Klärung der Zuständigkeit und Zusammenarbeit von Stellen

Welche Behörde / Gremen ist für die Bewilligung zuständig?

a) Wegen dem Rückbau des Forschungsreaktors BER II beim Helmholtz-Zentrum Berlin.
soll eine Halle ertüchtigt bzw. eine Halle neu gebaut werden für den Umgang
mit den anfallenden unterschiedlichen und teils radioaktiven Stoffen bzw. zur Lagerung bis zur Verbringung nach Schacht Konrad.
Die Finanzierung des HZB (Forschung) soll vom Bund zu 80% und Land zu 20% getragen sein.
Welche Stellen / Gremien sind beim Bund und welche beim Land Berlin für die Bewilligung zuständig?

b) Die ZRA (Zentrale Sammelstelle für radioaktive Substanzen)
befindet sich auf dem gleichen Gelände beim Helmholtz-Zentrum Berlin.
Sie soll bereits Gelder für den Bau einer neuen Halle beantragt haben bis die Gebinde nach Schacht Konrad gebracht werden können.
Welche Stellen /Gremien sind für die Bewilligung der Halle zuständig?

c) gibt es oder ist eine Zusammenarbeit zur Kostenminimierung bei Sicherheitsmaximierung bzw. gemeinsamen Nutzung geplant?
Wenn Nein, warum nicht? Was ist bisher geplant?

Ergebnis der Anfrage

Lagerhalle für Atommüll: wohl 2 Hallenneubauten auf dem gleichen Gelände!

