Klausuren und Aktenvorträge aus dem zweiten juristischen Examen / 2. Staatsexamen vor 2020

sämtliche Sachverhalte sowie Lösungshinweise sowohl für Aktenvorträge als auch Klausuren aus dem zweiten juristischen Examen des Gemeinsamen Prüfungsamts, soweit diese (i) in einer Examensprüfung vor dem Jahr 2020 verwendet wurden und (ii) diese zusätzlich bereits im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft oder eines vorbereitenden Klausurenkurses im Referendariat gestellt wurden (mithin also kein schützenswertes Interesse an einer Zurückhaltung der Informationen mehr besteht).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Prüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klausuren und Aktenvorträge aus dem zweiten juristischen Examen / 2. Staatsexamen vor 2020 [#280699]
Datum
7. Juni 2023 17:42
An
Prüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
sämtliche Sachverhalte sowie Lösungshinweise sowohl für Aktenvorträge als auch Klausuren aus dem zweiten juristischen Examen des Gemeinsamen Prüfungsamts, soweit diese (i) in einer Examensprüfung vor dem Jahr 2020 verwendet wurden und (ii) diese zusätzlich bereits im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft oder eines vorbereitenden Klausurenkurses im Referendariat gestellt wurden (mithin also kein schützenswertes Interesse an einer Zurückhaltung der Informationen mehr besteht).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280699/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Prüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht
Ihr Informationsantrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) u.a. vom 07.06.2023
Von
Prüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Informationsantrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) u.a. vom 07.06.2023
Datum
4. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG).…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Klausuren und Aktenvorträge aus dem zweiten juristischen Examen / 2. Staatsexamen vor 2020“ [#280699]
Datum
9. Juli 2023 18:48
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Zur Bereichsausnahme in § 5 Nr. 7 HmbTG: Die dort genannte Ausnahme findet nach zutreffender Auslegung keine Anwendung auf die hier angeforderten Informationen. Es wurden nur Sachverhalte angefordert, die bereits Gegenstand einer Prüfung waren und zudem im Rahmen einer Referendar-Arbeitsgemeinschaft angefordert und verwendet wurden. Diese Sachverhalte werden nicht mehr für Staatsprüfungen verwendet, da andernfalls ein Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit naheläge (Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG). Die weitere Archivierung solcher Sachverhalte durch die Antragsgegnerin fällt gerade nicht mehr in die geschützte Prüfungstätigkeit, sondern dient u.a. Ausbildungszwecken, die nicht von § 5 Nr. 7 HmbTG erfasst werden. Die Vorschrift zielt nur auf die Integrität der (Staats-)Prüfungen ab (vgl. BüDrs. 21/17907, S. 13) und ist als Ausnahme des nach § 1 HmbTG zu gewährenden "umfassenden" Zugangs eng auszulegen. Soweit die Antragsgegnerin auf das Urteil des OVG Münster, BeckRS 2013, 202099 verweist, möchte ich hervorheben, dass das Gericht das Bedürfnis der Behörde herausarbeitet, "geeignete Prüfungsaufgaben in ausreichender [sic!] Zahl vorzuhalten" (Rn. 8). Die Regelung ist also - sofern man diese Erwägungen des OVG Münster für die Auslegung des HmbTG fruchtbar machen möchte - dahingehend auszulegen, dass die Prüfungstätigkeit selbst gewährleistet wird, nicht aber Sachverhalte noch Jahre oder gar Jahrzehnte ohne Absicht einer erneuten Verwendung in der Prüfung zurückgehalten werden können. Zur Ausnahme wegen des Schutzes geistigen Eigentums nach § 8 Abs. 1 HmbTG: Klausuren für die zweite Staatsprüfung werden regelmäßig von Richtern, Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes gestellt. Insoweit sind entsprechende Verwertungsrechte auf den Dienstherrn übergegangen (vgl. § 43 UrhG). Auch eine Übertragung der Ausübung des Erstveröffentlichungsrechts nach § 12 UrhG ist insoweit möglich. Hierzu verweise ich auf Wandtke/Bullinger/Wandtke, 6. Aufl. 2022, UrhG § 43 Rn. 87: "Das Veröffentlichungsrecht steht aber dem Informationszugang