Kitesurfen auf dem Müggelsee

Liebe BVV,
Liebe Stadträt*innen (für Sport und Umwelt)

Naturgemäß schreitet die Entwicklung im Wassersport schneller voran, als die darauf auszurichtenden Reglementierungen. So auch beim Kitesurfen. Dieser Sport ist inzwischen aber schon seit vielen Jahren ausgereift, weltweit anerkannt und absolut sicher. Zudem ist diese Sportart zu 100% CO2-neutral, durch die niedrigen Kosten allen sozialen Schichten zugänglich und es gibt inzwischen gerade in Berlin sehr viele Kitesurfer. Wir alle fragen uns daher, wieso dieser Sport auf dem Müggelsee (nach hören und sagen) bisher verboten ist und (wenn das zutrifft) wann die BVV beabsichtigt diese Sportart hier endlich zu erlauben?

Sofern Kitesurfen auf dem Müggelsee tatsächlich verboten ist, bitten wir um möglichst exakte Auskunft warum? Zudem bitten wir dann um eine nachvollziehbare Begründung, wieso Segeln und Surfen auf diesem See erlaubt ist, das Kitesurfen aber nicht?

Sofern Sie Rückfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich würde mich über eine Klärung in der nächsten BVV-Sitzung freuen und möchte Sie bitten mir die Antworten auf meine Fragen ebenfalls in elektronischer Form (E-Mail) zuzusenden. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
Michael Mackenrodt
Liebe BVV, Liebe Stadträt*innen (für Sport und Umwelt) Naturgemäß schreitet die Entwicklung im Wassersport schnel…
An BVV Berlin Treptow-Köpenick Details
Von
Michael Mackenrodt
Betreff
Kitesurfen auf dem Müggelsee [#258577]
Datum
6. September 2022 20:24
An
BVV Berlin Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe BVV, Liebe Stadträt*innen (für Sport und Umwelt) Naturgemäß schreitet die Entwicklung im Wassersport schneller voran, als die darauf auszurichtenden Reglementierungen. So auch beim Kitesurfen. Dieser Sport ist inzwischen aber schon seit vielen Jahren ausgereift, weltweit anerkannt und absolut sicher. Zudem ist diese Sportart zu 100% CO2-neutral, durch die niedrigen Kosten allen sozialen Schichten zugänglich und es gibt inzwischen gerade in Berlin sehr viele Kitesurfer. Wir alle fragen uns daher, wieso dieser Sport auf dem Müggelsee (nach hören und sagen) bisher verboten ist und (wenn das zutrifft) wann die BVV beabsichtigt diese Sportart hier endlich zu erlauben? Sofern Kitesurfen auf dem Müggelsee tatsächlich verboten ist, bitten wir um möglichst exakte Auskunft warum? Zudem bitten wir dann um eine nachvollziehbare Begründung, wieso Segeln und Surfen auf diesem See erlaubt ist, das Kitesurfen aber nicht? Sofern Sie Rückfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Ich würde mich über eine Klärung in der nächsten BVV-Sitzung freuen und möchte Sie bitten mir die Antworten auf meine Fragen ebenfalls in elektronischer Form (E-Mail) zuzusenden. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Mackenrodt Anfragenr: 258577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258577/ Postanschrift Michael Mackenrodt << Adresse entfernt >>
BVV Berlin Treptow-Köpenick
Sehr geehrter Herr Mackenrodt, bezüglich Ihrer Mail bestehen für uns einige Rückfragen, die wir gern mit Ihnen be…
Von
BVV Berlin Treptow-Köpenick
Betreff
AW: Kitesurfen auf dem Müggelsee [#258577]
Datum
7. September 2022 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mackenrodt, bezüglich Ihrer Mail bestehen für uns einige Rückfragen, die wir gern mit Ihnen besprechen würden. Bitte rufen Sie uns zurück unter folgenden Telefonnummern: 030/90297 4186, 030/90297 4382 Mit freundlichen Grüßen

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BVV Berlin Treptow-Köpenick
Sehr geehrter Herr Mackenrodt, Der Müggelsee ist Bestandteil der Bundeswasserstraße Müggelspree und unterliegt d…
Von
BVV Berlin Treptow-Köpenick
Betreff
AW: Kitesurfen auf dem Müggelsee [#258577]
Datum
21. September 2022 07:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Mackenrodt, Der Müggelsee ist Bestandteil der Bundeswasserstraße Müggelspree und unterliegt der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Gemäß Paragraph 8.13 Verbot des Kitesurfens gilt Folgendes: 1. Jede Betätigung, bei der eine Person, von einem Drachen oder Fallschirm gezogen, auf einem Surfboard, auf Wasserskiern oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleitet (Kitesurfen), ist verboten. 2. Auf Wasserstraßen im Anwendungsbereich der Kapitel 21 [Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraße], 22 [Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal] und 24 [Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elbe-Wasserstraße] kann die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt das Kitesurfen ganz oder teilweise erlauben, soweit die übrige Schifffahrt nicht beeinträchtigt wird. Die für das Kitesurfen freigegebenen Strecken werden durch das nebenstehende Tafelzeichen E.24 gekennzeichnet: [cid:image001.jpg@01D8C2C3.E3903640] Ein solches Schild ist am Müggelsee nicht vorhanden. Begründungen für Verordnungen sind vorliegend bei der zuständigen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zu erfragen, welche dem Bundesverkehrsministerium untersteht. Gegen eine Ausnahmegenehmigung zur Erlaubnis des Kitesurfens auf dem Müggelsee im Sinne des §8.13 Nr. 2 BinSchStrO sind jedoch naturschutzfachliche Gründe anzuführen. Der Müggelsee liegt im Landschaftsschutzgebiet "Müggelsee und Fredersdorfer Mühlenfließ", Teile vom West- und Südufer des Müggelsees und Wasserflächen im Bereich Die Bänke sowie das Fredersdorfer Mühlenfließ gehören dem Naturschutzgebiet "Müggelsee/Fredersdorfer Mühlenfließ" an und er ist Teil des FFH-Gebiets "Müggelspree - Müggelsee". Gemäß der Schutzgebietsverordnung wurden die Gebiete ausgewiesen, um die dort vorkommenden Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu schützen, darunter fallen auch diverse geschützte Vogelarten. Vom Kitesurfen geht eine höhere Kollisionsgefahr auf diese Vogelarten aus als von anderen Sportarten. Der Schirm/Kite bewegt sich in einer größeren Höhe als bei Segelbooten oder Windsurfern und die dünnen Leinen sind für Vögel nur schwer zu erkennen. Entsprechend steht Kitesurfen dem Schutzzweck des Gebietes stärker entgegen als andere Wassersportarten. Ähnlich verhält es sich auch mit Drohnenflügen, die ebenfalls verboten sind, weil sie im Luftraum stattfinden und ein erhebliches Kollisionspotenzial besitzen. Neben den bereits genannten Gründen wird eine weitere Nutzungsintensivierung des Müggelsees durch sportliche Aktivitäten seitens des Umwelt- und Naturschutzamtes sehr kritisch gesehen. Mit freundlichen Grüßen