Ergebnisse wegen Zusammenarbeit von Stellen:
Die Finanzierung des HZB (Forschung) wird vom Bund zu 90% (nicht 80%) und Land zu 10% getragen.
Nach Kenntnisstand des BMBF plant das HZB die Errichtung einer eigenen Lagerhalle für die beim Rückbau des Forschungsreaktors BER II anfallenden Abfälle. (Laut HZB-Info: Für das Lager selbst wurde noch kein Antrag auf Genehmigung nach §12 StrlSchG gestellt, ...)
Die ZRA (Zentrale Sammelstelle für radioaktive Substanzen)(vom Land Berlin finanziert) plant eine Halle für die gleiche Art von Atommüll auf dem gleichen Gelände des HZB.
> Warum die Geldgeber nicht zusammenarbeiten, wurde nicht beantwortet - aber vielleicht schauen sie ja doch noch, ob Synergieeffekte möglich sind.
Das BMBF informierte: Eine gemeinsame Nutzung ist nach unserem Kenntnisstand nicht geplant; Gründe müssten beim HZB/ZRA erfragt werden.
Aufgreifen werde ich: "Ich rege an, dass Sie sich mit Ihren Anliegen über die Begleitgruppe (BG) im Dialogverfahren direkt an das HZB wenden und sich dort über den generellen Stand des Vorhabens informieren lassen."
fündig geworden dafür: https://www.helmholtz-berlin.de/project…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Behörde / Gr…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klärung der Zuständigkeit und Zusammenarbeit von Stellen [#208492]
Datum
11. Januar 2021 22:19
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Behörde / Gremen ist für die Bewilligung zuständig? a) Wegen dem Rückbau des Forschungsreaktors BER II beim Helmholtz-Zentrum Berlin. soll eine Halle ertüchtigt bzw. eine Halle neu gebaut werden für den Umgang mit den anfallenden unterschiedlichen und teils radioaktiven Stoffen bzw. zur Lagerung bis zur Verbringung nach Schacht Konrad. Die Finanzierung des HZB (Forschung) soll vom Bund zu 80% und Land zu 20% getragen sein. Welche Stellen / Gremien sind beim Bund und welche beim Land Berlin für die Bewilligung zuständig? b) Die ZRA (Zentrale Sammelstelle für radioaktive Substanzen) befindet sich auf dem gleichen Gelände beim Helmholtz-Zentrum Berlin. Sie soll bereits Gelder für den Bau einer neuen Halle beantragt haben bis die Gebinde nach Schacht Konrad gebracht werden können. Welche Stellen /Gremien sind für die Bewilligung der Halle zuständig? c) gibt es oder ist eine Zusammenarbeit zur Kostenminimierung bei Sicherheitsmaximierung bzw. gemeinsamen Nutzung geplant? Wenn Nein, warum nicht? Was ist bisher geplant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208492/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.01.2021; Az.: 714-18501/4(2021) Sehr [geschwärzt], vielen Dank…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.01.2021; Az.: 714-18501/4(2021)
Datum
15. Januar 2021 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur Finanzierung von Lagermöglichkeiten für u.a. beim Rückbau des Forschungsreaktors BER II anfallende Abfälle vom 11.01.2021. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Frage: Welche Behörde / Gremien ist für die Bewilligung zuständig? a) Wegen dem Rückbau des Forschungsreaktors BER II beim Helmholtz-Zentrum Berlin soll eine Halle ertüchtigt bzw. eine Halle neu gebaut werden für den Umgang mit den anfallenden unterschiedlichen und teils radioaktiven Stoffen bzw. zur Lagerung bis zur Verbringung nach Schacht Konrad. Die Finanzierung des HZB (Forschung) soll vom Bund zu 80% und Land zu 20% getragen sein. Welche Stellen / Gremien sind beim Bund und welche beim Land Berlin für die Bewilligung zuständig? Antwort: Die Bewilligung der Finanzierung der Lagermöglichkeit für die beim Rückbau des Forschungsreaktors BER II anfallenden Abfälle erfolgt durch den Bund (Bundesministerium für Bildung und Forschung) sowie das Land Berlin (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz). (Ergänzung aus unten zitierter aber geschwärzter Nachricht: Laut HZB-Info: Für das Lager selbst wurde noch kein Antrag auf Genehmigung nach §12 StrlSchG gestellt, das ist frühestens ab Mitte nächsten Jahres geplant. Damit existiert das Vorhaben formal noch nicht aus UVP-Sicht.) Frage: b) Die ZRA (Zentrale Sammelstelle für radioaktive Substanzen) befindet sich auf dem gleichen Gelände beim Helmholtz-Zentrum Berlin. Sie soll bereits Gelder für den Bau einer neuen Halle beantragt haben bis die Gebinde nach Schacht Konrad gebracht werden können. Welche Stellen /Gremien sind für die Bewilligung der Halle zuständig? Antwort: Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), ist nicht zuständig für Fragen der Finanzierung betreffend die ZRA. Zuständig ist hierfür ausschließlich das Land Berlin (SenUVK). Frage: c) Gibt es oder ist eine Zusammenarbeit zur Kostenminimierung bei Sicherheitsmaximierung bzw. gemeinsamen Nutzung geplant? Wenn Nein, warum nicht? Was ist bisher geplant? Antwort: Nach Kenntnisstand des BMBF plant das HZB die Errichtung einer eigenen Lagerhalle für die beim Rückbau des Forschungsreaktors BER II anfallenden Abfälle. Ein entsprechender Bewilligungsantrag hinsichtlich der Finanzierung des Vorhabens liegt hier noch nicht vor. Da die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht vorliegen, vermag ich Ihrem Auskunftsbegehren insoweit nicht nachzukommen. Die von Ihnen in Bezug genommenen Informationsfreiheitsgesetze normieren keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, sodass keine Verpflichtung besteht, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. (Ergänzung aus unten zitierter aber geschwärzter Nachricht: wichtig: Eine gemeinsame Nutzung ist nach unserem Kenntnisstand nicht geplant; Gründe müssten beim HZB/ZRA erfragt werden.) Ergänzend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie sich hinsichtlich Ihrer o.g. Fragestellungen an die atomrechtlich zuständigen Behörden des Landes Berlin wenden können. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]>| [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Behörde / Gremen ist für die Bewilligung zuständig? a) Wegen dem Rückbau des Forschungsreaktors BER II beim Helmholtz-Zentrum Berlin. soll eine Halle ertüchtigt bzw. eine Halle neu gebaut werden für den Umgang mit den anfallenden unterschiedlichen und teils radioaktiven Stoffen bzw. zur Lagerung bis zur Verbringung nach Schacht Konrad. Die Finanzierung des HZB (Forschung) soll vom Bund zu 80% und Land zu 20% getragen sein. Falsch 90:10, Welche Stellen / Gremien sind beim Bund und welche beim Land Berlin für die Bewilligung zuständig? Zuständig ist das Land Berlin und BMBF? Iin welcher Form überhaupt, nur über den Wiplan? Was ist mit dem BMU etc.? Laut HZB-Info: Für das Lager selbst wurde noch kein Antrag auf Genehmigung nach §12 StrlSchG gestellt, das ist frühestens ab Mitte nächsten Jahres geplant. Damit existiert das Vorhaben formal noch nicht aus UVP-Sicht. b) Die ZRA (Zentrale Sammelstelle für radioaktive Substanzen) befindet sich auf dem gleichen Gelände beim Helmholtz-Zentrum Berlin. Sie soll bereits Gelder für den Bau einer neuen Halle beantragt haben bis die Gebinde nach Schacht Konrad gebracht werden können. Welche Stellen /Gremien sind für die Bewilligung der Halle zuständig? BMBF ist nicht zuständig für ZRA; Finanzierung Land Berlin (SenUVK) c) gibt es oder ist eine Zusammenarbeit zur Kostenminimierung bei Sicherheitsmaximierung bzw. gemeinsamen Nutzung geplant? Wenn Nein, warum nicht? Was ist bisher geplant? Eine gemeinsame Nutzung ist nach unserem Kenntnisstand nicht geplant; Gründe müssten beim HZB/ZRA erfragt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.01.2021; Az.: 714-18501/4(2021) [#208492] Sehr geehrte Antr…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.01.2021; Az.: 714-18501/4(2021) [#208492]
Datum
28. Januar 2021 12:31
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in Danke, dass Sie geantwortet haben. Daraus ergeben sich weitere Fragen, besonders, wenn der Wunsch besteht, dass nicht mit der in der Frage stehenden Information geantwortet wird. Zu Ihrer Antwort auf Frage a): Bitte nennen Sie mir die zuständige Stelle >Stellenzeichen!!! innerhalb dieser mannigfaltigen Struktur Ihres Ministeriums. Ich gehe davon aus, dass auch ein Ausschuss über die Freigabe der Mittel entscheidet. Wie nennt sich der Ausschuss und über wen ist er erreichbar? Wer kann über den Ablauf des Bewilligungsprozesses informieren? Zu Ihrer Antwort auf Frage c): (Frage: zur Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden) Es ergeben sich folgende Fragen: Welche Stelle hat den von Ihnen genannten „Kenntnisstand“? 2 Hallen zur Bereitstellung von Atommüll zur Verbringung nach (evl.) Schacht Konrad auf dem gleichen Gelände des HZB – da muss doch eine Zusammenarbeit von den zuständigen Behörden möglich sein! Zu Ihrer Ergänzung, ich solle zuerst die andere Behörde fragen: Da Ihr Ministerium für 80 % der Kosten für die evl. Halle beim Rückbau aufkommt, habe ich Sie angefragt. Zu: „Ein entsprechender Bewilligungsantrag hinsichtlich der Finanzierung des Vorhabens liegt hier noch nicht vor.“ Das freut mich zu hören, denn ansonsten würde sich meine Anfrage erübrigen. Die Planung von einer statt 2 Hallen wäre dann ja abgeschlossen. Also: Ist eine Zusammenarbeit für eine gemeinsame Nutzung einer gemeinsamen Halle geplant? Wenn Nein, warum nicht? Was ist bisher geplant? Das Land Berlin informiert bereits ausführlich: Allein schon der Internetauftritt ist vorbildlich. Dort gibt es sehr bürgernah Informationen, auch über die Ablaufplanung etc. https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/atomaufsicht-und-strahlenschutz/atomrechtliche-aufsicht/ Auf Ihre Antwort bin ich gespannt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208492/

