Kindesmissbrauch in der Kirche
Die Kirche ermittelt seit Jahren in Eigenregie bzgl. der bekannten Kindesmissbrauchsfälle - ohne Ergebnis.
Meine Fragen:
Wie kann es sein, dass deutsche Behörden die Ermittlung der Kirche überlassen? Nach welchen rechtlichen Grundlagen ist dies zulässig?
Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Ermittlungen nunmehr durch die Justizbehörden aufzunehmen?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Juni 2021
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9. Juli 2021
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Kindesmissbrauch in der Kirche [#221944]
- Datum
- 6. Juni 2021 17:26
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- Bundesministerium der Justiz
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesministerium der Justiz
- Betreff
- Re: Kindesmissbrauch in der Kirche [#221944] - BMJV-ID: [22843002]
- Datum
- 11. Juni 2021 14:42
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Re: Kindesmissbrauch in der Kirche [#221944] - BMJV-ID: [22843002] [#221944]
- Datum
- 12. Juni 2021 13:41
- An
- Bundesministerium der Justiz
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesministerium der Justiz
- Betreff
- Re: Kindesmissbrauch in der Kirche [#221944] [#221944] - BMJV-ID: [22902002]
- Datum
- 16. Juni 2021 15:16
- Status
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- Betreff
- AW: Re: Kindesmissbrauch in der Kirche [#221944] [#221944] - BMJV-ID: [22902002] [#221944]
- Datum
- 16. Juni 2021 15:42
- An
- Bundesministerium der Justiz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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