Kirchenaustritt online wird nicht ermöglicht
Im Rahmen der Implementierung des Onlinezugangsgesetzes erfolgen regelmäßig rechtliche Anpassungen der Fachgesetze, um die digitale Einreichung von Anträgen zu ermöglichen. Die Frage, warum diese Möglichkeit nicht auf Kirchenaustritte ausgedehnt wird, stellt sich hier. Es besteht zweifelsohne die rechtliche Möglichkeit, solche Anpassungen vorzunehmen, jedoch gibt es bisher keine konkreten Bestrebungen in diese Richtung.
Es ist zu betonen, dass die Entscheidung über einen Kirchenaustritt stets eine persönliche ist. Ob diese Mitteilung elektronisch oder persönlich an die zuständige Stelle erfolgt, sollte grundsätzlich dem individuellen Ermessen jedes Einzelnen überlassen sein. Oft wird die Zurückhaltung staatlicher Institutionen, den Austritt zu erleichtern, von Bürgern als restriktiv wahrgenommen. Trotz dieser Wahrnehmung wäre eine Implementierung weiterhin wünschenswert.
Besonders in Großstädten könnte eine derartige Maßnahme zu einer erheblichen Entlastung führen. In vielen Fällen sind Standesämter für Monate im Voraus ausgebucht. Eine erleichterte Möglichkeit des Kirchenaustritts, sei es digital oder auf herkömmlichem Wege, würde den bürokratischen Druck mindern und eine zeitnahe Abwicklung für die Bürger ermöglichen. Dies könnte insbesondere den Bedürfnissen urbaner Bevölkerungszentren entgegenkommen und zu einer effizienteren Verwaltung beitragen.
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Datum14. Februar 2024
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16. März 2024
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