Kindertagesstätte des Bundestages ("Bundestagskita", "Betriebskindertagesstätte des Deutschen Bundestages")
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Plätze hält die Bundestagskita vor?
2. Wie viele dieser Plätze sind derzeit belegt?
3. Wie viele Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen sind an der Kindertagesstätte tätig? Wie viel pädagogisches Personal halten Sie vor? Wie ist der Betreuungsschlüssel Ihrer Einrichtung?
4. Bitte schlüsseln Sie die Gesamtkosten des Betriebs im vergangenen Geschäftsjahr auf.
5. Steht die öffentlich finanzierte Kindertagesstätte ausschließlich Kindern von Mitgliedern des Bundestages oder auch generell der Bevölkerung offen?
5.1. Falls nein: wie viel % Ihrer Kinder haben keinen Bundestagshintergrund?
5.2a Falls ja: auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Ausschluss von Kindern, deren Eltern / Erziehungsberechtigte nicht dem Bundestag angehören aus der mit öffentlichen Mitteln erbauten und finanzierten Kita?
5.2b Gibt es Überlegungen die Kita für kitaplatzsuchende Berlinerinnen und Berliner ohne Bundestagshintergrund zu öffnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Bundestagsverwaltung verweigert die Auskunft zu dieser einfachen Anfrage zur Bundestagskita, obwohl allein der Bau der Bundestagskita der steuerzahlenden Öffentlichkeit 9 Millionen DM (inflationsbereinigt etwa 7.351.973,35 Euro) gekostet hat, von den laufenden Betriebskosten mal ganz abgesehen.
Die Verweigerung der Auskunft begründet die Bundestagsverwaltung in der typischen Manier von auskunftsunwilligen Bundesbehörden (wobei es auch Ausnahmen, also auskunftsfreundliche Bundesbehörden gibt) damit, dass der Antragsteller zunächst weitere sensible persönliche Daten anzugeben habe, ohne welche eine Bescheidung nicht möglich sei.
In anderen Worten: man darf zwar als Bürgerin / Bürger die Kosten der Abgeordnetenkindern vorbehaltenen Luxuskita tragen, aber bloß keine Fragen hierzu stellen, ohne sich persönlich komplett "nackig" zu machen.
Seitens der Bundesdatenschutzbeauftragten kam dem Antragsteller leider auch keinerlei Unterstützung zuteil. Das Mandat der BfDI scheint eher der Rückendeckung der Intransparenz auskunftsunwilliger Behörden gewidmet zu sein, als der Informationsfreiheit.
Anfrage abgelehnt
-
Datum20. März 2023
-
22. April 2023
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!