Kirchenaustrittserklärungen

Anfrage an: Stadt Lingen

Die Zahl der Kirchenaustrittserklärungen von 2020, 2021 und 2022.
Eine Anzahl pro Monat reicht. Wenn vorhanden, nach Religion.
Die Zahl der derzeit möglichen Termine für Kirchenaustritte pro Tag.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Lingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kirchenaustrittserklärungen [#293924]
Datum
30. November 2023 14:13
An
Stadt Lingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahl der Kirchenaustrittserklärungen von 2020, 2021 und 2022. Eine Anzahl pro Monat reicht. Wenn vorhanden, nach Religion. Die Zahl der derzeit möglichen Termine für Kirchenaustritte pro Tag.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Lingen (Ems) (Informationsfreiheitssatzung Lingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293924/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Lingen
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems) haben nur Person…
Von
Stadt Lingen
Betreff
AW: Kirchenaustrittserklärungen [#293924] [Ticket#3463491]
Datum
5. Dezember 2023 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems) haben nur Personen Anspruch auf Zugang zu Informationen nach der Informationsfreiheitssatzung, die ihren Wohnsitz in Lingen (Ems) haben. Zudem beschränkt sich der Informationsfreiheitsanspruch auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (§ 1 S.2). Sie sind in Lingen (Ems) melderechtlich nicht erfasst. Sofern Sie tatsächlich in Lingen (Ems) wohnhaft sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet ist, sich hier anzumelden. Ein Informationsanspruch besteht somit nicht und wird daher abgelehnt. Mit freundlichem Gruß