Kirchenaustrittsgebühren im Jahr 2022

Anfrage an: Amtsgericht Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

-Eine einfache Darstellung der im Jahr 2022 erhobenen Kirchenaustrittsgebühren des Amtsgerichts Köln.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

im Jahr 2022 haben 20.331 Personen den Austritt aus der Kirche im Amtsgericht Köln erklärt. Die Kirchenaustrittsgebühr beträgt 30 Euro pro Austritt (§ 6 KiAustrG i.V.m. Anlage 2 Ziffer 5 zu § 124 JustG NRW).

Somit wurden im Jahr 2022 im Amtsgericht Köln insgesamt 609.930,00 € an Kirchenaustrittsgebühren eingenommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2023
  • Frist
    14. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Eine einfache D…
An Amtsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kirchenaustrittsgebühren im Jahr 2022 [#269892]
Datum
10. Februar 2023 09:07
An
Amtsgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Eine einfache Darstellung der im Jahr 2022 erhobenen Kirchenaustrittsgebühren des Amtsgerichts Köln. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269892/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Köln
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erz…
Von
Amtsgericht Köln
Betreff
Ihre Mail ans Amtsgericht Köln
Datum
10. Februar 2023 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Köln
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 10.02.2023
Von
Amtsgericht Köln
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 10.02.2023
Datum
3. März 2023 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
624,3 KB