Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit Ihrer Eingabe vom 15. Oktober 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Auskünfte zu folgenden Fragen.
1. Wie viele Kindesmissbrauchsfälle innerhalb der Kirche bzw. durch Mitarbeiter der Kirche sind dem BMFSFJ bekannt?
2. Gibt es Studien diesbezüglich?
3. Und was konkret haben Sie zur Aufklärung des Opferschutzes unternommen?
Ihrem Antrag wird stattgegeben. Nachfolgend wollen wir Ihnen gern Ihre Anfrage beantworten.
Frage 1:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhebt selbst keine umfassenden Daten zu Fallzahlen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Bereich der Kirchen. Konkrete Zahlen liegen jedoch in Bezug auf das Ergänzende Hilfesystem Institutioneller Bereich vor. Dieses richtet sich an Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche in staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen sexuell missbraucht wurden und noch heute an den Folgewirkungen leiden. Sie können Sachleistungen, z.B. Therapien, bis maximal € 10.000 beantragen.
Aus dem kirchlichen Bereich liegen hier aktuell insgesamt 199 Anträge vor. Davon sind 50 der Evangelischen Kirche, 35 der Diakonie, 74 der Deutschen Bischofskonferenz und 40 der Deutschen Ordensobernkonferenz zugeordnet. Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS), können Sie zudem unter
https://www.fonds-missbrauch.de/meldung… entnehmen.
Frage 2:
Hier ist beispielhaft die Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ zu nennen, welche frei zugänglich im Internet zu finden ist.
Auf der Website
https://dbk.de/presse/aktuelles/meldung… können Sie die oben aufgeführte Studie aufrufen.
Frage 3:
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) steht mit der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland in einem engen Austausch zur Entwicklung von Standards und Eckpunkten einer unabhängigen Aufarbeitung. Gemeinsam mit der bei seinem Amt eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ werden Fragen der Betroffenenbeteiligung und der strukturellen Rahmenbedingungen einer unabhängigen Aufarbeitung im Bereich der katholischen und evangelischen Kirche erörtert. Es ist angestrebt, eine Einigung über Eckpunkte bis Ende 2019 zu erzielen. Das BMFSFJ unterstützt diesen Prozess.
Auch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs befasst sich mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kontext der Kirchen. Unter anderem veranstaltete sie im Juni 2018 ein öffentliches Hearing, bei dem Betroffene sexualisierter Gewalt durch Angehörige der Kirchen von ihren Erfahrungen berichteten. Dabei waren auch Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) anwesend.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen