Klageschrift 5 K 1968/19 - Rechtswidriges Gehwegparken

- die Klageschrift zu 5 K 1968/19 bzgl. der Anwohnerklage gegen den Ermessensfehlgebrauch der Stadt Bremen beim Dulden von rechtswidrigen Gehwegparken

Dr. H.B. u.a. ./. Freie Hansestadt Bremen

=> in ausschließlich elektronischer Form
=> mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die…
An Amt für Straßen und Verkehr Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klageschrift 5 K 1968/19 - Rechtswidriges Gehwegparken [#232827]
Datum
12. November 2021 11:52
An
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Klageschrift zu 5 K 1968/19 bzgl. der Anwohnerklage gegen den Ermessensfehlgebrauch der Stadt Bremen beim Dulden von rechtswidrigen Gehwegparken Dr. H.B. u.a. ./. Freie Hansestadt Bremen => in ausschließlich elektronischer Form => mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232827/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie zuständigkeitshalber den unten stehenden Antrag auf Akten…
Von
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Betreff
WG: Klageschrift 5 K 1968/19 - Rechtswidriges Gehwegparken [#232827]
Datum
15. November 2021 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie zuständigkeitshalber den unten stehenden Antrag auf Aktenauskunft gem. BremFG mit der Bitte um weitere Erledigung. Herr Antragsteller/in wurde ins Cc. dieser E-Mail gesetzt und so über die Weiterleitung seines Anliegens informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke für die Weiterleitung. Ich weise aber darauf hin, dass das Verwaltungsger…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Klageschrift 5 K 1968/19 - Rechtswidriges Gehwegparken [#232827]
Datum
15. November 2021 12:58
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die Weiterleitung. Ich weise aber darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Bremen hier nicht dem BremIFG unterliegt. Dies trifft nur auf Ihre Behörde zu, die damit auch zuständig für die Bescheidung des Antrags ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232827/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre freundliche Anmerkung, die jedoch unzutreffend ist. Gemäß § 1 Absatz 2…
Von
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: Klageschrift 5 K 1968/19 - Rechtswidriges Gehwegparken [#232827]
Datum
15. November 2021 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre freundliche Anmerkung, die jedoch unzutreffend ist. Gemäß § 1 Absatz 2 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Somit bezeichnet auch der Begriff Gericht eine Behörde, da sie Verwaltungsentscheidungen treffen, sodass § 1 Absatz 1 des Bremischen Informationsfreiheitsgesetztes (BremIFG) entsprechend Anwendung findet. Für den jeweiligen Geschäftsbereich erfolgt die Zustellung einer Klageschrift durch das örtlich und sachlich zuständige Gericht. Somit ist das Amt für Straßen und Verkehr für die Zurverfügungstellung einer Klageschrift im Weiteren auch nicht die originär zuständige Behörde für Ihr Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich lasse mich gerne überraschen und warte mal die Antwort des VGs ab. Möglicherwei…
An Amt für Straßen und Verkehr Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: Klageschrift 5 K 1968/19 - Rechtswidriges Gehwegparken [#232827]
Datum
15. November 2021 14:27
An
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich lasse mich gerne überraschen und warte mal die Antwort des VGs ab. Möglicherweise verhält sich die Rechtslage in Bremen tatsächlich anders als in anderen Bundesländern. Ich danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232827/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Anfragenr: 232827 Sehr Antragsteller/in die Entscheidung bezüglich Ihrer Anfrage vom 12.11.2021 ist nun auf unser…
Von
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Betreff
Anfragenr: 232827
Datum
24. Februar 2022 11:34
Status
Sehr Antragsteller/in die Entscheidung bezüglich Ihrer Anfrage vom 12.11.2021 ist nun auf unserer Homepage unter dem Datum des 11.11. 2021 abrufbar. Mit diesem Link gelangen Sie zur Entscheidung: https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht-13039?skip=10 Mit freundlichen Grüßen