Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion 20/8132

Sehr geehrte Damen und Herren,
warum wird die kleine Anfrage 20/8132 zur Betreuung von unter 25jährigen als beantwortet dargestellt, dass PDF ist aber nicht abrufbar. Ich bitte um Übersendung der Beantwortung der kleinen Anfrage an die genannte Emailadresse. Allgemeine Hinhaltefloskeln interessieren mich nicht. Beantwortet ist beantwortet, also muss es ja da ein Schriftstück geben.
Danke und Grüße
Marco Miksch

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Marco Miksch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, warum …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Marco Miksch
Betreff
Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion 20/8132 [#288623]
Datum
20. September 2023 06:52
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, warum wird die kleine Anfrage 20/8132 zur Betreuung von unter 25jährigen als beantwortet dargestellt, dass PDF ist aber nicht abrufbar. Ich bitte um Übersendung der Beantwortung der kleinen Anfrage an die genannte Emailadresse. Allgemeine Hinhaltefloskeln interessieren mich nicht. Beantwortet ist beantwortet, also muss es ja da ein Schriftstück geben. Danke und Grüße Marco Miksch
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Miksch Anfragenr: 288623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288623/
Mit freundlichen Grüßen Marco Miksch

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Marco Miksch
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#288623] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Kleine …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Marco Miksch
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#288623]
Datum
21. September 2023 12:37
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion 20/8132“ (20.09.2023, #288623) zurück. Mit freundlichen Grüßen Marco Miksch