Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18

Anfrage an: BVV Berlin Mitte

Stand der Zustände beschrieben in Kleiner Anfrage "Wie ist der Stand bezüglich des Brandschutzes in der Rheinsberger Str. 18?" vom 20.07.2022.

Bei einer Besichtigung am 13.11.2023 konnten in der Antwort des Baustadtrats Ephraim Gothe vom 09.09.2022 benannte Zustände festgestellt werden.

1) "Es wird eine bauaufsichtliche Überprüfung der zusätzlich eingebauten Tür im rechten
Seitenflügel Erdgeschoss geben. Es geht um die Aufschlagrichtung der Tür."

Die zusätzlich eingebaute Wohnungstür ist weiterhin vorhanden.

2) "Der defekte Lichtschalter (Glimmfaden) wird ebenfalls überprüft."

Bei mehreren Lichtschaltern glimmt kein Glimmfaden.

Zusätzlich befanden sich Brandlasten im Gebäude. Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen oder der Aushang eines Fluchtplans war nicht auffindbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stand …
An BVV Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18 [#292218]
Datum
13. November 2023 19:37
An
BVV Berlin Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stand der Zustände beschrieben in Kleiner Anfrage "Wie ist der Stand bezüglich des Brandschutzes in der Rheinsberger Str. 18?" vom 20.07.2022. Bei einer Besichtigung am 13.11.2023 konnten in der Antwort des Baustadtrats Ephraim Gothe vom 09.09.2022 benannte Zustände festgestellt werden. 1) "Es wird eine bauaufsichtliche Überprüfung der zusätzlich eingebauten Tür im rechten Seitenflügel Erdgeschoss geben. Es geht um die Aufschlagrichtung der Tür." Die zusätzlich eingebaute Wohnungstür ist weiterhin vorhanden. 2) "Der defekte Lichtschalter (Glimmfaden) wird ebenfalls überprüft." Bei mehreren Lichtschaltern glimmt kein Glimmfaden. Zusätzlich befanden sich Brandlasten im Gebäude. Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen oder der Aushang eines Fluchtplans war nicht auffindbar.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292218/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18“ [#292218]
Datum
6. Februar 2024 10:13
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/292218/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Antwort erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 292218.pdf Anfragenr: 292218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292218/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 6. Februar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist h…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 6. Februar 2024
Datum
8. Februar 2024 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 225-3-18/2024 veraktet. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass wir in diesem Verfahrensstadium nicht vermitteln werden. Ich bitte Sie zunächst, entweder die BVV an Ihren Antrag zu erinnern oder - noch besser - Ihre Fragen zum Sachstand bzw. zu zwischenzeitlich erfolgten Prüfungen direkt an den zuständigen Stadtrat Ephraim Gothe (ggf. unter derselben Anfragenummer #292218) zu richten, und zwar unter Bezugnahme auf seine Antworten an die BVV vom 9. Sept. 2022. Seine im Internet verfügbare E-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> Die von Ihnen gewünschten Informationen werden vermutlich so in der BVV selbst nicht vorhanden sein, sondern müssten von ihr ohnehin erst beim zuständigen Amt (beim o. g. Stadtrat) erfragt werden. Das wiederum könnte man abkürzen, indem Sie sich selbst mit Ihren Fragen dorthin wenden. Gerne können Sie mich hierbei in cc setzen. Sofern Sie hierauf innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen keine (zufriedenstellenden) Antworten erhalten, teilen Sie uns das bitte mit. Ich werde dann versuchen, Ihnen weiterzuhelfen. Das IFG ist zusammen mit den Gebührenvorschriften abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Nichtbescheidung IFG-Antrag durch BVV-Mitte AW: Ihre E-Mail vom 6. Februar 2024 [#292218] Guten Tag, vielen Dank …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nichtbescheidung IFG-Antrag durch BVV-Mitte AW: Ihre E-Mail vom 6. Februar 2024 [#292218]
Datum
15. Februar 2024 16:33
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Ausführungen. Es gibt nun auch einen Antrag an das Stadtenwicklungsamt / Bau- und Wohnungsaufsicht unter: https://fragdenstaat.de/a/300209 Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18 Allerdings halte ich den Antrag an die BVV aufrecht. Diese hat laut Gesetz den hiesigen Antrag zu bescheiden, oder nicht? Wenn keine Informationen vorliegen, kann die BVV dies ja mitteilen, selbst diese Information ist im öffentlichen Interesse, da dann belegt wird, dass die BVV bei dieser sicherheitsrelevanten Sachlage nicht nachverfolgte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292218/

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BVV Berlin Mitte
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 13.11.2023 sowie dem Schreiben der Berli…
Von
BVV Berlin Mitte
Betreff
AW: Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18 [#292218]
Datum
13. März 2024 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ka-0135-vi.pdf
38,4 KB
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 13.11.2023 sowie dem Schreiben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 12.03.2024 sende ich Ihnen anbei die vorliegende Beantwortung zur Kleinen Anfrage 0135/VI. Weitere Informationen zum Sachverhalt liegen dem BVV-Büro nicht vor. Die Antwort des Bezirksamts wurde uns am 09.09.2022 zugeleitet und anschließend direkt im Informationsratssystem Allris bereitgestellt. Im Zuge der Beantwortung wurden keine Gebühren durch das BVV-Büro erhoben. Wir bedauern, dass es zu dieser Verzögerung gekommen ist. Zudem ist seit Monaten zu beklagen, dass die auch von der BVV identifizierte untragbare Personalsituation im BVV-Büro durch unabgestimmte Maßnahmen der Bezirksbürgermeisterin forciert wird. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne bei uns melden. Mit freundlichen Grüßen