Klassifizierung amtlicher Todesursachen
Vom Deutschen Statistischen Bundesamt habe ich erfahren, dass für die Klassifikation von Todesursachen die auf der Todesbescheinigung vermerkte ärztliche Diagnose ausschlaggebend ist. Es wurde ferner mitgerteilt, dass die Codierung der Todesursache wie auf der Todesbescheinigung NRW vermerkt durch Ihre Einrichtung vorgenommen wird anhand eines Systems namens Muse/IRIS.
Ich möchte überprüfen, ob eine mir vorliegende Todesbescheinigung - ich bin selbst Arzt - so Eingang in die Statistik gefunden hat, wie sie ausgefüllt wurde. Im konkreten Fall wurde eine Impfnebenwirkung als zum Tode führende Diagnose eingetragen.
Daher möchte ich wissen, ob Ihnen die Todesbescheinigungen mit Patientennamen vorliegen. Wenn nein, an welcher Stelle werden die Bögen anonymisiert? Des weiteren möchte ich wissen, ob die Möglichkeit besteht, einen konkreten Fall hinsichtlich der Diagnosecodierung an Destatis zu überprüfen, sprich ob die Diagnose so an Destatis gemeldet wurde wie vom Aussteller intendiert und ob die Weitergabe anonym erfolgt.
Ich danke im voraus sehr für die Beantwortung dieser Anfrage.
Ergebnis der Anfrage
Eine durchgängige Nachverfolgung der Todesursachen von der Todesbescheinigung bis zum Eingang beim Statistischen Bundesamt ist nicht möglich, da die Todesbescheinigungen durch die untere Gesundheitsbehörde anonymisiert werden. Zudem bestehe Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der genauen Codierung einer Todesursache, wie sie von IT.NRW vorgenommen wird. Diese dürften den Gesundheitsämter auch nicht zurückgespielt werden.
Daraus ergibt sich für mich, dass eine Beweisbarkeit einer konsistenten Kodierung der Todesursachen, wie sie von Ärzten auf der Todesbescheinigung angegeben ist, nicht besteht.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Februar 2023
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22. März 2023
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