Kirchenaustrittsgebühren im Jahr 2022
Antrag nach dem HDSIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Eine einfache Darstellung der im Jahr 2022 erhobenen Kirchenaustrittsgebühren der Stadtverwaltung Frankfurt am Main.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
im Jahr 2022 haben 9155 Personen den Austritt aus der Kirche im Bürgeramt Frankfurt am Main erklärt. Die Kirchenaustrittsgebühr beträgt 30 Euro.
Somit wurden im Jahr 2022 insgesamt 274.670,00 € an Kirchenaustrittsgebühren eingenommen.
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Februar 2023
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14. März 2023
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