Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger

Anfrage an: Stadt Münster

Laut Handreichung des LWL [1] haben Träger von Kindertageseinrichtungen die Aufgabe interne Meldeschwellen für ihre Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII festzulegen um jederzeit zuverlässig Ereignisse welche geeignet sind das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Der Träger sollte ein abgestuftes Verfahren festlegen, wann
Ereignisse oder Entwicklungen an das zuständige Landesjugendamt gemeldet werden müssen. Bitte schicken Sie mir die von Ihnen als Träger von Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Verfahren oder Leitlinien welche Sie den Kindertageseinrichtungen kommuniziert haben um die Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII sicherstellen zu können.

Quellen:
[1] https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/75/27/752716d0-3e9e-4f0a-be70-c2764a61441d/nr05_2020_anlage_kita_meldungen_gem__47_sgb_viii.pdf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: La…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#289492]
Datum
3. Oktober 2023 20:41
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Handreichung des LWL [1] haben Träger von Kindertageseinrichtungen die Aufgabe interne Meldeschwellen für ihre Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII festzulegen um jederzeit zuverlässig Ereignisse welche geeignet sind das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Der Träger sollte ein abgestuftes Verfahren festlegen, wann Ereignisse oder Entwicklungen an das zuständige Landesjugendamt gemeldet werden müssen. Bitte schicken Sie mir die von Ihnen als Träger von Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Verfahren oder Leitlinien welche Sie den Kindertageseinrichtungen kommuniziert haben um die Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII sicherstellen zu können. Quellen: [1] https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/75/27/752716d0-3e9e-4f0a-be70-c2764a61441d/nr05_2020_anlage_kita_meldungen_gem__47_sgb_viii.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289492/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger“ vo…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#289492]
Datum
21. November 2023 15:40
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger“ vom 03.10.2023 (#289492) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Münster
Guten Tag << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen wie gewünscht per Mail die Beantwortun…
Von
Stadt Münster
Betreff
AW: Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#289492]
Datum
22. November 2023 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen wie gewünscht per Mail die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW „Meldepflicht gem. § 47". Bitte entschuldigen Sie die Überziehung der Frist. Freundliche Grüße