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Kirchenaustritte Nürnberg

Anfrage an: Standesamt Nürnberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich würde Sie bitten mir Informationen zu folgendem Sachverhalt zur Verfügung zu stellen:

Wie viele Anträge auf Kirchenaustritt wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 in der Stadt Nürnberg jeweils für die evangelische bzw. katholische Kirche gestellt, bzw. allgemein für den Austritt aus öffentlich Rechtlichen Religionsgemeinschaften?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits jetzt bei Ihnen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. August 2023 22:25
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
7,0 KB

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kirchenaustritte Nürnberg“ vom 12.07.2023 (#283779) wurde von Ihne…
An Standesamt Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kirchenaustritte Nürnberg [#283779]
Datum
25. August 2023 11:40
An
Standesamt Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kirchenaustritte Nürnberg“ vom 12.07.2023 (#283779) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. August 2023 11:40
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich würde Sie bitten mir Informationen zu folgendem Sachverhalt zur Verfügung zu s…
An Standesamt Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kirchenaustritte Nürnberg [#283779]
Datum
25. August 2023 11:41
An
Standesamt Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich würde Sie bitten mir Informationen zu folgendem Sachverhalt zur Verfügung zu stellen: Wie viele Anträge auf Kirchenaustritt wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 in der Stadt Nürnberg jeweils für die evangelische bzw. katholische Kirche gestellt, bzw. allgemein für den Austritt aus öffentlich Rechtlichen Religionsgemeinschaften? Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits jetzt bei Ihnen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283779/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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