Klage gegen Herrn Dr. Scheuer wg. verursachter PKW-Maut-Kosten
Ich habe gerade bei ntv gelesen, dass die Bundesregierung auf die Anklage von Herr Dr. Scheuer wg. der (aus meiner Sicht durch ihn) verursachten PKW-Maut-Kosten i.H.v. 243 Mio. € auf Basis des Ergebnisses des von Herrn Wissing beauftragten Gutachtens verzichtet.
Fragen:
Wie ist diese Entscheidung konkret zustande gekommen?
Entscheidet in solchen Fällen der Minister oder das Kabinett als Ganzes?
Wer hat die Kompetenz eine solche (aus meiner Sicht auch politisch) weitreichende Entscheidung zu treffen?
Und ist zu diesem Thema seitens der Bundesregierung bereits abschließend entschieden worden, ob Klage eingereicht wird? Das hielte ich nicht für demokratiestärkend!!! Und unsere Demokratie hat es in diesen Zeiten wahrlich nötig, gestärkt zu werden.
Den ntv-Bericht kann man nämlich so interpretieren, dass das Gutachten nahelegt, Herrn Dr. Scheuer nicht anzuklagen, weil die Schadenssumme zu hoch ist!
Also in dem Sinne, dass man „die Großen besser laufen lässt“.
Das darf doch wohl nicht sein, oder???
Antwort verspätet
-
Datum28. Dezember 2023
-
30. Januar 2024
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!