Kirmesumzug in Felsberg

Anfrage an: Landkreis Saarlouis

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es korrekt, dass der Kirmesumzug in 66802 Felsberg am 17. September 2022 über einen Feldweg geleitet werden muss, weil die Hauptstraße (Metzer Str.) durch Ihre Behörde nicht freigegeben wurde?

Falls ja, bitte ich sie um eine kurze Skizze des Entscheidungsweges, wie es zu diesem Entschluss kam.

Falls nein, würde mich interessieren, was einer Durchführung des Kirmesumzugs in Felsberg am 17. September 2022 über die Metzer Str. entgegensteht.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ist es korrekt, dass der Kirmesumzug in 66802 Fels…
An Landkreis Saarlouis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kirmesumzug in Felsberg [#257196]
Datum
16. August 2022 14:54
An
Landkreis Saarlouis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ist es korrekt, dass der Kirmesumzug in 66802 Felsberg am 17. September 2022 über einen Feldweg geleitet werden muss, weil die Hauptstraße (Metzer Str.) durch Ihre Behörde nicht freigegeben wurde? Falls ja, bitte ich sie um eine kurze Skizze des Entscheidungsweges, wie es zu diesem Entschluss kam. Falls nein, würde mich interessieren, was einer Durchführung des Kirmesumzugs in Felsberg am 17. September 2022 über die Metzer Str. entgegensteht. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257196/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Saarlouis
Sehr << Antragsteller:in >> bei der Ortsdurchfahrt Felsberg handelt es sich um eine Bundesstraße im …
Von
Landkreis Saarlouis
Betreff
AW: Kirmesumzug in Felsberg [#257196]
Datum
17. August 2022 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bei der Ortsdurchfahrt Felsberg handelt es sich um eine Bundesstraße im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes (B 405). Aufgrund der bestehenden Verkehrsbedeutung darf eine Straße dieser Klassifizierung nicht über einen längeren Zeitraum voll gesperrt werden. Aus diesem Grund wurde gemeinsam mit einem Vertreter der Polizei, dem Antragsteller, sowie dem Ortsvorsteher im Rahmen einer Besprechung eine Alternative gesucht und in der vorliegenden geänderten Streckenführung gefunden. Diese bedingt lediglich eine kurzzeitige Sperrung der Ortsdurchfahrt Felsberg, welche durch Einsatzkräfte der Polizei realisiert werden kann. Mit freundlichen Grüßen