Kindertagesstätte des Bundestages ("Bundestagskita", "Betriebskindertagesstätte des Deutschen Bundestages")

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Wie viele Plätze hält die Bundestagskita vor?

2. Wie viele dieser Plätze sind derzeit belegt?

3. Wie viele Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen sind an der Kindertagesstätte tätig? Wie viel pädagogisches Personal halten Sie vor? Wie ist der Betreuungsschlüssel Ihrer Einrichtung?

4. Bitte schlüsseln Sie die Gesamtkosten des Betriebs im vergangenen Geschäftsjahr auf.

5. Steht die öffentlich finanzierte Kindertagesstätte ausschließlich Kindern von Mitgliedern des Bundestages oder auch generell der Bevölkerung offen?

5.1. Falls nein: wie viel % Ihrer Kinder haben keinen Bundestagshintergrund?

5.2a Falls ja: auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Ausschluss von Kindern, deren Eltern / Erziehungsberechtigte nicht dem Bundestag angehören aus der mit öffentlichen Mitteln erbauten und finanzierten Kita?

5.2b Gibt es Überlegungen die Kita für kitaplatzsuchende Berlinerinnen und Berliner ohne Bundestagshintergrund zu öffnen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Bundestagsverwaltung verweigert die Auskunft zu dieser einfachen Anfrage zur Bundestagskita, obwohl allein der Bau der Bundestagskita der steuerzahlenden Öffentlichkeit 9 Millionen DM (inflationsbereinigt etwa 7.351.973,35 Euro) gekostet hat, von den laufenden Betriebskosten mal ganz abgesehen.

Die Verweigerung der Auskunft begründet die Bundestagsverwaltung in der typischen Manier von auskunftsunwilligen Bundesbehörden (wobei es auch Ausnahmen, also auskunftsfreundliche Bundesbehörden gibt) damit, dass der Antragsteller zunächst weitere sensible persönliche Daten anzugeben habe, ohne welche eine Bescheidung nicht möglich sei.

In anderen Worten: man darf zwar als Bürgerin / Bürger die Kosten der Abgeordnetenkindern vorbehaltenen Luxuskita tragen, aber bloß keine Fragen hierzu stellen, ohne sich persönlich komplett "nackig" zu machen.

Seitens der Bundesdatenschutzbeauftragten kam dem Antragsteller leider auch keinerlei Unterstützung zuteil. Das Mandat der BfDI scheint eher der Rückendeckung der Intransparenz auskunftsunwilliger Behörden gewidmet zu sein, als der Informationsfreiheit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Plätze hält die Bundesta…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindertagesstätte des Bundestages ("Bundestagskita", "Betriebskindertagesstätte des Deutschen Bundestages") [#273564]
Datum
20. März 2023 11:19
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Plätze hält die Bundestagskita vor? 2. Wie viele dieser Plätze sind derzeit belegt? 3. Wie viele Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen sind an der Kindertagesstätte tätig? Wie viel pädagogisches Personal halten Sie vor? Wie ist der Betreuungsschlüssel Ihrer Einrichtung? 4. Bitte schlüsseln Sie die Gesamtkosten des Betriebs im vergangenen Geschäftsjahr auf. 5. Steht die öffentlich finanzierte Kindertagesstätte ausschließlich Kindern von Mitgliedern des Bundestages oder auch generell der Bevölkerung offen? 5.1. Falls nein: wie viel % Ihrer Kinder haben keinen Bundestagshintergrund? 5.2a Falls ja: auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Ausschluss von Kindern, deren Eltern / Erziehungsberechtigte nicht dem Bundestag angehören aus der mit öffentlichen Mitteln erbauten und finanzierten Kita? 5.2b Gibt es Überlegungen die Kita für kitaplatzsuchende Berlinerinnen und Berliner ohne Bundestagshintergrund zu öffnen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273564/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Ihr Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hier: ZR 4-1334-IFG-2023/075 Sehr << Antrag…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihr Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hier: ZR 4-1334-IFG-2023/075
Datum
22. März 2023 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die angehängte Datei sende ich Ihnen zur persönlichen Information und Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hier: ZR 4-1334-IFG-2023/075 [#273564] Guten …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hier: ZR 4-1334-IFG-2023/075 [#273564]
Datum
22. März 2023 16:56
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich wünsche die Weiterbearbeitung meines Anliegens. Darf ich Sie in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass weder IFG Bund, noch das UIG oder das VIG die Übermittlung zusätzlicher persönlicher Daten, etwa in Form einer postalischen Anschrift oder einer De-Mail-Adresse, als Voraussetzung für die Weiterbearbeitung eines Informationsgesuchs durch die angefragte Stelle vorsehen? In diesem Zusammenhang verweise ich Sie auch gerne auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 857/21 welches analog auch für den Deutschen Bundestag gilt. Die Erhebung der persönlichen Daten der anfragestellenden Person durch die angefragte Stelle des Bundes ist nur im Ausnahmefall, nicht jedoch pauschal und anlasslos zulässig. Die hierfür in der Rechtsprechung genannten Ausnahmebedingungen liegen in diesem Fall nicht vor (Siehe: OVG Nordrhein-Westfalen 16 A 858/21). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273564/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hier: ZR 4-1334-IFG-2023/075 [#273564] Guten …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hier: ZR 4-1334-IFG-2023/075 [#273564]
Datum
13. April 2023 14:37
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie mir den aktuellen Bearbeitungsstand meiner Anfrage mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273564/
Deutscher Bundestag
Ihr Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hier: ZR 4-1334-IFG-2023/075 Sehr << Antrag…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihr Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hier: ZR 4-1334-IFG-2023/075
Datum
17. April 2023 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die angehängte Datei sende ich Ihnen zur persönlichen Information und weiteren Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kindertagesstätte des Bundestages ("Bundestagskita", "Betriebskindertagesstätte des Deutschen Bundestages")“ [#273564]
Datum
18. April 2023 14:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/273564/ Es handelt sich um eine einfache Anfrage von abschätzbar geringem Verwaltungsaufwand, da alle angefragten Informationen ohne Mehraufwand verfügbar sein sollten. Die Anfrage wurde nicht durch Einholung der erfragten Informationen beantwortet. Stattdessen wurde seitens der angefragten Stelle die Übermittlung zusätzlicher persönlicher Daten des Antragstellers gefordert. Der Antragsteller hat hingegen darauf verwiesen, dass er die Übermittlung zusätzlicher persönlicher Daten, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Anlass gegeben wäre, ablehnt und dabei auf die geltende Rechtsprechung verwiesen, welche die Abfrage zusätzlicher persönlicher Daten nur im Ausnahmefall zulässt. (OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 857/21 und 16 A 858/21). Die angefragte Stelle konnte nicht deutlich machen, inwiefern diese Ausnahmebedingungen im vorliegenden Fall gegeben sind und hat stattdessen, entgegen dem expliziten Ersuchen des Antragstellers, den Vorgang eingestellt. Die Annahme, dass die Nichteinreichung zusätzlicher persönlicher Daten einen ablehnenden Bescheid oder eine Einstellung des Verwaltungsvorgangs begründet, halte ich für nicht geboten. Der Einschätzung des Antragstellers nach, liegt es durchaus im Ermessen der angefragten Stelle, den Antrag positiv und ohne gebührenpflichtigen Aufwand zu bescheiden. Rechtlich plausible Gründe für eine ablehnende Bescheidung wurden seitens der angefragten Stelle keine vorgetragen. Bitte vermitteln Sie! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 273564.pdf - 2023-03-22_1-2023-075-information.pdf - 2023-04-17_1-2023-075-information2.pdf Anfragenr: 273564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273564/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-736/001 II#0767 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-736/001 II#0767
Datum
26. April 2023 15:31
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-736/001 II#0767 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-736/001 II#0767 [#273564] Guten Tag << Antragsteller:in >>…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-736/001 II#0767 [#273564]
Datum
2. Mai 2023 20:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> leider lässt sich diesseitig nicht nachvollziehen, auf welches "Schreiben der Bundestagsverwaltung vom 20. März 2023" Sie Bezug nehmen? Ein entsprechendes Schreiben ist hier nicht bekannt. Wäre es Ihnen möglich in einer allgemeinverständlichen Sprache zum Ausdruck zu bringen, weshalb aus Ihrer Sicht die a) Ankündigung eines womöglich zumindest in Teilen ablehnenden Bescheids durch die angefragte Behörde rechtfertigt, dass ich b) als Antragsteller zusätzliche persönliche Daten an die Behörde übermitteln muss, damit über meinen Antrag beschieden wird? Der Zusammenhang zwischen a) und b) erschließt sich einem durchschnittlich intelligenzbegabtem Bundesbürger wie mir nicht auf Anhieb, weshalb ich hier um ergänzende Ausführungen bitten möchte! Wenn ich Sie richtig verstehe, dann reicht die vage Andeutung eines (zumindest in Teilen) ablehnenden Bescheids seitens der Behörde aus, damit die Behörde zusätzliche sensible private Daten einfordern kann, die aus rein technischen Gründen für eine Bescheidung überhaupt nicht notwendig wären? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273564/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-736/001 II#0767 [#273564] Guten Tag, leider ist auf meine Mail vom 2.…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-736/001 II#0767 [#273564]
Datum
9. Mai 2023 17:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider ist auf meine Mail vom 2. Mai 2023 Ihrerseits keine Antwort erfolgt: Guten Tag << Antragsteller:in >> leider lässt sich diesseitig nicht nachvollziehen, auf welches "Schreiben der Bundestagsverwaltung vom 20. März 2023" Sie Bezug nehmen? Ein entsprechendes Schreiben ist hier nicht bekannt. Wäre es Ihnen möglich in einer allgemeinverständlichen Sprache zum Ausdruck zu bringen, weshalb aus Ihrer Sicht die a) Ankündigung eines womöglich zumindest in Teilen ablehnenden Bescheids durch die angefragte Behörde rechtfertigt, dass ich b) als Antragsteller zusätzliche persönliche Daten an die Behörde übermitteln muss, damit über meinen Antrag beschieden wird? Der Zusammenhang zwischen a) und b) erschließt sich einem durchschnittlich intelligenzbegabtem Bundesbürger wie mir nicht auf Anhieb, weshalb ich hier um ergänzende Ausführungen bitten möchte! Wenn ich Sie richtig verstehe, dann reicht die vage Andeutung eines (zumindest in Teilen) ablehnenden Bescheids seitens der Behörde aus, damit die Behörde zusätzliche sensible private Daten einfordern kann, die aus rein technischen Gründen für eine Bescheidung überhaupt nicht notwendig wären? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273564/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Mai 2023 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen

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