Kindeswohlgefährdungen gem. §8a SGB VIII bei geistig oder körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen
Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdungen gem. §8a SGB VIII bei geistig oder körperlich behinderten Kinder und Jugendliche waren 2009 und 2010 den Jugendämtern in Deutschland bekannt?
Ergebnis der Anfrage
Dem zuständigen Bundesministerium liegen zu der Fragestellung, wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdungen gem. §8a SGB VIII bei geistig oder körperlich behinderten Kinder und Jugendliche den Jugendämtern 2009 und 2010 in Deutschland bekannt waren, keine Daten vor. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik trifft dazu keine Aussage.
Information nicht vorhanden
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Datum2. August 2011
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3. September 2011
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