Klärung der Brunnentiefe
mit Schreiben vom 18.10.2023, Aktenzeichen 1315/23/673/0-01 , teilten Sie mir die Tiefe einiger Brunnen mit:
"\WV-N-Ba-10:
jährlich erlaubte Entnahmemenge: 726.350 m? (wasserrechtliche Erlaubnis war bis zum
01.08.2022 befristet, Verlängerung wurde beantragt, jedoch Neuerteilung erforderlich und
Verfahren in Bearbeitung)
Tiefe Brunnen 1: 35 m (Schichtenverzeichnis liegt vor)
Tiefe Brunnen 2: 35 m (Schichtenverzeichnis liegt vor)
Tiefe Brunnen 3: 38 m (Schichtenverzeichnis liegt vor) "
Immer wieder versanden und versiegen Brunnen in diesem Gebiet. Auch unser privater Brunnen in der Radeland Siedlung war davon betroffen, sowie viele weitere. Die Stadt Baruth/Mark, bzw. der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, sah sich daher wohl zu einer Stellungnahme im Stadtblatt gezwungen. Auf Seite 5 im November-Stadtblatt wird nun geschrieben, dass die Brunnen angeblich 68 tief gebohrt worden seine. Daraufhin habe ich die Stadtverwaltung zweimal um Überprüfung und Stellungnahme gebeten. Eine Antwort oder Richtigstellung auf mein Anliegen erfolgte jedoch nicht.
Daher bitte ich Sie auf diesem Weg um Auskunft zur tatsächlichen Brunnentiefe und der Tiefe der Wasserentnahme. Wenn diese nicht aus den Unterlagen hervorgeht, könnte eine Überprüfung vor Ort Aufschluss geben.
Das Stadtblatt 2023-11 finden Sie auf der Website der Stadt Baruth/Mark: https://www.stadt-baruth-mark.de/seite/2596/stadtblatt.html
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Dezember 2023
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31. Januar 2024
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