Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ressort Kirchenrecht
Diakonen-Gesetz
Berliner Ampel-Koalitionsvertrages Bildung S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“
Dieses Vorhaben möchte ich vorantreiben und bitte Sie daher um Informationen zum Dokument des Diakonen-Gesetz zwischen der Nordkirche und dem MV Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit:
Fachschule- Anerkennungsjahr- 40 tägige Aufbauausbildung mit zweiter Staatsprüfung zur FH-Gleichwertigkeit durch die ev.-FH Ludwigsburg mit dem Zugang gehobener Dienst (D1) und Masterstudium bei einer Anrechnung von beruflichen/außerhochschulischen Qualifikationen zu 100 %.
Die Frage ist relevant, da die meisten kirchlichen und staatlichen Qualifikationen gegenseitig anerkannt werden.
Wie wird in dem Dokument die Gleichwertigkeit fachlich begründet.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schroeder
Anfragenr: 251548
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Joachim Schroeder
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