Kita Betrieb

Hallo, Ende Mai wurde bekannt gegeben, dass am 7.6.21 die Kitas wieder in den Regelbetrieb gehen.
Am Montag selbst war es in den Einrichtungen unklar, nachmittags haben wir dann folgende Mitteilung erhalten:

"Unser Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hat sich im Rahmen der Coronaprävension dazu entschieden, die Settings in bisheriger Form beizubehalten. (bis zum 31.07.2021)

Konkret bedeutet dies, dass die Kinder außerhalb ihrer Settings nicht gemischt werden dürfen (Musikschule, Flur, Turnhalle oder Garten).

Auch bleibt die aktuelle CoronaSchutzverordnung bestehen, so dass wir auch in den kommenenden Wochen aufs Zähneputzen und auf das gemeinsame Frühstücksbuffett verzichten müssen.

Die einzige Ausnahme, die uns in Anbetracht der personellen Ressourcen bei der Wiederaufnahme der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten erlaubt wird, ist eine lückenlose dokumentierte Zusammenlegung von Setting

Früh- und Spätdienst.

So wollen wir das Risiko einer kompletten Schließung bei einem positiven Nachweis minimieren.

Wir hätten uns für alle einen einen schönern Abschlusss des alten Kindergartenjahres gewünscht und hoffen, dass wir das neue Kindergartenjahr unter einem guten Stern begrüßen können.
Vielen Dank, für Ihre moralische Unterstützung und Ihr Verständnis."

Das hat nichts mit Regelbetrieb zu tun!
Ähnliche Informationen habe ich auch von meiner Schwester über eine Einrichtung in Köln.
Da insbesonders unsere Einrichtung schon räumlich nicht auf so viele Kinder zugeschnitten ist, wie auch die Außenanlagen einiges zu wünschen übrig lassen, habe ich damit ein Problem, dass überall in den Medien publiziert wird, dass alles wieder normal verlaufe.
Die Erzieher dürfen jetzt wieder die Gruppen wechseln, die Kinder nicht?
Schon alleine, weil es bei uns nur 3 Gruppen gibt und viele Geschwisterkinder in unterschiedlichen Gruppen, wäre bei einem positiven Test sowieso die ganze Einrichtung betroffen.
Warum kann man die Kinder dann nicht wenigstens zusammen spielen lassen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
Rebekka Seifert
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rebekka Seifert
Betreff
Kita Betrieb [#222715]
Datum
8. Juni 2021 12:23
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, Ende Mai wurde bekannt gegeben, dass am 7.6.21 die Kitas wieder in den Regelbetrieb gehen. Am Montag selbst war es in den Einrichtungen unklar, nachmittags haben wir dann folgende Mitteilung erhalten: "Unser Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hat sich im Rahmen der Coronaprävension dazu entschieden, die Settings in bisheriger Form beizubehalten. (bis zum 31.07.2021) Konkret bedeutet dies, dass die Kinder außerhalb ihrer Settings nicht gemischt werden dürfen (Musikschule, Flur, Turnhalle oder Garten). Auch bleibt die aktuelle CoronaSchutzverordnung bestehen, so dass wir auch in den kommenenden Wochen aufs Zähneputzen und auf das gemeinsame Frühstücksbuffett verzichten müssen. Die einzige Ausnahme, die uns in Anbetracht der personellen Ressourcen bei der Wiederaufnahme der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten erlaubt wird, ist eine lückenlose dokumentierte Zusammenlegung von Setting Früh- und Spätdienst. So wollen wir das Risiko einer kompletten Schließung bei einem positiven Nachweis minimieren. Wir hätten uns für alle einen einen schönern Abschlusss des alten Kindergartenjahres gewünscht und hoffen, dass wir das neue Kindergartenjahr unter einem guten Stern begrüßen können. Vielen Dank, für Ihre moralische Unterstützung und Ihr Verständnis." Das hat nichts mit Regelbetrieb zu tun! Ähnliche Informationen habe ich auch von meiner Schwester über eine Einrichtung in Köln. Da insbesonders unsere Einrichtung schon räumlich nicht auf so viele Kinder zugeschnitten ist, wie auch die Außenanlagen einiges zu wünschen übrig lassen, habe ich damit ein Problem, dass überall in den Medien publiziert wird, dass alles wieder normal verlaufe. Die Erzieher dürfen jetzt wieder die Gruppen wechseln, die Kinder nicht? Schon alleine, weil es bei uns nur 3 Gruppen gibt und viele Geschwisterkinder in unterschiedlichen Gruppen, wäre bei einem positiven Test sowieso die ganze Einrichtung betroffen. Warum kann man die Kinder dann nicht wenigstens zusammen spielen lassen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rebekka Seifert Anfragenr: 222715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222715/
Mit freundlichen Grüßen Rebekka Seifert

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Seifert, Mit der Aufnahme des Regelbetriebs können die pädagogischen Konzepte wieder vollumfäng…
Sehr geehrte Frau Seifert, Mit der Aufnahme des Regelbetriebs können die pädagogischen Konzepte wieder vollumfänglich umgesetzt werden, die landesseitige Vorgabe einer strikten Gruppentrennung wird aufgehoben. Alle Kinder und Familien haben dann wieder einen Anspruch auf Betreuung im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Umsetzung einer Gruppentrennung ohne Stundenreduzierung ist möglich. Eine Aufrechterhaltung der Gruppentrennung mit einer pauschalen Stundenreduzierung kann nur im Einvernehmen mit allen Eltern erfolgen. Ohne Zustimmung aller Eltern muss in jedem Fall vorrangig der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang angeboten werden. Landesseitig sind hier auch einrichtungsbezogene Konzepte wie z.B. eine teilweise Gruppentrennung zugelassen, sofern sie mit den Eltern abgestimmt sind und mögliche unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht werden können. Da uns mehrere Anfragen zu Gruppentrennung/Stundenreduzierung im Regelbetrieb erreicht haben, haben wir uns mit einer klarstellenden Information auch noch einmal an die Kita-Landschaft gewandt. Baustein Öffnungszeiten Zum Thema Öffnungszeiten möchte ich darauf verweisen, dass die Eltern sich an den gewählten Elternbeirat der Kindertageseinrichtung wenden können und eine Möglichkeit der Elternmitwirkung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes haben, die in § 10 Absatz 4 KiBiz wie folgt geregelt ist: (4) Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen über die pädagogische Arbeit zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über die pädagogische Konzeption der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, einen Trägerwechsel sowie die Aufnahmekriterien anzuhören. Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen. Des Weiteren gibt es noch den Rat der Tageseinrichtung, der aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates besteht (§ 10 Absatz 6 KiBiz). Die Aufgaben des Rates sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, dazu gehört auch das Thema "Öffnungszeiten". Bitte haben Sie Verständnis, dass wir über diese Information hinaus nicht jeden Einzelfall in der Kommunikation zwischen Kindertageseinrichtungen und Eltern bewerten oder gar lösen können. Wir bitten Sie diesbezüglich den Träger oder den Elternbeirat anzusprechen. Mit besten Grüßen