be70-c2764a61441d/nr05_2020_anlage_kita_meldungen_gem__47_sgb_viii.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289500/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Warstein
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre o.g. Anfrage vom 03.10.2023 teile ich Ihnen folgendes mit: Die …
Von
Kommunalverwaltung Warstein
Betreff
Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#2895
Datum
24. Oktober 2023 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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15,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre o.g. Anfrage vom 03.10.2023 teile ich Ihnen folgendes mit: Die Landesjugendämter in NRW haben die Aufgabe die kommunalen Jugendämter bei Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die Landesjugendämter entwickeln, gemeinsam mit Vertretern aus den kommunalen Jugendämtern, aus diesem Grund, regelmäßig zu relevanten Themen landesweite Empfehlungen. Das Jugendamt der Stadt Warstein orientiert sich an diesen Empfehlungen. Zum § 47 SGB VIII liegen 2 Empfehlungen vor. Diese wurden letztmalig im Januar 2023 auf einem Fachtag mit allen Beschäftigen in den städtischen Einrichtungen kommuniziert und vor allem für das Thema sensibilisiert. Die Leitungskräfte der städtischen Kindertageseinrichtungen haben sich zuletzt im September 2023 mit diesen Empfehlungen beschäftigt. Im Ergebnis ist festzustellen, die Stadt Warstein sensibilisiert regelmäßig seine Beschäftigten zu den Meldeschwellen nach § 47 SGB VIII. Die Entwicklung weitergehender Empfehlungen auf kommunaler Ebene wird daher derzeit nicht verfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Warstein
Prävention personeller Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen [#289728] Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Kommunalverwaltung Warstein
Betreff
Prävention personeller Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen [#289728]
Datum
14. Dezember 2023 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image004.png
15,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gerne antworte ich Ihnen auf Ihre per Mail eingegangene Anfrage vom 07.10.2023 zum Thema "Prävention personeller Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen". Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Aufgrund eines Cyberangriffs auf unseren IT-Dienstleister war es uns nicht möglich externe Mails zu versenden. Da mir keine anderen Kontaktdaten von Ihnen vorgelegen haben, kann die Antwort erst jetzt erfolgen, nach Freigabe des Maildienstes. Die Stadt Warstein hält für die Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft einen Pool von Aushilfskräften vor, die bei Bedarf eine Vertretungstätigkeit aufnehmen können. Weiterhin läuft derzeit eine Ausschreibung zur Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern, die als Springkräfte in den Kitas tätig sind. Zudem werden Fachkräfte bei Bedarf und ausreichendem Personal in der abgebenden Einrichtung auch trägerübergreifend eingesetzt. Die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt der Stadt Warstein sehr am Herzen. Zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit unseres Personals in den Kindertageseinrichtungen gewähren wir beispielsweise Regenerationstage und Umwandlungstage, sowie den Einsatz nach persönlichen Interessen und regelmäßige Fortbildungen. Außerdem halten wir einen Aushilfspool und Springkräfte vor, die bei Bedarf eingesetzt werden können. Auch die voraussetzungslose Vereinbarung von Teilzeitmodellen ist bei uns möglich. Zudem bieten wir ein betriebliches Eingliederungsmanagement an und haben verschiedene Angebote im Rahmen von Betriebssport oder vergünstigten Besuchen von Sportstätten und Kursen. Durch diese Maßnahmen werden auch erschöpfungs- bzw. krankheitsbedingte Personalausfälle entgegengewirkt. Bei Langzeiterkrankungen erfolgt eine stufenweise Wiedereingliederung und es gibt ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Ihre Anfrage vom 07.10.2023 sehe ich hiermit als entsprochen. Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen