Sehr [geschwärzt],
vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur Finanzierung von Lagermöglichkeiten für u.a. beim Rückbau des Forschungsreaktors BER II anfallende Abfälle vom 11.01.2021.
Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:
Frage:
Welche Behörde / Gremien ist für die Bewilligung zuständig?
a) Wegen dem Rückbau des Forschungsreaktors BER II beim Helmholtz-Zentrum Berlin soll eine Halle ertüchtigt bzw. eine Halle neu gebaut werden für den Umgang mit den anfallenden unterschiedlichen und teils radioaktiven Stoffen bzw. zur Lagerung bis zur Verbringung nach Schacht Konrad. Die Finanzierung des HZB (Forschung) soll vom Bund zu 80% und Land zu 20% getragen sein. Welche Stellen / Gremien sind beim Bund und welche beim Land Berlin für die Bewilligung zuständig?
Antwort:
Die Bewilligung der Finanzierung der Lagermöglichkeit für die beim Rückbau des Forschungsreaktors BER II anfallenden Abfälle erfolgt durch den Bund (Bundesministerium für Bildung und Forschung) sowie das Land Berlin (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz).
(Ergänzung aus unten zitierter aber geschwärzter Nachricht: Laut HZB-Info: Für das Lager selbst wurde noch kein Antrag auf Genehmigung nach §12 StrlSchG gestellt, das ist frühestens ab Mitte nächsten Jahres geplant. Damit existiert das Vorhaben formal noch nicht aus UVP-Sicht.)
Frage:
b) Die ZRA (Zentrale Sammelstelle für radioaktive Substanzen) befindet sich auf dem gleichen Gelände beim Helmholtz-Zentrum Berlin.
Sie soll bereits Gelder für den Bau einer neuen Halle beantragt haben bis die Gebinde nach Schacht Konrad gebracht werden können.
Welche Stellen /Gremien sind für die Bewilligung der Halle zuständig?
Antwort:
Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), ist nicht zuständig für Fragen der Finanzierung betreffend die ZRA. Zuständig ist hierfür ausschließlich das Land Berlin (SenUVK).
Frage:
c) Gibt es oder ist eine Zusammenarbeit zur Kostenminimierung bei Sicherheitsmaximierung bzw. gemeinsamen Nutzung geplant?
Wenn Nein, warum nicht? Was ist bisher geplant?
Antwort:
Nach Kenntnisstand des BMBF plant das HZB die Errichtung einer eigenen Lagerhalle für die beim Rückbau des Forschungsreaktors BER II anfallenden Abfälle. Ein entsprechender Bewilligungsantrag hinsichtlich der Finanzierung des Vorhabens liegt hier noch nicht vor. Da die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht vorliegen, vermag ich Ihrem Auskunftsbegehren insoweit nicht nachzukommen. Die von Ihnen in Bezug genommenen Informationsfreiheitsgesetze normieren keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, sodass keine Verpflichtung besteht, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen.
(Ergänzung aus unten zitierter aber geschwärzter Nachricht: wichtig: Eine gemeinsame Nutzung ist nach unserem Kenntnisstand nicht geplant; Gründe müssten beim HZB/ZRA erfragt werden.)
Ergänzend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie sich hinsichtlich Ihrer o.g. Fragestellungen an die atomrechtlich zuständigen Behörden des Landes Berlin wenden können.
Diese Antwort ergeht gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Behörde / Gremen ist für die Bewilligung zuständig?
a) Wegen dem Rückbau des Forschungsreaktors BER II beim Helmholtz-Zentrum Berlin.
soll eine Halle ertüchtigt bzw. eine Halle neu gebaut werden für den Umgang mit den anfallenden unterschiedlichen und teils radioaktiven Stoffen bzw. zur Lagerung bis zur Verbringung nach Schacht Konrad.
Die Finanzierung des HZB (Forschung) soll vom Bund zu 80% und Land zu 20% getragen sein. Falsch 90:10,
Welche Stellen / Gremien sind beim Bund und welche beim Land Berlin für die Bewilligung zuständig? Zuständig ist das Land Berlin und BMBF? Iin welcher Form überhaupt, nur über den Wiplan? Was ist mit dem BMU etc.? Laut HZB-Info: Für das Lager selbst wurde noch kein Antrag auf Genehmigung nach §12 StrlSchG gestellt, das ist frühestens ab Mitte nächsten Jahres geplant. Damit existiert das Vorhaben formal noch nicht aus UVP-Sicht.
b) Die ZRA (Zentrale Sammelstelle für radioaktive Substanzen) befindet sich auf dem gleichen Gelände beim Helmholtz-Zentrum Berlin.
Sie soll bereits Gelder für den Bau einer neuen Halle beantragt haben bis die Gebinde nach Schacht Konrad gebracht werden können.
Welche Stellen /Gremien sind für die Bewilligung der Halle zuständig? BMBF ist nicht zuständig für ZRA; Finanzierung Land Berlin (SenUVK)
c) gibt es oder ist eine Zusammenarbeit zur Kostenminimierung bei Sicherheitsmaximierung bzw. gemeinsamen Nutzung geplant?
Wenn Nein, warum nicht? Was ist bisher geplant?
Eine gemeinsame Nutzung ist nach unserem Kenntnisstand nicht geplant; Gründe müssten beim HZB/ZRA erfragt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
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