Kindswohlgefährdung Akteneinsicht

Anfrage an: Kreis Herford

Welche Maßnahmen werden bei einer Kindswohlgefährdung grds. ergriffen?
Wie ist es mit Akteneinsicht, wann und nach welchen Kriterien wird den betroffenen Eltern Akteneinsicht gewährt?
Wieviele Beratungen gem. SGB VIII werden pro Sachbearbeiter in der Woche durchgeführt?
Wieviele Mitarbeiter stehen für ein Elternteil zur Verfügung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: We…
An Kreis Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindswohlgefährdung Akteneinsicht [#281353]
Datum
18. Juni 2023 07:24
An
Kreis Herford
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen werden bei einer Kindswohlgefährdung grds. ergriffen? Wie ist es mit Akteneinsicht, wann und nach welchen Kriterien wird den betroffenen Eltern Akteneinsicht gewährt? Wieviele Beratungen gem. SGB VIII werden pro Sachbearbeiter in der Woche durchgeführt? Wieviele Mitarbeiter stehen für ein Elternteil zur Verfügung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281353/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Herford
Sehr << Antragsteller:in >> für den Amtsleiter von Jugend und Familie bestätige ich den Empfang Ihrer…
Von
Kreis Herford
Betreff
Kindswohlgefährdung Akteneinsicht [#281353]
Datum
19. Juni 2023 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für den Amtsleiter von Jugend und Familie bestätige ich den Empfang Ihrer u.a. Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kindswohlgefährdung Akteneinsicht“ vom 18.06.2023 (#281353) wurde …
An Kreis Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kindswohlgefährdung Akteneinsicht [#281353]
Datum
21. Juli 2023 04:24
An
Kreis Herford
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kindswohlgefährdung Akteneinsicht“ vom 18.06.2023 (#281353) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kindswohlgefährdung Akteneinsicht“ vom 18.06.2023 (#281353) wurde …
An Kreis Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kindswohlgefährdung Akteneinsicht [#281353]
Datum
21. Juli 2023 04:25
An
Kreis Herford
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kindswohlgefährdung Akteneinsicht“ vom 18.06.2023 (#281353) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kreis Herford
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail mit dem Betreff "Kindswohlgefährdung Akteneinsicht […
Von
Kreis Herford
Betreff
AW: Kindswohlgefährdung Akteneinsicht [#281353]
Datum
21. Juli 2023 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail mit dem Betreff "Kindswohlgefährdung Akteneinsicht [#281353]" haben Sie um Beantwortung folgender Fragen gebeten: "Welche Maßnahmen werden bei einer Kindswohlgefährdung grds. ergriffen? Wie ist es mit Akteneinsicht, wann und nach welchen Kriterien wird den betroffenen Eltern Akteneinsicht gewährt? Wieviele Beratungen gem. SGB VIII werden pro Sachbearbeiter in der Woche durchgeführt? Wieviele Mitarbeiter stehen für ein Elternteil zur Verfügung?" Nach Prüfung Ihres Antrags gem. § 5 IFG NRW sowie Rücksprache mit dem zuständigen Fachamt - Jugend und Familie - wird Ihnen Folgendes mitgeteilt: 1) "Welche Maßnahmen werden bei einer Kindswohlgefährdung grds. ergriffen?" Die Vorgehensweise bei Kinderschutzmeldungen ist geregelt in einer internen Dienstanweisung zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII. 2) "Wie ist es mit Akteneinsicht, wann und nach welchen Kriterien wird den betroffenen Eltern Akteneinsicht gewährt?" Eine Beurteilung erfolgt einzelfallbezogen anhand der geltenden gesetzlichen Regelungen. 3) "Wieviele Beratungen gem. SGB VIII werden pro Sachbearbeiter in der Woche durchgeführt?" Dies ist abhängig vom Fallaufkommen. 4) "Wieviele Mitarbeiter stehen für ein Elternteil zur Verfügung?" Je nach Sachgebiet (Trennung/Scheidung, Jugendhilfe im Strafverfahren, Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften usw.) werden Familien und deren Kinder/Jugendliche unterstützt. Gebühren nach § 11 IFG NRW werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen