Kirchplatz 6, Dachgaubendesaster

Zum Thema Kirchplatz 6, 88400 Biberach, Baugenehmigungsverfahren, Hinweise in öffentlicher Gemeinderatssitzung in mehreren Bürgerfragestunden.

1. jeglichen internen Schriftverkehr, Dienstanweisungen, Email, Notizen, Protokolle.

2. Vorlagen an den Gemeinderat, Bauausschuss, Ältestenrat.

3. Beschlüsse des Gemeinderats, Bauausschuss, Ältestenrat

4. Jegliche Veranlassung die nach meinen Hinweisen, Fragen, Anregungen und Vorschläge in der Bürgerfragestunde seit Mai 2017 getätigt wurden zum Thema Kirchplatz 6 in 88400 Biberach.

5. Insbesondere, die Bauunterlagen (Lageplan -schriftlicher und zeichnerischer Teil, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Entwässerungsplan) die nachgefordert wurden, die zwingende Änderungsgenehmigung, die Baueinstellung wg. massiver Abweichung von Bauantrag und Baugenehmigung, die statische Berechnung des Wohn- und Geschäftshauses, sowohl vom Statiker als auch vom Prüfstatiker inkl. deren Berichte.

6. Desweiteren die zwingend erneut notwendige Nachbaranhörung nach LBO §55, nachdem völlig anders gebaut wurde als baugenehmigt.

7. Etwaige Beschluss, Schriftverkehr und Schnellanfragen des Gemeinderats an den Baubürgermeister, der ja im vollen Umfang zum Thema Kirchplatz 6 Dachgaubendesaster involviert wurde.

8. Insbesondere zogen sich die Fragen in den Bürgerfragestunde bis weit ins Jahr 2018 hinein, sodann wurde der Rechtsanwalt beauftragt Klage einzureichen und der Baubürgermeister wurde davon in Kenntnis gesetzt, auf das hin ging er in die Offensive und erklärte in der Bürgerfragestunde im März / April 2018, dass auf „Hinweis“ von Herr << Antragsteller:in >> ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Bauherr vom Kirchplatz 6 eingeleitet wurde. Es wird hiermit beantragt jeglichen Schriftverkehr mit diesem Ordnungswidrigkeitsverfahren mir vorzulegen.

9. Es wird beantragt eventuelle Schnellanfragen von den Gemeinderäten an den Baubürgermeister in Bezug auf meine Beschwerde in der Bürgerfragestunde, das er mich öffentlich eventuellen Verbrechern damit aussetzt.

Denn es handelt sich um eine klassische Schwarzbaustelle unter der Betreuung und Obhut des Baubürgermeisters, bei der von der Baugenehmigung massiv abgewichen wurde. Lt. Bauantrag, Nachbaranhörung nach LBO § 55 wurde ein Umbau und Sanierung vorgegaukelt. Mit keiner Silbe wurden Dachaufbauten und 10 -zehn- zusätzliche Dachgauben auf dem sehr kleinen Dach erwähnt, mit dem bloßen Auge war erkennbar, dass die Abstände weder zur Traufe noch zum First und schon gar nicht zueinander eingehalten werden. Es ist Kitch- und Attrappenarchitektur bei der ein Widerkehr vorgetäuscht wird, dahinter eine Dachterrasse gebaut wurde bei der eine Schleppgaube endet, alles in einem Las Vegas Architektur im Herzen unserer historischen Altstadt und das neben dem wichtigsten Baudenkmal unserer Stadt der St. Martins Simultankirche.
in der Bürgerfragestunde habe ich mehrfach seit Mai 2017 in der Rohbausanierungsphase und im Jahr 2018 den Baubürgermeister gefragt und darauf hingewiesen, dass im Kirchplatz 6 - Gebäude in exponierter Lage auf der südwest Seite des Schadenhofs neben dem wichtigsten Baudenkmal der Simultan Kirche St. Martin- entgegen der Stadtbildsatzung und entgegen der Baugenehmigung und zwangsläufig davon entgegen dem Baudenkmal Umgebungsschutz der umliegenden ca. 20 Baudenkmäler und der Kirche St. Martin gebaut wird. Das war vom Schadenhof mit bloßem Auge erkennbar.

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  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    26. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Thema Kirchpl…
An Stadtverwaltung Biberach an der Riß Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kirchplatz 6, Dachgaubendesaster [#134776]
Datum
26. April 2019 21:25
An
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Status
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Thema Kirchplatz 6, 88400 Biberach, Baugenehmigungsverfahren, Hinweise in öffentlicher Gemeinderatssitzung in mehreren Bürgerfragestunden. 1. jeglichen internen Schriftverkehr, Dienstanweisungen, Email, Notizen, Protokolle. 2. Vorlagen an den Gemeinderat, Bauausschuss, Ältestenrat. 3. Beschlüsse des Gemeinderats, Bauausschuss, Ältestenrat 4. Jegliche Veranlassung die nach meinen Hinweisen, Fragen, Anregungen und Vorschläge in der Bürgerfragestunde seit Mai 2017 getätigt wurden zum Thema Kirchplatz 6 in 88400 Biberach. 5. Insbesondere, die Bauunterlagen (Lageplan -schriftlicher und zeichnerischer Teil, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Entwässerungsplan) die nachgefordert wurden, die zwingende Änderungsgenehmigung, die Baueinstellung wg. massiver Abweichung von Bauantrag und Baugenehmigung, die statische Berechnung des Wohn- und Geschäftshauses, sowohl vom Statiker als auch vom Prüfstatiker inkl. deren Berichte. 6. Desweiteren die zwingend erneut notwendige Nachbaranhörung nach LBO §55, nachdem völlig anders gebaut wurde als baugenehmigt. 7. Etwaige Beschluss, Schriftverkehr und Schnellanfragen des Gemeinderats an den Baubürgermeister, der ja im vollen Umfang zum Thema Kirchplatz 6 Dachgaubendesaster involviert wurde. 8. Insbesondere zogen sich die Fragen in den Bürgerfragestunde bis weit ins Jahr 2018 hinein, sodann wurde der Rechtsanwalt beauftragt Klage einzureichen und der Baubürgermeister wurde davon in Kenntnis gesetzt, auf das hin ging er in die Offensive und erklärte in der Bürgerfragestunde im März / April 2018, dass auf „Hinweis“ von Herr Antragsteller/in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Bauherr vom Kirchplatz 6 eingeleitet wurde. Es wird hiermit beantragt jeglichen Schriftverkehr mit diesem Ordnungswidrigkeitsverfahren mir vorzulegen. 9. Es wird beantragt eventuelle Schnellanfragen von den Gemeinderäten an den Baubürgermeister in Bezug auf meine Beschwerde in der Bürgerfragestunde, das er mich öffentlich eventuellen Verbrechern damit aussetzt. Denn es handelt sich um eine klassische Schwarzbaustelle unter der Betreuung und Obhut des Baubürgermeisters, bei der von der Baugenehmigung massiv abgewichen wurde. Lt. Bauantrag, Nachbaranhörung nach LBO § 55 wurde ein Umbau und Sanierung vorgegaukelt. Mit keiner Silbe wurden Dachaufbauten und 10 -zehn- zusätzliche Dachgauben auf dem sehr kleinen Dach erwähnt, mit dem bloßen Auge war erkennbar, dass die Abstände weder zur Traufe noch zum First und schon gar nicht zueinander eingehalten werden. Es ist Kitch- und Attrappenarchitektur bei der ein Widerkehr vorgetäuscht wird, dahinter eine Dachterrasse gebaut wurde bei der eine Schleppgaube endet, alles in einem Las Vegas Architektur im Herzen unserer historischen Altstadt und das neben dem wichtigsten Baudenkmal unserer Stadt der St. Martins Simultankirche. in der Bürgerfragestunde habe ich mehrfach seit Mai 2017 in der Rohbausanierungsphase und im Jahr 2018 den Baubürgermeister gefragt und darauf hingewiesen, dass im Kirchplatz 6 - Gebäude in exponierter Lage auf der südwest Seite des Schadenhofs neben dem wichtigsten Baudenkmal der Simultan Kirche St. Martin- entgegen der Stadtbildsatzung und entgegen der Baugenehmigung und zwangsläufig davon entgegen dem Baudenkmal Umgebungsschutz der umliegenden ca. 20 Baudenkmäler und der Kirche St. Martin gebaut wird. Das war vom Schadenhof mit bloßem Auge erkennbar. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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