Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18

Stand der Zustände beschrieben in Kleiner Anfrage "Wie ist der Stand bezüglich des Brandschutzes in der Rheinsberger Str. 18?" vom 20.07.2022.

Bei einer Besichtigung am 13.11.2023 und 15.02.2024 konnten in der Antwort des Baustadtrats Ephraim Gothe vom 09.09.2022 benannte Zustände festgestellt werden.

1) "Es wird eine bauaufsichtliche Überprüfung der zusätzlich eingebauten Tür im rechten
Seitenflügel Erdgeschoss geben. Es geht um die Aufschlagrichtung der Tür."

Die zusätzlich eingebaute Wohnungstür ist weiterhin vorhanden.

2) "Der defekte Lichtschalter (Glimmfaden) wird ebenfalls überprüft."

Bei mehreren Lichtschaltern glimmt kein Glimmfaden.

Außerdem:
- befanden sich größere brennbare Gegenstände (Tür, Schrank, Brett) auf den öffentlichen Wegen (Keller, Treppenhäuser) im Gebäude
- war keine Kennzeichnung von Fluchtwegen oder der Aushang eines Fluchtplans auffindbar
- waren Fenster im Treppenhaus rechter Seitenflügel vernagelt, so dass sie nicht ohne weiteres als Rettungsweg nutzbar sind
- parkte am 15.02.2024 ein PKW im Innenhof vor dem rechten Seitenflügel, so daß im Brandfall eine Rettung durch Sprung nicht möglich gewesen wäre

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  • Datum
    15. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stand …
An Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht Details
Von
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Betreff
Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18 [#300209]
Datum
15. Februar 2024 15:31
An
Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stand der Zustände beschrieben in Kleiner Anfrage "Wie ist der Stand bezüglich des Brandschutzes in der Rheinsberger Str. 18?" vom 20.07.2022. Bei einer Besichtigung am 13.11.2023 und 15.02.2024 konnten in der Antwort des Baustadtrats Ephraim Gothe vom 09.09.2022 benannte Zustände festgestellt werden. 1) "Es wird eine bauaufsichtliche Überprüfung der zusätzlich eingebauten Tür im rechten Seitenflügel Erdgeschoss geben. Es geht um die Aufschlagrichtung der Tür." Die zusätzlich eingebaute Wohnungstür ist weiterhin vorhanden. 2) "Der defekte Lichtschalter (Glimmfaden) wird ebenfalls überprüft." Bei mehreren Lichtschaltern glimmt kein Glimmfaden. Außerdem: - befanden sich größere brennbare Gegenstände (Tür, Schrank, Brett) auf den öffentlichen Wegen (Keller, Treppenhäuser) im Gebäude - war keine Kennzeichnung von Fluchtwegen oder der Aushang eines Fluchtplans auffindbar - waren Fenster im Treppenhaus rechter Seitenflügel vernagelt, so dass sie nicht ohne weiteres als Rettungsweg nutzbar sind - parkte am 15.02.2024 ein PKW im Innenhof vor dem rechten Seitenflügel, so daß im Brandfall eine Rettung durch Sprung nicht möglich gewesen wäre
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300209/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht bzw. Aktenausk…
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Datum
16. Februar 2024 09:22
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Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft vom 15.02.2024 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BerlIFG) zum Grundstück Rheinsberger Str. 18. Das Verfahren wird unter meinem Geschäftszeichen geführt. Zunächst bitte ich Sie, zu konkretisieren was genau Sie einsehen oder mitgeteilt bekommen möchten. Wünschen Sie eine Akteneinsicht oder eine Aktenauskunft? Was genau ist Ihr Anliegen? Anschließend kann ich Ihnen den konkreten Gebührenrahmen benennen, der im Bereich 5-500 Euro liegt. Ich benötige zudem Ihre Wohnanschrift. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
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PS: Mein Geschäftszeichen fehlte in der Mail. Es lautet: 350-2024-673-Stadt(11) Jur 103. Mit freundlichen Grüßen
Von
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AW: Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18 [#300209]
Datum
16. Februar 2024 09:25
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PS: Mein Geschäftszeichen fehlte in der Mail. Es lautet: 350-2024-673-Stadt(11) Jur 103. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, 1) "Es wird eine bauaufsichtliche Überprüfung der zusätzlich eingebauten Tür im rechten Seitenflü…
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Datum
18. Februar 2024 14:49
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Guten Tag, 1) "Es wird eine bauaufsichtliche Überprüfung der zusätzlich eingebauten Tür im rechten Seitenflügel Erdgeschoss geben. Es geht um die Aufschlagrichtung der Tür." Wann fand die Überprüfung statt? 2) "Der defekte Lichtschalter (Glimmfaden) wird ebenfalls überprüft." Wann fand die Überprüfung statt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300209/
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Anliegens. Ich kann Ihnen mit…
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WG: Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18 [#300209]
Datum
20. Februar 2024 16:44
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Anliegens. Ich kann Ihnen mitteilen, dass es sich hierbei um eine einfache schriftliche/ elektronische Auskunft gem. Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) mit einem Gebührenrahmen von 5 - 100 Euro handelt. Ich bitte Sie, mir Ihre Wohnanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VwGebOBE2009V13Anlage " 1004 Amtshandlungen nach dem…
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AW: WG: Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18 [#300209]
Datum
20. Februar 2024 17:39
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Guten Tag, https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VwGebOBE2009V13Anlage " 1004 Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche a) Aktenauskunft 1. mündliche Auskunft 5 - 10 Anmerkung: Mündliche Auskünfte, die nicht mit einem besonderen Arbeitsaufwand verbunden sind, sind gebührenfrei. " Es handelt sich vorliegend um einfache Auskünfte, die nicht mit einem besonderen Arbeitsaufwand verbunden sind. Bitte nennen Sie mir das oder die Aktenzeichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300209/
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Sehr << Antragsteller:in >> es handelt sich hier offensichtlich nicht um eine mündliche Auskunft. Ei…
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AW: WG: Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18 [#300209]
Datum
21. Februar 2024 07:43
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Sehr << Antragsteller:in >> es handelt sich hier offensichtlich nicht um eine mündliche Auskunft. Ein Sachbearbeiter hat sich bereits 30 Minuten lang mit einer Ihrer zwei Fragen beschäftigt. Hier sind bereits Gebühren von 39,12 Euro entstanden (78,24 Euro pauschaler Stundensatz). Mein Aktenzeichen zu Ihrem Vorgang lautet: 350-2024-673-Stadt(11) Jur 103. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nicht ohne Angabe einer Wohnanschrift. Für das Stellen eines IFG Antrags ist die Identifikation des Antragstellers erforderlich. Es besteht erst nach Mitteilung von Klarnamen und zustellfähiger Postadresse ein Rechtsanspruch auf Beantwortung. Es steht Ihnen frei, Ihren Antrag zurückzunehmen und Ihre Adresse nicht anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, "Ein Sachbearbeiter hat sich bereits 30 Minuten lang mit einer Ihrer zwei Fragen beschäftigt. Hie…
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Datum
21. Februar 2024 14:25
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Stadtentwicklungsamt Berlin Mitte - Bau- und Wohnungsaufsicht
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Guten Tag, "Ein Sachbearbeiter hat sich bereits 30 Minuten lang mit einer Ihrer zwei Fragen beschäftigt. Hier sind bereits Gebühren von 39,12 Euro entstanden (78,24 Euro pauschaler Stundensatz)." Zu "mit einer Ihrer zwei Fragen beschäftigt": Die Fragen waren identisch, ich zitiere: "Wann fand die Überprüfung statt?" Beide beziehen sich auf das Thema der BVV-Mitte "Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18". Es ist unklar was durch die Beschäftigung mit einer der zwei Fragen entstanden ist und auf welche Information sich die "Gebühren" von "39,12 Euro" beziehen. a) Ist in 30 min bereits der Zeitpunkt einer Überprüfung ermittelt worden oder ist eine weitere Beschäftigung mit der Suche nach einem Zeitpunkt notwendig, die möglicherweise zu Gebühren von 500 Euro für einen Zeitpunkt oder das Ergebnis "kein Zeitpunkt ermittelbar" führt? b) Mit welcher Überprüfung wurde sich beschäftigt, mit 1) "Es wird eine bauaufsichtliche Überprüfung der zusätzlich eingebauten Tür im rechten Seitenflügel Erdgeschoss geben. Es geht um die Aufschlagrichtung der Tür." oder 2) "Der defekte Lichtschalter (Glimmfaden) wird ebenfalls überprüft." ? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300209/
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen mögen zwar den gleichen Wortlaut haben, sie beziehen sich je…
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Datum
21. Februar 2024 14:45
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen mögen zwar den gleichen Wortlaut haben, sie beziehen sich jedoch auf zwei verschiedene Vorgänge. Der Lichtschalter betrifft ein Verfahren in der Wohnungsaufsicht. Die Aufschlagrichtung der Tür betrifft ein Verfahren in der Bauaufsicht. Die Recherche zu dem Verfahren in der Wohnungsaufsicht (Lichtschalter) ist abgeschlossen und nahm einen zeitlichen Verwaltungsaufwand von 30 Minuten ein. Da der pauschale Stundensatz 78,24 Euro beträgt (60 Minuten), sind bei 30 Minuten Zeitaufwand 39,12 Euro Gebühren zu erheben. Zu Ihrer Frage bezüglich einer möglichen Gebührenerhebung von 500 Euro verweise ich auf meine E-Mail vom 20.02.2024, in welcher ich Ihnen mitteilte, dass es sich bei Ihrer Auskunftsanfrage um eine einfache schriftliche/ elektronische Auskunft mit einem Gebührenrahmen von 5 - 100 Euro handelt. Demzufolge werden keine höheren Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, "Die Recherche zu dem Verfahren in der Wohnungsaufsicht (Lichtschalter) ist abgeschlossen und nah…
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AW: WG: Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18 [#300209]
Datum
23. Februar 2024 18:20
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Guten Tag, "Die Recherche zu dem Verfahren in der Wohnungsaufsicht (Lichtschalter) ist abgeschlossen und nahm einen zeitlichen Verwaltungsaufwand von 30 Minuten ein. " Wie dargestellt: "Bei mehreren Lichtschaltern glimmt kein Glimmfaden." Welcher Lichtschalter war Gegenstand des Verfahrens? Da für den Vorgang bei der Wohnungsaufsicht auch keine Geschäftsnummer mitgeteilt wurde, ist weiterhin unspezifiziert um welche Überprüfung es sich handelt, zu der angeblich 30 Minuten recherchiert wurde. Mitarbeitern des Bezirksamts wurden nach mieterseitiger Auskunft mehrere defekte Lichtschalter (Wechselschalter mit nicht leuchtender Kontrollleuchte, im Dunkeln nicht erkennbar) benannt und gezeigt. Solcherart defekte Lichtschalter befanden sich, mindestens teilweise, über mehrere Jahre in jedem Teil des Mehrfamilienhauses (Vorderhaus, rechter Seitenflügel, linker Seitenflügel). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300209/

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Sehr << Antragsteller:in >> das Geschäftszeichen der Wohnungsaufsicht lautet: 290-2023-2442-Stadt(11…
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Datum
27. Februar 2024 11:39
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Sehr << Antragsteller:in >> das Geschäftszeichen der Wohnungsaufsicht lautet: 290-2023-2442-Stadt(11)2 623. Ich wiederhole den Wortlaut meiner Mail vom 21.02.2024: Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nicht ohne Angabe einer Wohnanschrift. Für das Stellen eines IFG Antrags ist die Identifikation des Antragstellers erforderlich. Es besteht erst nach Mitteilung von Klarnamen und zustellfähiger Postadresse ein Rechtsanspruch auf Beantwortung. Es steht Ihnen frei, Ihren Antrag zurückzunehmen und Ihre Adresse nicht anzugeben. Mit freundlichen Grüßen