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Kirchensteueraufkommen (rk) in Ravensburg

Die Zahlen des römisch-katholischen Kirchensteueraufkommens auf den Gemeindegebieten der Gesamtkirchengemeinde Ravensburg.

Erläuterung dazu:
Mit den Kirchenaustritten, die in den letzten Jahren immer wieder mal Thema in den Medien waren,
bekommt auch die Kirchensteuer eine höhere Aufmerksamkeit.

Ich bin selbst im Kirchengemeinderat meiner katholischen Gemeinde und in meiner Heimatstadt Ravensburg auch im Gesamtkirchengemeinderat.
Einblick in den Haushaltsplan der Gesamtkirchengemeinde zu bekommen ist für mich also leicht möglich. Da hier aber nur ein Bruchteil der Steuermittel ankommt würde ich gerne einmal das Gesamtaufkommen kennenlernen
.
Was mich interessiert ist jetzt also, wie hoch das katholische Kirchensteueraufkommen in meiner Heimat ist und wieviel nach Abzug der Verwaltungsgebühr tatsächlich der katholischen Kirche zukommt.

Konkret möchte ich fragen:
Wie hoch ist das Kirchensteueraufkommen, das die katholische Kirche tatsächlich bekommt auf den Gemeindegebieten der Gesamtkirchengemeinde Ravensburg,
das da die folgenden politischen Gemeinden umfasst:
* Ravensburg (Kernstadt und Weststadt)
* Eschach (Obereschach, Gornhofen, Weissenau)
* Schmalegg
* Taldorf (Oberzell, Bavendorf, Eggartskirch)

Interessant wären diese Zahlen für mich für die letzten 5 Jahre.
Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2013
  • Frist
    8. Mai 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zahlen des r…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kirchensteueraufkommen (rk) in Ravensburg
Datum
19. März 2013 04:50
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen des römisch-katholischen Kirchensteueraufkommens auf den Gemeindegebieten der Gesamtkirchengemeinde Ravensburg. Erläuterung dazu: Mit den Kirchenaustritten, die in den letzten Jahren immer wieder mal Thema in den Medien waren, bekommt auch die Kirchensteuer eine höhere Aufmerksamkeit. Ich bin selbst im Kirchengemeinderat meiner katholischen Gemeinde und in meiner Heimatstadt Ravensburg auch im Gesamtkirchengemeinderat. Einblick in den Haushaltsplan der Gesamtkirchengemeinde zu bekommen ist für mich also leicht möglich. Da hier aber nur ein Bruchteil der Steuermittel ankommt würde ich gerne einmal das Gesamtaufkommen kennenlernen . Was mich interessiert ist jetzt also, wie hoch das katholische Kirchensteueraufkommen in meiner Heimat ist und wieviel nach Abzug der Verwaltungsgebühr tatsächlich der katholischen Kirche zukommt. Konkret möchte ich fragen: Wie hoch ist das Kirchensteueraufkommen, das die katholische Kirche tatsächlich bekommt auf den Gemeindegebieten der Gesamtkirchengemeinde Ravensburg, das da die folgenden politischen Gemeinden umfasst: * Ravensburg (Kernstadt und Weststadt) * Eschach (Obereschach, Gornhofen, Weissenau) * Schmalegg * Taldorf (Oberzell, Bavendorf, Eggartskirch) Interessant wären diese Zahlen für mich für die letzten 5 Jahre. Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kirchensteueraufkommen (rk) in Ravensburg…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kirchensteueraufkommen (rk) in Ravensburg
Datum
22. Juni 2013 00:42
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kirchensteueraufkommen (rk) in Ravensburg" vom 19.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 2 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>

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Bundeszentralamt für Steuern
Sehr geehrtAntragsteller/in die Anfrage kann vom Bundeszentralamt für Steuern als unzuständige Behörde nicht bean…
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Betreff
Re: [Ticket#2013062450000273] Kirchensteueraufkommen (rk) in Ravensburg
Datum
24. Juni 2013 08:55
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in die Anfrage kann vom Bundeszentralamt für Steuern als unzuständige Behörde nicht beantwortet werden. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jörg Kretzschmar   Ihr Steuerliches Info-Center   Bundeszentralamt für Steuern An der Küppe 1 53225 Bonn   Tel.: +49 (0)228 406 1200 Fax: +49 (0)228 406 3200 <<E-Mail-Adresse>> [2]www.steuerliches-info-center.de 24.06.2013 07:54 - * BZSt Poststelle schrieb:
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