Kirchplatz 6, Dachgaubendesaster
Zum Thema Kirchplatz 6, 88400 Biberach, Baugenehmigungsverfahren, Hinweise in öffentlicher Gemeinderatssitzung in mehreren Bürgerfragestunden.
1. jeglichen internen Schriftverkehr, Dienstanweisungen, Email, Notizen, Protokolle.
2. Vorlagen an den Gemeinderat, Bauausschuss, Ältestenrat.
3. Beschlüsse des Gemeinderats, Bauausschuss, Ältestenrat
4. Jegliche Veranlassung die nach meinen Hinweisen, Fragen, Anregungen und Vorschläge in der Bürgerfragestunde seit Mai 2017 getätigt wurden zum Thema Kirchplatz 6 in 88400 Biberach.
5. Insbesondere, die Bauunterlagen (Lageplan -schriftlicher und zeichnerischer Teil, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Entwässerungsplan) die nachgefordert wurden, die zwingende Änderungsgenehmigung, die Baueinstellung wg. massiver Abweichung von Bauantrag und Baugenehmigung, die statische Berechnung des Wohn- und Geschäftshauses, sowohl vom Statiker als auch vom Prüfstatiker inkl. deren Berichte.
6. Desweiteren die zwingend erneut notwendige Nachbaranhörung nach LBO §55, nachdem völlig anders gebaut wurde als baugenehmigt.
7. Etwaige Beschluss, Schriftverkehr und Schnellanfragen des Gemeinderats an den Baubürgermeister, der ja im vollen Umfang zum Thema Kirchplatz 6 Dachgaubendesaster involviert wurde.
8. Insbesondere zogen sich die Fragen in den Bürgerfragestunde bis weit ins Jahr 2018 hinein, sodann wurde der Rechtsanwalt beauftragt Klage einzureichen und der Baubürgermeister wurde davon in Kenntnis gesetzt, auf das hin ging er in die Offensive und erklärte in der Bürgerfragestunde im März / April 2018, dass auf „Hinweis“ von Herr << Antragsteller:in >> ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Bauherr vom Kirchplatz 6 eingeleitet wurde. Es wird hiermit beantragt jeglichen Schriftverkehr mit diesem Ordnungswidrigkeitsverfahren mir vorzulegen.
9. Es wird beantragt eventuelle Schnellanfragen von den Gemeinderäten an den Baubürgermeister in Bezug auf meine Beschwerde in der Bürgerfragestunde, das er mich öffentlich eventuellen Verbrechern damit aussetzt.
Denn es handelt sich um eine klassische Schwarzbaustelle unter der Betreuung und Obhut des Baubürgermeisters, bei der von der Baugenehmigung massiv abgewichen wurde. Lt. Bauantrag, Nachbaranhörung nach LBO § 55 wurde ein Umbau und Sanierung vorgegaukelt. Mit keiner Silbe wurden Dachaufbauten und 10 -zehn- zusätzliche Dachgauben auf dem sehr kleinen Dach erwähnt, mit dem bloßen Auge war erkennbar, dass die Abstände weder zur Traufe noch zum First und schon gar nicht zueinander eingehalten werden. Es ist Kitch- und Attrappenarchitektur bei der ein Widerkehr vorgetäuscht wird, dahinter eine Dachterrasse gebaut wurde bei der eine Schleppgaube endet, alles in einem Las Vegas Architektur im Herzen unserer historischen Altstadt und das neben dem wichtigsten Baudenkmal unserer Stadt der St. Martins Simultankirche.
in der Bürgerfragestunde habe ich mehrfach seit Mai 2017 in der Rohbausanierungsphase und im Jahr 2018 den Baubürgermeister gefragt und darauf hingewiesen, dass im Kirchplatz 6 - Gebäude in exponierter Lage auf der südwest Seite des Schadenhofs neben dem wichtigsten Baudenkmal der Simultan Kirche St. Martin- entgegen der Stadtbildsatzung und entgegen der Baugenehmigung und zwangsläufig davon entgegen dem Baudenkmal Umgebungsschutz der umliegenden ca. 20 Baudenkmäler und der Kirche St. Martin gebaut wird. Das war vom Schadenhof mit bloßem Auge erkennbar.
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. April 2019
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26. Mai 2019
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