Klärung geschlossene Räume gemäß CoronaVO

Wie ist in einer Sporthalle ein geschlossener Raum zu sehen?

Die Halle an sich ist ein geschlossener Raum und das bedeutet, das insgesamt nur 5 Personen aus 2 Haushalten rein dürfen?
Oder
Ein Hallendrittel, getrennt durch eine Trennwand, ist auch ein in sich geschlossener Raum und in 3 Hallenteilen dürfen 3 unterschiedliche Vereine mit je 5 Personen aus 2 Haushalten trainieren?
Oder
Die Halle an sich ist ein geschlossener Raum, hat aber weitere baulich abgetrennte Räume im Innenbereich. Darf die Halle und die weiteren Räume parallel von unterschiedlichen Vereinen mit je 5 Personen aus 2 Haushalten genutzt werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
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Heike Käller
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist in ein…
An Städtetag Baden-Württemberg Details
Von
Heike Käller
Betreff
Klärung geschlossene Räume gemäß CoronaVO [#220540]
Datum
17. Mai 2021 16:59
An
Städtetag Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist in einer Sporthalle ein geschlossener Raum zu sehen? Die Halle an sich ist ein geschlossener Raum und das bedeutet, das insgesamt nur 5 Personen aus 2 Haushalten rein dürfen? Oder Ein Hallendrittel, getrennt durch eine Trennwand, ist auch ein in sich geschlossener Raum und in 3 Hallenteilen dürfen 3 unterschiedliche Vereine mit je 5 Personen aus 2 Haushalten trainieren? Oder Die Halle an sich ist ein geschlossener Raum, hat aber weitere baulich abgetrennte Räume im Innenbereich. Darf die Halle und die weiteren Räume parallel von unterschiedlichen Vereinen mit je 5 Personen aus 2 Haushalten genutzt werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heike Käller Anfragenr: 220540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220540/ Postanschrift Heike Käller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heike Käller

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