nicht entgegen. Jedenfalls kann eine Behörde ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht nicht gegen Informationszugangsanprüche wenden". Der Schutz des geistigen Eigentums des jeweiligen Urhebers des Klausursachverhalts (samt Lösungshinweise) steht daher nicht entgegen. Zur Ausnahme aufgrund eines berechtigten Interesses nach § 7 Abs. 1, 5 HmbTG: § 7 Abs. 5, 1 HmbTG findet schon nach seinem Wortlaut keine Anwendung. Entsprechend der Legaldefinition in § 7 Abs. 1 S. 2 HmbTG liegt ein berechtigtes Interesse nur dann vor, wenn die wirtschaftliche Position der Behörde geschwächt wurde. Ein Prüfungsverfahren ist hiervon nicht erfasst, zumal die Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist (s.o.). Die von der Antragsgegnerin angebrachten Belange zur Referendarausbildung können daher keine Berücksichtigung finden. Selbst wenn - und nur für den Fall, dass - man dies anders sehen sollte, besteht kein berechtigtes Interesse daran, sämtliche einmal gestellten Sachverhalte zeitlich unbegrenzt zu schützen. Um dem generellen Informationsbedürfnis aus § 1 HmbTG gerecht zu werden, kann eine Behörde gerade nicht beliebig, an allen Dokumenten ein solches berechtigtes Interesse deklarieren, sondern muss stattdessen eine Auswahlentscheidung bzgl. der noch für Ausbildungszwecke einzusetzenden und der nicht mehr für Ausbildungszwecke einzusetzenden treffen. Legt man beispielhaft die 6 Klausurtermine im Jahr 2024 (d.h. 6x4 = 24 Zivilrechtliche Klausuren) für die letzten 20 Jahre zugrunde, so ergibt sich eine Anzahl von 480 zivilrechtlichen Klausuren. Ein berechtigtes Interesse daran, alle diese 480 Sachverhalte (nebst Lösungsvermerken) für Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der juristischen Ausbildung vorzuhalten, besteht nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich bedanke mich für die Vermittlung und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Dr. [geschwärzt] Anhänge: - 280699.pdf - 2023-07-04_1-2023-07-09-17-50-ifg-hh.pdf Anfragenr: 280699 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Az.: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], Ihre E-Mail vom 9.7.2023 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier un…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Vermittlung bei Anfrage „Klausuren und Aktenvorträge aus dem zweiten juristischen Examen / 2. Staatsexamen vor 2020“
Datum
17. Juli 2023 13:32
Status
Warte auf Antwort
Az.: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], Ihre E-Mail vom 9.7.2023 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Behörde an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]), +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch
An Prüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
26. Juli 2023
An
Prüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht
Status
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Vermittlung // GPA-Klausuren Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren Vermittlungsanruf…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung // GPA-Klausuren
Datum
1. Dezember 2023 08:45
Status
Warte auf Antwort
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21,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren Vermittlungsanruf. Wir haben nunmehr Gespräche mit dem GPA und dem Hans. OLG geführt. Das GPA hat uns zugesagt, Ihren Widerspruch zeitnah zu bescheiden. Sobald das geschieht, werde ich auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Prüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht
Widerspruchsbescheid
Von
Prüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
10. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
4,0 MB

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Vermittlung // GPA-Klausuren Sehr << Antragsteller:in >> wir sind darüber informiert worden, dass Ihr…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung // GPA-Klausuren
Datum
12. Januar 2024 10:24
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
22,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir sind darüber informiert worden, dass Ihr Widerspruch nun beschieden worden ist. Bitte melden Sie sich jederzeit bei Fragen. Mit freundlichen Grüßen