Klärung der Brunnentiefe

mit Schreiben vom 18.10.2023, Aktenzeichen 1315/23/673/0-01 , teilten Sie mir die Tiefe einiger Brunnen mit:

"\WV-N-Ba-10:
jährlich erlaubte Entnahmemenge: 726.350 m? (wasserrechtliche Erlaubnis war bis zum
01.08.2022 befristet, Verlängerung wurde beantragt, jedoch Neuerteilung erforderlich und
Verfahren in Bearbeitung)
Tiefe Brunnen 1: 35 m (Schichtenverzeichnis liegt vor)
Tiefe Brunnen 2: 35 m (Schichtenverzeichnis liegt vor)
Tiefe Brunnen 3: 38 m (Schichtenverzeichnis liegt vor) "

Immer wieder versanden und versiegen Brunnen in diesem Gebiet. Auch unser privater Brunnen in der Radeland Siedlung war davon betroffen, sowie viele weitere. Die Stadt Baruth/Mark, bzw. der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, sah sich daher wohl zu einer Stellungnahme im Stadtblatt gezwungen. Auf Seite 5 im November-Stadtblatt wird nun geschrieben, dass die Brunnen angeblich 68 tief gebohrt worden seine. Daraufhin habe ich die Stadtverwaltung zweimal um Überprüfung und Stellungnahme gebeten. Eine Antwort oder Richtigstellung auf mein Anliegen erfolgte jedoch nicht.

Daher bitte ich Sie auf diesem Weg um Auskunft zur tatsächlichen Brunnentiefe und der Tiefe der Wasserentnahme. Wenn diese nicht aus den Unterlagen hervorgeht, könnte eine Überprüfung vor Ort Aufschluss geben.

Das Stadtblatt 2023-11 finden Sie auf der Website der Stadt Baruth/Mark: https://www.stadt-baruth-mark.de/seite/2596/stadtblatt.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    31. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Umweltamt Kreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klärung der Brunnentiefe [#295769]
Datum
29. Dezember 2023 14:31
An
Umweltamt Kreis Teltow-Fläming
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Schreiben vom 18.10.2023, Aktenzeichen 1315/23/673/0-01 , teilten Sie mir die Tiefe einiger Brunnen mit: "\WV-N-Ba-10: jährlich erlaubte Entnahmemenge: 726.350 m? (wasserrechtliche Erlaubnis war bis zum 01.08.2022 befristet, Verlängerung wurde beantragt, jedoch Neuerteilung erforderlich und Verfahren in Bearbeitung) Tiefe Brunnen 1: 35 m (Schichtenverzeichnis liegt vor) Tiefe Brunnen 2: 35 m (Schichtenverzeichnis liegt vor) Tiefe Brunnen 3: 38 m (Schichtenverzeichnis liegt vor) " Immer wieder versanden und versiegen Brunnen in diesem Gebiet. Auch unser privater Brunnen in der Radeland Siedlung war davon betroffen, sowie viele weitere. Die Stadt Baruth/Mark, bzw. der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, sah sich daher wohl zu einer Stellungnahme im Stadtblatt gezwungen. Auf Seite 5 im November-Stadtblatt wird nun geschrieben, dass die Brunnen angeblich 68 tief gebohrt worden seine. Daraufhin habe ich die Stadtverwaltung zweimal um Überprüfung und Stellungnahme gebeten. Eine Antwort oder Richtigstellung auf mein Anliegen erfolgte jedoch nicht. Daher bitte ich Sie auf diesem Weg um Auskunft zur tatsächlichen Brunnentiefe und der Tiefe der Wasserentnahme. Wenn diese nicht aus den Unterlagen hervorgeht, könnte eine Überprüfung vor Ort Aufschluss geben. Das Stadtblatt 2023-11 finden Sie auf der Website der Stadt Baruth/Mark: https://www.stadt-baruth-mark.de/seite/2596/stadtblatt.html
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295769/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltamt Kreis Teltow-Fläming
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem UIG vom 29.12.2023, Az.: 001/24/670/54/Pe Auskunft über die tatsächlich…
Von
Umweltamt Kreis Teltow-Fläming
Betreff
AW UIG-Anfrage - Klärung der Brunnentiefe [#295769]
Datum
9. Januar 2024 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem UIG vom 29.12.2023, Az.: 001/24/670/54/Pe Auskunft über die tatsächlichen Brunnentiefen der Brunnen der Stadt Baruth/Mark (Erlaubnis-Nr. WV-N-Ba-10) Sehr << Antragsteller:in >> die tatsächlichen Brunnentiefen der drei von der wasserrechtlichen Erlaubnis WV-N-Ba-10 umfassten Brunnen der Stadt Baruth/Mark liegen uns vor. Die Brunnentiefen lassen sich dem "Hydrologischen Gutachten zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das Wasserwerk Baruth - Bernhardsmüh" vom 18.06.2007 und den dazugehörigen Schichtenverzeichnissen entnehmen und lauten wie folgt: Brunnen 1 (BW-Br. 1/06): Endteufe: 34,5 m Filterrohroberkante: 20 m Filterrohrunterkante: 30 m Brunnen 2 (BW-Br. 2/06): Endteufe: 34,5 m Filterrohroberkante: 20 m Filterrohrunterkante: 31 m Brunnen 3 (BW-Br. 3/06): Endteufe: 37,5 m Filterrohroberkante: 20 m Filterrohrunterkante: 33 m *Tiefen ausgehend ab einer Geländeoberkante (GOK) von 61 m NHN Hinweise Die Weiterverwendung bzw. Weitergabe der Informationen, insbesondere die Einhaltung der urheberrechtlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte bezüglich der Ihnen zur Kenntnis gelangten Informationen erfolgt in eigener Verantwortung. Sofern Sie die Zustellung eines, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheides wünschen oder Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist, bitte ich Sie um eine entsprechende Mitteilung. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen