Kitas bleiben auch nach dem 16.12. im Regelbetrieb - Quarantäneanordnungen gegenüber Schulen und Kitas im Dez 2020

Auf der Internetseite des Kreises Mayen-Koblenz werden Quarantänemaßnahmen gegenüber Schulen und Kitas täglich veröffentlicht. Dies ist ein toller Service und für Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Informationszugang.

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit der 14. CoBeLVO angeordnet, dass Kitas im Unterschied zu Schulen im Regelbetrieb verbleiben. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 10.01.2021 außer Kraft mit der Folge, dass Kitas vor und nach den Feiertagen trotz hoher Infektionszahlen im Regelbetrieb verbleiben.

Die Veröffentlichungen in den letzten Tagen scheinen leider auch aufgrund der Feiertage nicht vollständig gewesen zu sein. Dennoch entsteht der Eindruck, dass Schulen und Kitas annähernd gleich von Quarantänemaßnahmen betroffen waren.

Ich bitte um Mitteilung:
a) Wie häufig im Dezember 2020 Quarantäne-Maßnahmen gegenüber Kindertagesstätten (Erzieherinnen und Erziehern) ausgesprochen wurden.

b) Wie häufig im Dezember 2020 Quarantäne-Maßnahmen gegenüber Grundschulen (Lehrerinnen und Lehrern) ausgesprochen wurden.

Es wäre hilfreich wenn die Rückantwort nach Tagen gegliedert wäre und auch die Gesamtzahl der Grundschulen und Kitas im Kreis Mayen-Koblenz ausweisen würde.

c) Die Teststrategie des Landes Rheinland-Pfalz sieht nach Mitteilung vom 12.11.2020 auch für Kitas Point of Care (PoC)-Antigentest vor. Stehen diese Schnelltests den Kitas, ggf. in Kooperation mit niedergelassenen Ärzten wie verschiedenen Kreisen in Hessen, im Kreis Mayen Koblenz zur Verfügung oder wie ist der Umsetzungsstand der mit der PM angekündigten Maßnahme?

Sowohl der Kitaverband selbst als auch die Erzieherinnen und Erzieher fühlen sich derzeit allein gelassen und verrichten vielfach ohne Abstand und den für andere Arbeitsplätze (auch Schulen) selbstverständlichen MNS. Aufgrund der aktuellen Brisanz wäre zeitnahe Rückantwort sehr hilfreich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Internets…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kitas bleiben auch nach dem 16.12. im Regelbetrieb - Quarantäneanordnungen gegenüber Schulen und Kitas im Dez 2020 [#207207]
Datum
25. Dezember 2020 14:01
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Internetseite des Kreises Mayen-Koblenz werden Quarantänemaßnahmen gegenüber Schulen und Kitas täglich veröffentlicht. Dies ist ein toller Service und für Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Informationszugang. Das Land Rheinland-Pfalz hat mit der 14. CoBeLVO angeordnet, dass Kitas im Unterschied zu Schulen im Regelbetrieb verbleiben. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 10.01.2021 außer Kraft mit der Folge, dass Kitas vor und nach den Feiertagen trotz hoher Infektionszahlen im Regelbetrieb verbleiben. Die Veröffentlichungen in den letzten Tagen scheinen leider auch aufgrund der Feiertage nicht vollständig gewesen zu sein. Dennoch entsteht der Eindruck, dass Schulen und Kitas annähernd gleich von Quarantänemaßnahmen betroffen waren. Ich bitte um Mitteilung: a) Wie häufig im Dezember 2020 Quarantäne-Maßnahmen gegenüber Kindertagesstätten (Erzieherinnen und Erziehern) ausgesprochen wurden. b) Wie häufig im Dezember 2020 Quarantäne-Maßnahmen gegenüber Grundschulen (Lehrerinnen und Lehrern) ausgesprochen wurden. Es wäre hilfreich wenn die Rückantwort nach Tagen gegliedert wäre und auch die Gesamtzahl der Grundschulen und Kitas im Kreis Mayen-Koblenz ausweisen würde. c) Die Teststrategie des Landes Rheinland-Pfalz sieht nach Mitteilung vom 12.11.2020 auch für Kitas Point of Care (PoC)-Antigentest vor. Stehen diese Schnelltests den Kitas, ggf. in Kooperation mit niedergelassenen Ärzten wie verschiedenen Kreisen in Hessen, im Kreis Mayen Koblenz zur Verfügung oder wie ist der Umsetzungsstand der mit der PM angekündigten Maßnahme? Sowohl der Kitaverband selbst als auch die Erzieherinnen und Erzieher fühlen sich derzeit allein gelassen und verrichten vielfach ohne Abstand und den für andere Arbeitsplätze (auch Schulen) selbstverständlichen MNS. Aufgrund der aktuellen Brisanz wäre zeitnahe Rückantwort sehr hilfreich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207207/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Guten Tag, wir haben Ihr Anliegen an den Fachbereich weitergeleitet. Sie erhalten von dort Rückmeldung. Bleiben …
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
AW: Kitas bleiben auch nach dem 16.12. im Regelbetrieb - Quarantäneanordnungen gegenüber Schulen und Kitas im Dez 2020 [#207207]
Datum
25. Dezember 2020 14:05
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihr Anliegen an den Fachbereich weitergeleitet. Sie erhalten von dort Rückmeldung. Bleiben Sie gesund! Ihre Kreisverwaltung Mayen-Koblenz