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
WG: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.01.2021; Az.: 714-18501/4(2021) [#208492] Sehr geehrteAntra…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.01.2021; Az.: 714-18501/4(2021) [#208492]
Datum
8. Februar 2021 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28.01.2021. Gerne möchte ich Ihre Rückfragen wie folgt beantworten: Zu Ihrer Nachfrage zu meiner Beantwortung der Frage a): Zuständig für die Bewilligung von Haushaltsmitteln des BMBF in Bezug auf das HZB sind derzeit die Referate 714 und 423. Zuständiges Gremium am HZB für die gesellschaftsrechtliche Freigabe von Bauvorhaben mit einem Kostenvolumen von über 2,5 Mio. Euro ist der Aufsichtsrat. Grundlegende Informationen zu sog. Zuwendungsbauverfahren – um ein solches dürfte es sich bei der Errichtung der Lagerhalle handeln – finden Sie unter folgendem Link: https://fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RZBau/ Zu Ihrer Nachfrage zu meiner Beantwortung der Frage c): Wie bereits mitgeteilt, plant das HZB nach Kenntnisstand der Referate 714 und 715 die Errichtung einer eigenen Lagerhalle für die beim Rückbau des Forschungsreaktors BER II anfallenden Abfälle. Einen weitergehenden Kenntnisstand habe ich diesbezüglich derzeit nicht und kann insoweit Ihre Fragen leider nicht beantworten. Ich rege an, dass Sie sich mit Ihren Anliegen über die Begleitgruppe (BG) im Dialogverfahren direkt an das HZB wenden und sich dort über den generellen Stand des Vorhabens informieren lassen. Viele Grüße