Kindesmissbrauch innerhalb der Kirche

Wieviele Kindesmissbrauch Fälle innerhalb der Kirche bzw. durch Mitarbeiter der Kirche sind ihren Ministerium bekannt ?

Gibt es Studien diesbezüglich?

Und was konkret haben Sie zu Aufklärung ne Opferschutz unternommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Kindesmiss…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindesmissbrauch innerhalb der Kirche [#168649]
Datum
15. Oktober 2019 21:46
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Kindesmissbrauch Fälle innerhalb der Kirche bzw. durch Mitarbeiter der Kirche sind ihren Ministerium bekannt ? Gibt es Studien diesbezüglich? Und was konkret haben Sie zu Aufklärung ne Opferschutz unternommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Eingabe vom 15. Oktober 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informations…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Kindesmissbrauch innerhalb der Kirche [#168649]
Datum
12. November 2019 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Eingabe vom 15. Oktober 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Auskünfte zu folgenden Fragen. 1. Wie viele Kindesmissbrauchsfälle innerhalb der Kirche bzw. durch Mitarbeiter der Kirche sind dem BMFSFJ bekannt? 2. Gibt es Studien diesbezüglich? 3. Und was konkret haben Sie zur Aufklärung des Opferschutzes unternommen? Ihrem Antrag wird stattgegeben. Nachfolgend wollen wir Ihnen gern Ihre Anfrage beantworten. Frage 1: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhebt selbst keine umfassenden Daten zu Fallzahlen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Bereich der Kirchen. Konkrete Zahlen liegen jedoch in Bezug auf das Ergänzende Hilfesystem Institutioneller Bereich vor. Dieses richtet sich an Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche in staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen sexuell missbraucht wurden und noch heute an den Folgewirkungen leiden. Sie können Sachleistungen, z.B. Therapien, bis maximal € 10.000 beantragen. Aus dem kirchlichen Bereich liegen hier aktuell insgesamt 199 Anträge vor. Davon sind 50 der Evangelischen Kirche, 35 der Diakonie, 74 der Deutschen Bischofskonferenz und 40 der Deutschen Ordensobernkonferenz zugeordnet. Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS), können Sie zudem unter https://www.fonds-missbrauch.de/meldung… entnehmen. Frage 2: Hier ist beispielhaft die Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ zu nennen, welche frei zugänglich im Internet zu finden ist. Auf der Website https://dbk.de/presse/aktuelles/meldung… können Sie die oben aufgeführte Studie aufrufen. Frage 3: Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) steht mit der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland in einem engen Austausch zur Entwicklung von Standards und Eckpunkten einer unabhängigen Aufarbeitung. Gemeinsam mit der bei seinem Amt eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ werden Fragen der Betroffenenbeteiligung und der strukturellen Rahmenbedingungen einer unabhängigen Aufarbeitung im Bereich der katholischen und evangelischen Kirche erörtert. Es ist angestrebt, eine Einigung über Eckpunkte bis Ende 2019 zu erzielen. Das BMFSFJ unterstützt diesen Prozess. Auch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs befasst sich mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kontext der Kirchen. Unter anderem veranstaltete sie im Juni 2018 ein öffentliches Hearing, bei dem Betroffene sexualisierter Gewalt durch Angehörige der Kirchen von ihren Erfahrungen berichteten. Dabei waren auch Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) anwesend. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen