Kleine Anfrage zu Überlastung der Intensivstationen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die BILD-Zeitung berichtet [1] am 16. Februar 2022 über die Antwort auf eine kleine Anfrage von MdB Kubicki. Aus dieser Antwort zitiert die Zeitung:
„Eine deutsch­land­wei­te, regio­nal gleich­zei­ti­ge Überlastung aller ver­füg­ba­ren ITS-Kapazitäten, die eine sys­te­mi­sche Unterversorgung von inten­siv­pflich­ti­gen COVID-19-Fällen oder deren stra­te­gi­sche Verlegung ins Ausland bedeu­tet hät­te, trat nicht ein.“

Bitte senden Sie mir die Anfrage mit Antwort zu.

[1] https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/lauterbachs-fazit-es-gab-nie-eine-ueberlastung-der-intensivstationen-79170686,view=conversionToLogin.bild.html

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2022
  • Frist
    19. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Die BILD-Zeitung berichtet [1] am 16. Februar 2022 üb…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kleine Anfrage zu Überlastung der Intensivstationen [#241157]
Datum
17. Februar 2022 10:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Die BILD-Zeitung berichtet [1] am 16. Februar 2022 über die Antwort auf eine kleine Anfrage von MdB Kubicki. Aus dieser Antwort zitiert die Zeitung: „Eine deutsch­land­wei­te, regio­nal gleich­zei­ti­ge Überlastung aller ver­füg­ba­ren ITS-Kapazitäten, die eine sys­te­mi­sche Unterversorgung von inten­siv­pflich­ti­gen COVID-19-Fällen oder deren stra­te­gi­sche Verlegung ins Ausland bedeu­tet hät­te, trat nicht ein.“ Bitte senden Sie mir die Anfrage mit Antwort zu. [1] https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/lauterbachs-fazit-es-gab-nie-eine-ueberlastung-der-intensivstationen-79170686,view=conversionToLogin.bild.html Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241157/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Kleine Anfrage zu Überlastung der Intensivstationen [#241157]
Datum
18. Februar 2022 07:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Ein…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Kleine Anfrage zu Überlastung der Intensivstationen [#241157]
Datum
8. März 2022 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage wird im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Gemäß § 9 Absatz 3 IFG können Sie sich die beantragten Informationen aus dieser Quelle beschaffen, da das DIP allgemein zugänglich ist. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Deutschen Bundestag. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Irgendwie gibt die DIP-Suche nach "Kubicki" und "Kleine Anfrage"…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kleine Anfrage zu Überlastung der Intensivstationen [#241157]
Datum
10. März 2022 09:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Irgendwie gibt die DIP-Suche nach "Kubicki" und "Kleine Anfrage" keine relevanten Suchergebnisse, aber anhand des Datums konnte ich die Anfrage in der Drucksache 20/765 unter der Nummer 81 finden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241157/