Klageschrift gegen Volkswagen wegen Diesel Abgas Manipulations Skandal

Bitte schicken Sie mir die Klageschrift zu die Sie vor Gericht eingereicht haben.

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/abgasskandal-baden-wuerttemberg-reichte-millionenklage-gegen-volkswagen-ein-a-1246525.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2019
  • Frist
    6. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schicken…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klageschrift gegen Volkswagen wegen Diesel Abgas Manipulations Skandal [#35615]
Datum
7. Januar 2019 15:43
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir die Klageschrift zu die Sie vor Gericht eingereicht haben. Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/abgasskandal-baden-wuerttemberg-reichte-millionenklage-gegen-volkswagen-ein-a-1246525.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerium Baden-Württemberg
IFG-Antrag: Klageschrift gegen VW wegen Diesel Abgasmanipulation Az: E54-0530.3/21 Herrn Antragsteller/in Antra…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
IFG-Antrag: Klageschrift gegen VW wegen Diesel Abgasmanipulation
Datum
5. Februar 2019 10:35
Status
Warte auf Antwort
Az: E54-0530.3/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg (LIFG) u.a. vom 7.1.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Anfrage vom 7. Januar 2019 begehren Sie die Herausgabe der vom Land Baden-Württemberg gegen die VW AG eingereichten Klageschrift. Sie berufen sich hierbei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) sowie das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Ihr Antrag ging am 7. Januar 2019 beim Staatsministerium ein und wurde mit Datum vom 8. Januar 2019 an das für Ihre Anfrage zuständige Finanzministerium weitergeleitet. Die von Ihnen erbetenen Informationen können leider nicht zugänglich gemacht werden. Alle hierfür in Betracht kommenden Gesetze sehen Ausnahmeregelungen zum Anspruch auf Informationszugang vor, wenn sich das Bekanntwerden oder Bekanntgeben der begehrten Information nachteilig auf laufende Gerichtsverfahren auswirken kann (vgl. § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UVwG, § 3 S. 1 Nr. 1 b) VIG, § 4 Abs. 1 Nr. 5 LIFG). Dies ist vorliegend der Fall. Schutzgut der genannten Regelungen ist die Rechtspflege. Diese wird dann nachteilig betroffen, wenn die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens beeinträchtigt wird. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass laufende Gerichtserfahren unter Einhaltung der jeweils einschlägigen Prozessordnungen und unter Wahrung der verfassungsmäßigen Verfahrensrechte der Parteien geführt werden können. Dies beinhaltet das Recht der am Prozess Beteiligten, prozessuale Rechte gleichberechtigt wahrnehmen und frei über den Verfahrensgegenstand disponieren zu können. Dazu gehört auch die Befugnis zur Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang sie Dritten Informationen über Gegenstand und Inhalt des von ihnen geführten Verfahrens zugänglich machen. Vor diesem Hintergrund kann Ihre Anfrage leider nicht positiv beantwortet werden, da eine Veröffentlichung der Klageschrift die Dispositionsfreiheit der am Rechtsstreit Beteiligten schmälern könnte. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht daher nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag: Klageschrift gegen VW wegen Diesel Abgasmanipulation [#35616] Sehr geehrte Damen und Herren, viel…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag: Klageschrift gegen VW wegen Diesel Abgasmanipulation [#35616]
Datum
5. Februar 2019 17:58
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.02.2019. Für mich ist der Ablehnungsgrund nicht ganz nachvollziehbar. In einem Gerichtsverfahren reichen Sie doch die Klageschrift vor Gericht ein und das Gericht lässt eine Kopie der Klageschrift an den Beklagten zustellen. Daher wissen Kläger und Beklagte doch beide um die Klageschrift mit deren Inhalten. Mir ist klar, dass ihre internen Notizen und Vorbereitungen zur Klage sich negativ auf das Verfahren auswirken können, diese habe ich aber nicht angefragt sondern ich möchte die Klageschrift haben, die Sie zu dem Gericht geschickt haben. Bitte machen Sie mir diese Klageschrift zugänglich, erbitte Antwort innerhalb der nächsten 14 Tage. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Zuschrift vom 7. Januar 2019 / AZ: E-1402.2019/27 Sehr geehrter Her Antragsteller/in, Ihre oben genannte Zus…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Zuschrift vom 7. Januar 2019 / AZ: E-1402.2019/27
Datum
7. Februar 2019 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Her Antragsteller/in, Ihre oben genannte Zuschrift ist im Ministerium der Justiz und für Europa eingegangen. In dieser nehmen Sie Bezug auf einen Artikel der Online-Redaktion des Spiegel über eine auf Schadensersatz gerichtete Klage der Landesregierung gegen Volkswagen und bitten um Übersendung der Klageschrift. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie bitten müssen, sich in dieser Sache an das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg zu wenden, das für die von Ihnen in Bezug genommene Angelegenheit federführend zuständig ist. Im Übrigen weisen wir ganz generell darauf hin, dass Gerichte regelmäßig nach Maßgabe des geltenden Verfahrensrechts Akteneinsicht gewähren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Staatsministerium Baden-Württemberg
Ihre Nachfrage vom 5.2.2019 Az: E54-0530.3/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Nachfrage vom 5.2.2019
Datum
15. Februar 2019 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: E54-0530.3/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Ihre Nachfrage vom 5.2.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5.2.2019. Sie weisen zutreffend darauf hin, dass im gerichtlichen Verfahren Kläger und Beklagter um die Klageschrift samt deren Inhalte wissen. Bei den Regelungen zum Schutz laufender Gerichtsverfahren geht es jedoch nicht um die Kenntnis der Prozessparteien über die Einzelheiten der Verfahrensunterlagen. Die Regelungen zielen darauf ab, dass Informationen (seien diese nun in Schriftsätzen der Prozessbeteiligten oder auch in anderen Unterlagen, die in das Verfahren eingebracht werden, enthalten) nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen, damit die Entscheidungsfreiheit der Parteien, wie sie zur Sache verhandeln wollen, gewahrt bleibt. Eine breite Diskussion zu in der Klageschrift genannten Details in der Öffentlichkeit - gerade auch im Vorfeld einer mündlichen Verhandlung - könnte diese Freiheit wesentlich einschränken und sich letztlich auch auf die Neutralität des Gerichts bei der Sachverhaltsermittlung auswirken. Daher können wir Ihrem Auskunftsantrag leider nicht nachkommen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie Ihr Auskunftsbegehren weiter aufrechterhalten und eine rechtsmittelfähige Entscheidung erteilt werden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage vom 5.2.2019 [#35615] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.02.…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 5.2.2019 [#35615]
Datum
18. Februar 2019 19:48
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.02.2019 unter Az: E54-0530.3/21. Bitte schicken Sie mir einen Bescheid zu. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
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