Kiobel-Verfahren Mercedes

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Welche Fragen wurden bzgl. des Kiobel-Verfahrens beantwortet? Ich las in der Presse folgenden Sachverhalt: "Die Bundesregierung glaubt, dass die grenzübergreifende Ausübung von Rechtsprechung dem internationalen Recht widerspricht und Konflikte mit anderen Ländern hervorruft."

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2013
  • Frist
    30. November 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Fragen wu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kiobel-Verfahren Mercedes
Datum
29. Oktober 2013 03:44
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Fragen wurden bzgl. des Kiobel-Verfahrens beantwortet? Ich las in der Presse folgenden Sachverhalt: "Die Bundesregierung glaubt, dass die grenzübergreifende Ausübung von Rechtsprechung dem internationalen Recht widerspricht und Konflikte mit anderen Ländern hervorruft."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Ihre IFG-Anfrage vom 29. Oktober 2013; Az. 13IFG - 02814 - In 2013 / NA 65 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, i…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 29. Oktober 2013; Az. 13IFG - 02814 - In 2013 / NA 65
Datum
5. November 2013 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe Ihre E-Mail vom 29. Oktober 2013 erhalten. Sie beantragen darin auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes zum "Kiobel-Verfahren Mercedes. Welche Fragen wurden bzgl. des Kiobel-Verfahrens beantwortet? Die Bundesregierung glaubt, dass die grenzübergreifende Ausübung von Rechtsprechung dem internationalen Recht widerspricht und Konflikte mit anderen Ländern hervorruft". Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung über diesen Zeitraum hinaus gehen, insbesondere wenn sehr umfangreiches und sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss. Zur Ihrer Information weise ich Sie darauf hin, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren zwischen 15,- und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.jurids.de/ifggebv/index.html einsehen können. Bitte übermitteln Sie mir für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) Ihres Verfahrens eine zustellungsfähige Anschrift. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marion Kinzinger Bundeskanzleramt Referat 131 - Angelegenheiten des Bundesministeriums der Justiz, Justiziariat, IFG-Koordination Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin Telefon: +49 30 4000 2184 Fax: +49 30 4000 1819 E-mail: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Ihre IFG-Anfrage vom 29. Oktober 2013; Az. 13IFG - 02814 - In 2013 / NA 65 [#5035] Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 29. Oktober 2013; Az. 13IFG - 02814 - In 2013 / NA 65 [#5035]
Datum
30. November 2013 01:48
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kiobel-Verfahren Mercedes" vom 29.10.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Stunde, 48 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre IFG-Anfrage vom 29. Oktober 2013; Az. 13IFG - 02814 - In 2013 / NA 65 [#5035] [#5035] Sehr geehrte …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre IFG-Anfrage vom 29. Oktober 2013; Az. 13IFG - 02814 - In 2013 / NA 65 [#5035] [#5035]
Datum
7. Januar 2014 08:24
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kiobel-Verfahren Mercedes" vom 29.10.2013 (#5035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Ihre IFG-Anfrage vom 29. Oktober 2013; Az. 13IFG - 02814 - In 2013 / NA 65 [#5035] [#5035] Sehr geehr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Ihre IFG-Anfrage vom 29. Oktober 2013; Az. 13IFG - 02814 - In 2013 / NA 65 [#5035] [#5035]
Datum
13. Februar 2014 07:02
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kiobel-Verfahren Mercedes" vom 29.10.2013 (#5035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 76 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage vom 29.10.2013 Bundeskanzleramt AZ.: 13IFG - 02814 - In2013 / NA 65 Sehr geehrt<< Anrede &g…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.10.2013
Datum
18. Februar 2014 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt AZ.: 13IFG - 02814 - In2013 / NA 65 Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 13.02.2014, mit der Sie die Bescheidung Ihres IFG-Verfahrens (Anfrage Nr. 5035) anmahnen. Das Verfahren ist mit Bescheid vom 12.12.2013 abgeschlossen. Ich bitte Sie daher, die automatische Mahnung auf der www.fragdenstaat.de-Plattform abzustellen. Mit freundlichen Grüßen